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Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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123 Beiträge • Seite 8 von 9 • 1 ... 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Harald » Do Sep 05, 2013 12:44

Heinrich hat geschrieben:Ich kann mir auch nicht vorstellen das s die Bäuerin besonders viel zu befürchten hat.
Das war einfach Pech und ganz grosse Dummheit, oder Unwiesenheit.
So einfach ist es leider nicht. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für die Taten seines Tieres, siehe z.B. hier:
Lässt ein Hundehalter seinen ungeduldigen Vierbeiner vor dem Überqueren einer Straße von der Leine und stürztet dieser sodann auf die Straße um schnell zu seiner Spielweise zu kommen, trifft aber unterwegs mit einer Radfahrerin zusammen, so dass diese stürzt und schwere Kopfverletzungen erleidet, haftet der Halter sogar strafrechtlich: Im konkreten Fall verstarb die Radfahrerin noch am selben Tage verstarb. Der Hundehalter wurde in allen drei Instanzen der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und erhielt eine Geldstrafe von 2.500 € (OLG Stuttgart – AZ: 2 Ss 94/04).

"Pech" und "Dummheit" werden im deutschen Recht nicht erwähnt. Darum passt auf Eure Tiere auf :klug:


Bericht vom ersten Verhandlungstag:
War es "Verona" oder irgendein Bulle?
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Heinrich » Do Sep 05, 2013 12:49

Harald hat geschrieben:
Heinrich hat geschrieben:Ich kann mir auch nicht vorstellen das s die Bäuerin besonders viel zu befürchten hat.
Das war einfach Pech und ganz grosse Dummheit, oder Unwiesenheit.
So einfach ist es leider nicht. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für die Taten seines Tieres, siehe z.B. hier:
Lässt ein Hundehalter seinen ungeduldigen Vierbeiner vor dem Überqueren einer Straße von der Leine und stürztet dieser sodann auf die Straße um schnell zu seiner Spielweise zu kommen, trifft aber unterwegs mit einer Radfahrerin zusammen, so dass diese stürzt und schwere Kopfverletzungen erleidet, haftet der Halter sogar strafrechtlich: Im konkreten Fall verstarb die Radfahrerin noch am selben Tage verstarb. Der Hundehalter wurde in allen drei Instanzen der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und erhielt eine Geldstrafe von 2.500 € (OLG Stuttgart – AZ: 2 Ss 94/04).

"Pech" und "Dummheit" werden im deutschen Recht nicht erwähnt. Darum passt auf Eure Tiere auf :klug:


Bericht vom ersten Verhandlungstag:
War es "Verona" oder irgendein Bulle?


Natürlich haftet jeder für seine Tiere.
Aber für eine Kuh braucht niemand ins Gefängniss und für alles andere ist die Haftpflicht da.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon SHierling » Do Sep 05, 2013 16:42

Es wird wirklich immer abgedrehter. Aber klar, Rinder ersaufen lassen statt laufen lassen ist eindeutig ungefährlicher.
Neulich bei GF hat jemand gefragt, ob ein Landwirt nicht eigentlich erst die Nachbarn fragen muss, ob er sein Feld dreschen darf.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Einhorn64 » Do Sep 05, 2013 18:34

Supi, eine Kuh ist gefährlich und darf auf keinen Fall einfach so Rumlaufen, Wölfe und Luchse sind scheinbar viel harmloser, sonst würde ja niemand sie in D wieder ansiedeln wollen, auch ein Erwachsener Braunbär ist ein Schmuseteddy gegen so eine Wiederkauende Bestie.
Armes Deutschland. n8

Wenn die Lehrerin tatsächlich beim versuch ihren Köter vor der Kuh zu schützen ums Leben kam, dann ist sie imho eine heisse Anwärterin für den Darwin Award!
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Fadinger » Do Sep 05, 2013 20:37

Hallo!

Weide (Alm), Kühe, Hund, und (ein gewesenes) Herrl ...

