So einfach ist es leider nicht. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für die Taten seines Tieres, siehe z.B. hier:Heinrich hat geschrieben:Ich kann mir auch nicht vorstellen das s die Bäuerin besonders viel zu befürchten hat.
Das war einfach Pech und ganz grosse Dummheit, oder Unwiesenheit.
Lässt ein Hundehalter seinen ungeduldigen Vierbeiner vor dem Überqueren einer Straße von der Leine und stürztet dieser sodann auf die Straße um schnell zu seiner Spielweise zu kommen, trifft aber unterwegs mit einer Radfahrerin zusammen, so dass diese stürzt und schwere Kopfverletzungen erleidet, haftet der Halter sogar strafrechtlich: Im konkreten Fall verstarb die Radfahrerin noch am selben Tage verstarb. Der Hundehalter wurde in allen drei Instanzen der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und erhielt eine Geldstrafe von 2.500 € (OLG Stuttgart – AZ: 2 Ss 94/04).
"Pech" und "Dummheit" werden im deutschen Recht nicht erwähnt. Darum passt auf Eure Tiere auf

Bericht vom ersten Verhandlungstag:
War es "Verona" oder irgendein Bulle?