Aktuelle Zeit: Mo Feb 16, 2026 8:04
Moderator: Falke
zutrifft bzw. richtig ist könnte ich ja lustig auf alles Bieten und dann sagen: Nö, will ich doch nicht, gefällt mir nicht, oder zu teuer, oder oder oder.Ebay= Fernabgesetz= Wiederrufsrecht für beide Partein welche bei dem Artikel sogar gültig sind.
Bene hat geschrieben:@Kugel
Nein. Der Rechtschreibfehler ändert überhaupt nichts. Hat keinen EInfluss auf die Beschreibung des Gegenstands.
Nenn bitte deine Quelle/Urteil für diese Behauptung.
Regenwurm hat geschrieben:Solche Gefälligkeiten können schnell auffliegen.
Milchtrinker hat geschrieben:... der Spalter wurde im Oktober schon mal verkauft ... damals für 5500€ ... der Höchstbietende hatte genau "0" Bewertungen .... ein Schelm, wer böses denkt !!!
... ich denke, sein Kollege hat halt 5 sec. zu spät geboten !!!
beihei hat geschrieben:Wenn ein Kollege mit geboten hat, dann hätte dieser doch von vornherein den gewünschten Mindestpreis geboten und zwar zu einem früheren Zeitpunkt und nicht auf den letzten Drücker.
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