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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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112 Beiträge • Seite 5 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon otchum » Mo Dez 14, 2015 9:27

Hier in der Schweiz gibts die Plattform " Ricardo ". Stand mal in der Zeitung....die Kinder haben am Compi gespielt und auf ein Auto geboten. Und den Zuschlag erhalten!
Der Vater hat dann versucht da rauszukommen und der Verkäufer wie auch Ricardo haben Verständnis gezeigt und den Kauf annulliert.
Im Artikel war dann aber auch der Teil der Geschäftsbedingungen gezeigt die man akzeptieren MUSS wenn man sich anmeldet klar definiert dass ein Gebot rechtsgültig ist und als Vertrag gilt.
Ich bin ja kein Anwalt aber ich denke du hast die Versteigerung gewonnen und er muss zu diesem Preis liefern
Jetzt hast du recht....ob du dein Recht durchsetzen kannst....hmmm..... :?
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Maschine1988 » Di Dez 15, 2015 7:35

Update:
Käufer hat auf meine 2. Mail reagiert.

Fakten:
- Definitiv kein Fake-Angebot.
- Verkäufer behauptet die Auktion vorzeitig beendet zu haben (1 Stunde vor Ende der Auktion) --> Ich habe die normalen Bestätigungs-Mails von ebay bekommen, dass ich die Auktion gewonnen habe. Kann man eigentlich 1 Stunde vor Ende überhaupt noch die Auktion beenden?
- Verkäufer sützt sich auf seine Beschränkungen im Angebotstext --> Ich habe im erklärt, dass diese nicht rechtsgültig sind und geben die ebay-AGB´s verstoßen.
- Weiterhin hat er mir angeboten den Spalter für 8000.- € zu kaufen.
- Verkäufer will nicht mehr mit mir zu diesem Thema unterhalten für Ihn ist die "Sache" erledigt.

Für mich noch nicht.
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Roboduck » Di Dez 15, 2015 8:48

Jetzt wäre dann die Zeit, dass Dein Anwalt mit ihm in Kontakt tritt, denke ich.
Dann kannst Du ja sehen, in wie weit die "Sache" für ihn wirklich erledigt ist... :)
Dranbleiben, das Ding steht Dir zu.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Holder A55 » Di Dez 15, 2015 10:11

Ja, auf jeden Fall den Schriftverkehr sichern und damit zum Anwalt, und ich würde den ganzen Fall auch noch zusätzlich bei Ebay melden. Viel Erfolg, denn so wie ich das hier jetzt rausgelesen habe, steht er dir wirklich zu!
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)


:D seit über 14 Jahren im Landtreff :D
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon pfälzer » Di Dez 15, 2015 12:35

Sicherlich hat er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Ebay verstoßen sodass Ebay ihm den verstoß in Rechnung stellen könnte , aber ich glaube mal nicht dass durch den verstoß automatisch ein Rechtsgeschäft zustande kommt .
Oder steht sowas in der AGB von Ebay ?
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Di Dez 15, 2015 18:34

Ein Angebot kann normalerweise jederzeit vorzeitig beendet werden das heißt aber nicht das es keine Nachwirkungen hat

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Di Dez 15, 2015 18:36

Es steht ja eindeutig da
Bei Auktionen die weniger als 12h Restlaufzeit haben kann man das Angebot beenden muss es bei einem Gebot jedoch so oder so an den Höchstbietenden verkaufen
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon togra » Di Dez 15, 2015 19:00

:prost:
Schuttler3005 hat geschrieben:Ein Angebot kann normalerweise jederzeit vorzeitig beendet werden das heißt aber nicht das es keine Nachwirkungen hat

Mein Bruder hat das als Verkäufer auch mal versucht und dabei böse Schiffbruch erlitten.
War eine Mischung aus seiner Dumm-/ Unwissenheit und auf Käuferseite ein Profi, der genau darauf aus war dass andere einen "Fehler" machen.
Übertragen auf den Sachverhalt hier kam vor Gericht dann Folgendes heraus:
Der Verkäufer muss dem Käufer Schadenersatz leisten, und zwar die Differenz zwischen dem (Höchst)Gebot des Käufers und dem marktüblichen Preis, den der Verkäufer wohl normalerweise erzielt hätte.
Gerichts- und Anwaltskosten oben drauf. :shock:
Der Verkäufer wurde nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet. (Woran die Dame, die meinen Bruder damals verklagte, ja sowieso kein Interesse hatte....)
Maschine1988 hat geschrieben:Ich habe die normalen Bestätigungs-Mails von ebay bekommen, dass ich die Auktion gewonnen habe

Herzlichen Glückwunsch!!
Jetzt musst Du nur noch beweisen, dass die Einschränkung mit dem Mindestpreis bei Abgabe Deines Gebotes noch nicht drin stand.
(Müsste man wahrscheinlich noch nicht einmal, kommt aber vor Gericht vielleicht besser)
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Di Dez 15, 2015 19:21

togra hat geschrieben:Mein Bruder hat das als Verkäufer auch mal versucht und dabei böse Schiffbruch erlitten.