Mann starb nach Kuhangriff

Gruß F
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Harald » Mo Sep 09, 2013 21:07

Nach "Verona": Was müssen Tierhalter beachten?
Dillenburg/Berlin. Der Fall der ausgebüxten Kuh "Verona" hat deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Tierhalterin ist wegen fahrlässiger Tötung vor dem Dillenburger Amtsgericht angeklagt. Die Kuh soll nahe Odersberg eine Spaziergängerin angegriffen und getötet haben. Der Fall beschäftigt auch viele Tierhalter. Was müssen sie beachten, damit sie nicht eines Tages auch vor Gericht landen? Ein Interview mit Dr. Simon Schlüter, Sprecher des Deutschen Bauernverbandes.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon SHierling » Mo Sep 09, 2013 23:02

Ich kann mir das immer noch nicht vorstellen. Fahrlässige Tötung hatte ich mir ernsthaft immer völlig anders gedacht.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon dappschaaf » Mi Sep 11, 2013 19:07

Hallo,

Urteil ist durch...
http://www.ffh.de/news-service/ffh-nach ... artet.html

Gruß
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Bonatus » Do Sep 12, 2013 7:26

War das Rind nun ausgebrochen oder innerhalb eines umzäunten Weidegebietes in der "falschen" Weide, oder ist die Getötete in einen umzäunten Bereich gegangen? So richtig deutlich ist das nicht geworden :?:
Sollte das Rind tatsächlich ausserhalb des umzäunten Bereichs gewesen sein, so hat die Tierhalterin definitiv eine Mitschuld und das Urteil ist angemessen. Ist es andersherum gewesen, müßte die Tierhalterin umgehend freigesprochen werden!
Eine konkrete Abschätzung des Bearbeitungszeitpunkts ihres Anliegens lässt sich angesichts der Komplexität der Aufgaben derzeit leider nicht treffen.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von telefonischen Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung ab.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon magga » Do Sep 12, 2013 8:44

Tier war mehrere tage ausserhalb des zaunes ! Unfall war abseits des Weges , frau wollte wohl den hund beschützen der nicht ihr eigentum war !!
Es gibt drei wege zulernen : Duch Nachahmung, das ist der leichteste. Durch Nachdenken, das ist der edelste. Durch Erfahrung, das ist der bitterste.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon SHierling » Do Sep 12, 2013 10:19

Normalerweise ist das doch so: wenn man seinen Zaun nach Bestem Wissen und Gewissen und auf übliche Weise baut, ist das genug (es sei denn, man hat wissentlich aussergewöhnlich wilde Viecher). Für Tiere, die dennoch ausbrechen, hat man die Haftpflicht, dafür ist die da, egal ob jetzt ein Silo oder eine Frau zu schaden kommt.

Und dann ist das ganze IMHO eben ein Unfall. Zur fahrlässigen Tötung gehört "mangelnde Umsicht", das müßte man dann eben klarstellen, ob Zaun etc das rechtfertigen. Ansonsten, auch wenn es gemein klingt, und jaa, tote Leute sind immer unschön, aber dann seh ich da eher fahrlässigen Selbstmord, Darwin Awards. Sorry.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Harald » Do Sep 12, 2013 10:48

Bei dem Prozess ging es ums Strafrecht; die Haftpflichtpflichversicherung ist für die zivilrechtlichen Forderungen da.

Und zu dem Urteil kam es ja nicht deswegen, weil die Kuh aus dem Zaun ausgebrochen ist. Sondern weil die Bäuerin sich nicht ausreichend bemüht habe, die Kuh wieder einzufangen.

