Harald hat geschrieben:Mir fehlt jegliches Verständnis für solche Aussagen, da Du vermutlich genauso wenig wie ich den genauen Grund dieses Nicht-Einfangens kennst...
Sicher kenne ich den genauen Grund des Nichteinfangens nicht. Aus meiner Sicht wäre aber nur einer akzeptabel, nämlich das es trotz aller Bemühungen unmöglich war. Nur, eben das hat die Verteidigung nicht geltend gemacht. Sie führte nur an, dass die Angeklagte mehrere (erfolglose) Versuche unternommen hätte und baute die Verteidigungsstrategie auf Zweifel an der Mitwirkung dieser Kuh, es hätte ja auch noch ein herrenloser Bulle die Gegend unsicher machen können.
Daraus schließe ich, dass es mit etwas mehr Willen und evtl. Nachbarschaftshilfe wahrscheinlich möglich gewesen wäre, die Kuh wieder auf die Weide zu bekommen. Auch wenn so ein Ereignis wohl unvorhersehbar war. Damit, dass so eine freilaufende Kuh z.B. einen Verkehrsunfall verursacht, muss man wohl immer rechnen. Also mir hätte das – über mehrere Tage – keine Ruhe gelassen.
Harald hat geschrieben:Da der genaue Tathergang aber nicht bezeugt ist, ist das reine Spekulation.
Davon, dass der genaue Ablauf des Geschehens nicht bezeugt ist, hat sich der Richter offensichtlich nicht beeindrucken lassen und kurzerhand in der Urteilsbegründung seine eigene recht plastische Spekulation zur unumstößlichen Wahrheit erklärt.
Für Richter Gampe hat sich das Unglück so zugetragen: Die Frau aus Driedorf sei mit ihrem jungen, acht Monate alten Hund spazieren gegangen. Der Hund sei nicht angeleint gewesen, allerdings habe auch keine Anleinpflicht bestanden. Dann habe der Hund das freilaufende Kalb entdeckt, mit ihm spielen oder es beschnüffeln wollen. Die Kuh "Verona" sei unruhig geworden und habe ihr Kalb aus einem Mutterinstinkt heraus beschützen wollen. Als die Driedorferin den Hund habe zurückholen wollen, sei sie von der Kuh von hinten angegriffen und durch Kopfstöße getötet worden.
Eben das hat mich zu einer Gegenspekulation gedrängt, die selbstverständlich ebenso wenig beweisbar ist wie die des Richters.