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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon harley2001 » Di Dez 15, 2015 22:16

MarlboroMann hat geschrieben:
harley2001 hat geschrieben:Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass der Verkäufer in einer finanziellen Notsituation ist und auf jeden Euro angewiesen ist. Egal wie jetzt, der Spalter hat mit Sicherheit noch einen gewissen Wert und um den sollte man sich Gedanken machen und nicht, wie man diesen Verkäufer, der hier vielleicht einen Fehler gemacht hat, abzocken kann. Versucht euch bei einem realistischen Preis zu einigen. Ich habe auch schon neue Artikel für einen Euro ersteigert und 30 überwiesen, weil ich wusste, was es normal kostet. Der Verkäufer hat " sehr fairer Ebayer" in die Bewertung geschrieben. Leben und leben lassen.


Das ist doch irgendwie albern, wenn man in eine Situation ist in der man auf die Kohle angewiesen ist, dann sollte man die Finger von ebay Auktionen lassen.
Ist ja nicht so das Ebay die einzige Plattform ist um gebrauchte Forsttechnik zu vermarkten... :roll:

Im Umkehrschluss glaube ich auch nicht, das wenn der Spalter für 12000€ weggegangen wäre, das der Anbieter 4.000€ zurück überwiesen hätte, mit den Worten, die Freunde vom Dings wollen nur 8000€.... :regen:

Es gibt Regeln, an die hat man sich zu halten. Weicht man von den Regeln ab, muss man mit den Konsequenzen leben. :klug:


Der Vergleich hinkt ein wenig, denn der ,der die 12000 geboten hat, hat das bewusst gemacht und das Gerät war ihm das dann wahrscheinlich wert. Ich hatte auch schon mal probiert einen Mindestpreis mit rein zu machen und das ging gar nicht. Ist aber schon etwas her. Ein Kumpel hat mir dann gesagt, dass es nicht in jeder Kategorie geht. Der Verkäufer hat jetzt hier eventuell einen Fehler gemacht und ob man das dann so schamlos ausnutzen muss. Das muss jeder für sich wissen. Jeder hat seine Meinung dazu. Es gibt auch genug, die überall mitbieten weit unter Wert und nur auf solche Fehler hoffen. Egal, jedem das Seine.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Di Dez 15, 2015 23:32

Dein Vergleich hinkt aber auch etwas
Du sagst wer 12.000 Euro für eine Maschine bietet dem ist diese Maschine das auch wert und genau so ist es ja, nur du vergisst da das wesentliche
Wenn Ich bei ebay 10.000 Euro als Höchstgebot angebe heißt das noch lange nicht das Ich die auch zahlen muss weil der Endpreis sich nicht an meinem Höchstpreis orientiert sondern an dem des zweit platzierten
Kurz und gut wenn mein engster Konkurrent nur 4.000 Euro bietet stehen die Chancen super das Ich die Maschine für 4.100 Euro ersteigere das ist nun mal die Art wie eine Auktion funktioniert

Wenn Ich etwas das mir doppelt soviel Wert ist für den halben Preis bekomme steht es mir trotzdem rechtmäßig zu das hat nichts mit Abzocke vom Verkäufer zu tun, im ebay-bereich Business unter dem man so einen Spalter einstellen sollte (Landmaschinen und Traktoren fallen unter diesen Bereich) ist ein Mindestpreis für den halben Preis, also 10 Euro, möglich


Wenn der Verkäufer keinen Mindestpreis einsetzt ist er selbst schuld denn man kann bei ebay deswegen rechtmäßig eine Auktion abbrechen solange keine Gebote vorliegen
Den Mindestpreis nachträglich in die Beschreibung ist nicht zulässig und sich darauf zu berufen normal nicht möglich

Diese Vorgehensweise des Verkäufers ist nicht nur Betrug am Käufer der ja eine normale und rechtmäßige Vorgehensweise an den Tag legt indem er bietet der Verkäufer betrügt auch noch den Dienstleister (ebay) um seinen gerechten und ihm zustehenden Lohn



Nur weil Ich etwas haben möchte was Ich rechtmäßig ersteigert habe bin Ich noch lange kein Abzocker und Betrüger und wenn du in der Situation noch mal 4000 Euro mehr zahlst weil du ja "fair" sein willst kannst du das gerne machen aber zum einen schwimmt nicht jeder in Geld und kann sich sowas leisten und zum anderen laufen Auktionen nun mal nicht so
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Area51 » Mi Dez 16, 2015 21:49

Wie ist das eigentlich, das Gebot wurde ja abgegeben nachdem der Nachtrag erfolgte!? Ist das bei der ganzen Sache wirklich nicht relevant? Ich denke das könnte ein entscheidender Sachverhalt sein vor Gericht!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Holder A55 » Fr Dez 18, 2015 15:10

Auf jeden Fall hast Du jetzt schon die Möglichkeit, eine negative Bewertung abzugeben. Der Verkäufer verkauft ja schließlich Sachen, die er dann plötzlich nicht mehr zu dem Preis abgeben will ...
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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:D seit über 14 Jahren im Landtreff :D
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon harly » Fr Dez 18, 2015 15:50

Tja das wird dem Verkäufer herzlich egal sein. Bei eBay gehts im Grund nur um die Abzocke durch eBay, für den Rest bist auf dich gestellt.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Mo Dez 21, 2015 13:22

Gibts was neues
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Maschine1988 » Mo Dez 21, 2015 13:28

Nichts interresantes! Käufer will nicht raus rücken --> Rechtschutz ist angetrickert.