Btw ist die Kuh wohl nicht ausgebrochen, sondern hat sich beim Umtrieb aus dem Staub gemacht:
http://www.mittelhessen.de/lokales/regi ... 71859.html
Seine Mandantin hatte vier Tage vor dem Todesfall knapp 30 Tiere umgetrieben, eine etwa zwei Kilometer lange Strecke, von einer Weide zur nächsten, und sie dort zu etwa 40 weiteren Tieren gesperrt. Allerdings hat sie nach eigenen Angaben ihre Kühe, Kälber und Bullen weder vor, noch nach dem Umtreiben gezählt. Zu Beginn des Umtriebs sei die Herde gesplittet worden, aber sie habe, als sie die Strecke zurückfuhr, keine versprengten Tiere gesehen. Erst am nächsten Morgen habe sie "Verona" an einem Hang entdeckt. Ihr sei klar gewesen, dass die Kuh inzwischen gekalbt habe. Die Kuh sei jedoch in ein Waldstück geflüchtet. Auch an den nächsten beiden Tagen habe sie die Kuh gesehen, diesmal mit Kalb.

Hätte die Bäuerin ausgesagt, sie habe nicht gewusst, dass die Kuh fehlt, wäre es möglicherweise gar nicht erst zu dem Gerichtsverfahren gekommen?!
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon SHierling » Do Sep 12, 2013 11:14

Was wäre, wenn sie mangels Gelegenheit ein frischkalbendes Tier einzufangen und umzutreiben (Tierschutzwidrig) ein Schild aufgestellt hätte wie auf den Almen: "Freilaufende Kuh" ?
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon borger » Do Sep 12, 2013 12:44

Frage:
Hätte ein ordnungsgemäßer Zaun den Hund davon abgehalten, dass Kalb anzugreifen? Vermutlich nicht!
Hätte ein ordnungsgemäßer Zaun die sportliche Joggerin davon abgehalten, ihren Hund Beihilfe zu leisten? Vermutlich auch nicht!
Viehzäune sind nun mal nicht dafür gebaut, wildernde Hunde oder sportliche Joggerinnen aufzuhalten. Folglich hat die Frage der Einzäunung in diesem tragischen Fall eine untergeordnete Bedeutung. Denn nicht ein Zaun sondern nur ein umsichtigeres Verhalten der sportlichen Joggerin hätte diesen Vorfall verhindern können. Das Muttertiere ihren Nachwuchs beschützen, ist nicht die Ausnahme sondern die Regel. Damit war die Notwehr der Kuh vorhersehbar. Soviel Allgemeinwissen sollte man auch von einer Sportlehrerin gerade noch erwarten dürfen.

Nichtsdestotrotz fehlt mir aber auch jegliches Verständnis für die Bäuerin, die ganz offensichtlich wenig bemüht war, Kuh und Kalb einzufangen.
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Re: Yvonne, die freiheitsliebend Kuh

Beitragvon Harald » Do Sep 12, 2013 14:11

borger hat geschrieben:Nichtsdestotrotz fehlt mir aber auch jegliches Verständnis für die Bäuerin, die ganz offensichtlich wenig bemüht war, Kuh und Kalb einzufangen.
Mir fehlt jegliches Verständnis für solche Aussagen, da Du vermutlich genauso wenig wie ich den genauen Grund dieses Nicht-Einfangens kennst...

borger hat geschrieben:Denn nicht ein Zaun sondern nur ein umsichtigeres Verhalten der sportlichen Joggerin hätte diesen Vorfall verhindern können. Das Muttertiere ihren Nachwuchs beschützen, ist nicht die Ausnahme sondern die Regel. Soviel Allgemeinwissen sollte man auch von einer Sportlehrerin gerade noch erwarten dürfen.
Mit derartigem "Allgemeinwissen" ist es in der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung leider nicht weit her. Allerdings sollte gerade deswegen schon alleine die Größe einer freilaufenden Kuh ausreichen, um die Leute auf Abstand zu halten. Da der genaue Tathergang aber nicht bezeugt ist, ist das reine Spekulation.

http://www.beobachter.ch/natur/aktiv-se ... en-tieren/

http://www.youtube.com/watch?v=lHRTP9ADj_E
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