countryman hat geschrieben:Zulässig ist das nur mit formalem Anerkennungsverfahren.
Ob Notfall-Anerkennungen im Einzelfall praktiziert wurden weiß ich nicht.
Das letzte mal, an das ich mich an Notfall-Anerkennung für Nachbau-Saatgut erinnere, war nach der extreme Auswinterung im Frühjahr 2012.
Damals musste teilweise 50 % des Wintergetreides - vor allem Wintergerste und Winterweizen umgebrochen werden- deutschlandweit.
Da gabs relativ schnell anerkanntes Nachbausaatgut von Sommergerste und Sommerweizen, das der Handel legal vertreiben durfte.
Und soweit ich mich erinnere war es im Preis günstiger als reguläres Z-Saatgut und die Qualität war ebenfall o.k.
In dieser Situation war es nicht möglich den Saatgut-Ersatzbedarf über Z-Saat zu decken. Auch nicht durch überregionalen Bezug oder aus dem Ausland.
Gruß AEgro