Genau das meinte Ich mit Nachwirkungen
Solange keine Gebote vorliegen kannste mit deiner Anzeige machen was de willst aber sobald auch nur einer geboten hat wird´s interessant
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon KupferwurmL » Di Dez 15, 2015 19:40

Dem letzten äbay Spaßbieter hab ich 10% abgeknöpft - und zwar ohne Anwalt, der sich auch noch an dem Fall bereichert..
Wozu bekommt man denn von äbay die Käuferadresse mitgeteilt und kann den mal mit Freunden besuchen.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon beihei » Di Dez 15, 2015 20:26

KupferwurmL hat geschrieben:Dem letzten äbay Spaßbieter hab ich 10% abgeknöpft - und zwar ohne Anwalt, der sich auch noch an dem Fall bereichert..
Wozu bekommt man denn von äbay die Käuferadresse mitgeteilt und kann den mal mit Freunden besuchen.


Und dann könnte es leicht zu einer strafrechtlichen Sache werden, je nachdem was so man so mit den "Freunden" vor hat . Mal ehrlich das ist doch dann eine Nummer zu viel. Ich bin ja auf dem Gebiet nicht sattelfest. Aber mir fallen so Sachen ein wie Nötigung, Hausfriedensbruch , eine Androhung von Gewalt , Planung einer Straftat somit vorsätzlich.
Ich hoffe ich wohne weit genug von dir weg , sonst bekomme ich Besuch von dir und deinen Freunden nur weil ich mal ein falsches Wort gesagt habe.
Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon harley2001 » Di Dez 15, 2015 20:38

Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass der Verkäufer in einer finanziellen Notsituation ist und auf jeden Euro angewiesen ist. Egal wie jetzt, der Spalter hat mit Sicherheit noch einen gewissen Wert und um den sollte man sich Gedanken machen und nicht, wie man diesen Verkäufer, der hier vielleicht einen Fehler gemacht hat, abzocken kann. Versucht euch bei einem realistischen Preis zu einigen. Ich habe auch schon neue Artikel für einen Euro ersteigert und 30 überwiesen, weil ich wusste, was es normal kostet. Der Verkäufer hat " sehr fairer Ebayer" in die Bewertung geschrieben. Leben und leben lassen.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon otchum » Di Dez 15, 2015 20:52

Ich hab ein Motorrad verkauft und dann etwas nachgelassen...circa was Gebühren auf der Plattform gekostet hätten. Da hat sicher keiner was dagegen. Aber Plattform ist rechtlicher Raum und da hat sich jeder dran zu halten. Geldsorgen oder nicht...oder gerade deswegen...dann hätte er einen höheren Preis ansetzen müssen. Denn auch der Käufer kann knapp sein und freut sich ein Schnäppchen gemacht zu haben.
Also...das Spiel spielen und die Regeln akzeptieren oder das Ganze sein lassen.
Denn umgekehrt...hätte der Käufer mehr geboten und wollte einen Rückzieher machen weil ers nicht stemmen kann....hätte der Verkäufer dann grosszügig einen Rückzieher akzeptiert?
Wohl kaum.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Motorradmanni » Di Dez 15, 2015 21:22

Hi zusammen,

ich habe mich auch am Sonntag gefreut. Endlich mal ne interessante Saege auf ebay.
Ich habe dann auf die Husky 572 nicht mehr weitergeboten. Die 880 wollte ich haben.
Keine 4 Stunden später war das Angebot verschwunden. Ist halt so.


saege.jpg
Angebot
saege.jpg (65.25 KiB) 3306-mal betrachtet

geloescht1.jpg
geloescht1.jpg (11.31 KiB) 3306-mal betrachtet



Soll ich jetzt vor Gericht??

Wenn ich jeden mit dem Auto verfolgen würde, der mir mal die Vorfahrt nimmt, oder ähnliches, käme ich nicht mehr zum arbeiten.

Hatt halt nicht geklappt. Sonst hätt ich jetzt ne 572 :cry:

Gruss
Der Manni
Man hats nicht leicht -> aber leicht hats einen -> und wenns einen hat dann ganz bestimmt nicht leicht :-)
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