Ich werde mich mit weitern äusserungen hier zurückhalten. Nicht, dass es nachher gegen mich verwendet wird.

Gruß
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Milchtrinker » Do Dez 31, 2015 17:29

... habe aktuell den gleichen Fall .... gebr. Hydrauliksteuergerät gekauft und Käufer will bzw. hat den Kauf abgebrochen .... schlussendlich wegen des Preises !!!

... wie soll ich mich verhalten ??? ... ebay frägt nicht mal mehr, ob ich den Abbruch zustimmen will !!! .. das Steuergerät will ich jedoch !!!

Ich bin momentag grad wirklich überfragt !!!

Grüße
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Do Dez 31, 2015 18:41

Hallo,

Abgebrochen oder Auktion gewonnen?

mfg
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Do Dez 31, 2015 18:58

Sofortkauf schließe Ich jetzt einfach mal aus weil du ja sagst der Verkauf ist wegen des Preises abgebrochen worden, bleibt also nur ne Auktion
Warst du zum Zeitpunkt des Verkaufsabbruchs Höchstbietender ?

Wenn du Höchstbietender warst hasst du laut den Ebay Richtlienien Anspruch auf die Ware sonst nicht

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
Guck einfach mal danach was Ebay unter Berechtigten Gründen aufführt eine Auktion vorzeitig abzubrechen da gibts ne kleine Tabelle wo alles drin steht
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Milchtrinker » Fr Jan 01, 2016 13:30

.. war ne Auktion, ich habe Sie regulär gewonnen, Ebay schickt mir ne Mailnachricht, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat ... ich wusste gar nicht, dass Ebay diese Möglichkeit einräumt ... keinerlei Begründung !!!

... Verkäufer hüllt sich wie erwartet in Schweigen !!! :-(

... hier der Mail-Auszug:

Hallo (Käufer),

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass (Verkäufer) den Kauf abgebrochen hat. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer bleibt davon unberührt.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie Ihr Geld über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet bekommen. Wenn Sie Ihre Rückerstattung erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte auf der Seite mit den Einzelheiten zum Abbruch, damit wir Bescheid wissen. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer.

Wenn Sie diesen Kauf noch nicht bezahlt haben, teilen Sie uns dies bitte über die Seite mit den Einzelheiten zum Abbruch mit


Wie komme ich an die Adresse der Verkäufers ???? Überweisung bietet er nicht an, also Bankdaten bekomme ich keine !!! :-(


...in diesem Sinne .... Frohes Neues Jahr :-)

Grüße
Zuletzt geändert von Milchtrinker am Fr Jan 01, 2016 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Fr Jan 01, 2016 13:42

Hallo,

Wenn das so einfach wäre würde ich alles über EGay verkaufen und wenn der Preis nicht passt abbrechen und Gebühren sparen.

Hast du die auktion gewonnen mit Mailbestätigung und dann kam kurz daruaf ne Mail das es abgebrochen wurde?

mfg
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Milchtrinker » Fr Jan 01, 2016 13:51

@hellraiser ... leider meinen einige ebay funktioniert wirklich so !!! :-)

Gewonnen mit Mail Bestätigung an meine E-Mails-Addy, zwei Tage später die Mail von Ebay, dass der Verkäufer abbricht !!!

Aus meiner Kauf-Liste bei Ebay ist der Artikel auch "verschwunden" !!!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Fr Jan 01, 2016 14:47

Wenn Ebay sich an die eigenen AGB´s hält müssten Sie dir eigentlich helfen ansonsten würd Ich mal ganz einfach nen Anwalt fragen

Ebay schreibt selbst das man eine Auktion auf die Geboten wurde legal abbrechen kann, soweit ist also alles in Ordnung wie es bei dir gelaufen ist, der Verkäufer ist dann allerdings verpflichtet den angebotenen Artikel an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zu verkaufen
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Fr Jan 01, 2016 15:45

Hallo,

Wenn er abbricht weil der Artikel nicht mehr vorhanden oder Beschädigt ist?
Angenommen, er versteigert eine Vase, alles läuft gut und beim Verpacken fällt sie runter, was dann?
Eigentlich wäre er ja verpflichtet einen ersatzartikel gleichwertig zu Liefern, aber wie ist die realität?

Ebay ist das Relativ egal, da die sich um sowas nicht kümmern (wollen) da es Peanuts sind bei der Menge.

mfg
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