@DWEWT: weils anscheinden nicht gelesen hast hier:
"1.6.2. In Gebieten mit Klimaverhältnissen, die es gestatten, dass die Tiere im Freien leben, sind Stallungen nicht
vorgeschrieben. In diesen Fällen müssen die Tiere Zugang zu Unterständen oder schattigen Plätzen zum Schutz
vor Extremwetter haben. "
Es steht mal drinnen, das ist ja nicht schlechtes. Natürlich kann das in einem Jahr oder bei der übernächsten EU Verordnung wieder anders aussehen, das ist ja immer so.