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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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112 Beiträge • Seite 2 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadenfisch » Fr Dez 11, 2015 18:00

Was für ein Growi Spalter für ehemaligen Neupreis für 18.000 € soll das sein?
Irgend ein Sonderbau?
Habe mir gerade einen neuen 30t. mit Seilwinde und Fahrwerk bestellt.
Bin weit von dem Preis entfernt.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon racker » Fr Dez 11, 2015 18:45

Hallo,
lass ihn weg!
Wer weiß was er mit dem Ding noch anstellt bevor er ihn dir wirklich verkaufen MUSS !?
MfG
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Kugelblitz » Fr Dez 11, 2015 19:03

Wenn die Beschreibung, die Hellraiser verlinkt hat zutrifft...
Gibt es im Text einen Rechtschreibfehler, im Zweifel kann sich der Verkäufer auf nen Formfehler im Angebot beziehen.

Bitte meinen Text nicht zitieren, ich lösch den bei Bedarf :!: :lol:
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Bene » Fr Dez 11, 2015 19:27

@Kugel
Nein. Der Rechtschreibfehler ändert überhaupt nichts. Hat keinen EInfluss auf die Beschreibung des Gegenstands.
Nenn bitte deine Quelle/Urteil für diese Behauptung.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon HannesH » Fr Dez 11, 2015 19:30

@Bene

ich glaube das war nicht ganz so ernst gemeint
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Epxylon » Fr Dez 11, 2015 19:34

Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.
Solche Leute sind die letzten. Die versuchen den letzten Cent zu sparen und dann andere noch zu bescheissen.

Er hätte eine Mindestpreisauktion nehmen müssen. Punkt.
Wenn das Ding dann unter Wert weggeht ist das sein Problem.

Bei 8000€ lohnt sich das ganze. Habe auch schon solche Fälle gehabt. Nur war der Streitwert dort unter <100€.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon michael2005 » Fr Dez 11, 2015 19:39

Ebay= Fernabgesetz= Wiederrufsrecht für beide Partein welche bei dem Artikel sogar gültig sind.
Daher denke ich nicht das du durch kommst.
weitere fall wäre er beruft sich auf eine Falsche Beschreibung, könnte ja das und das Kaput sein.
Ebay juckt das Herzlich wenig!
michael2005
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Fr Dez 11, 2015 19:43

Hallo,

Ich würde nen Anwalt befragen, solche Leute muss man in Ihre schranken verweisen, ansonsten treiben sie es so weiter.
Falls er ihn schon anderweitig verkauft (hat) muss er dir nen gleichwertigen besorgen oder Schadensersatz, er ist zur Lieferung bzw. ersatzleistung verpflichtet.
Setz ihm eine Frist, schriftllich, dauer 14 tage, per Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein wäre besser, aber da kann er die Annahme verweigern.

Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt, das würde ich machen.

Wenn das:
Ebay= Fernabgesetz= Wiederrufsrecht für beide Partein welche bei dem Artikel sogar gültig sind.
zutrifft bzw. richtig ist könnte ich ja lustig auf alles Bieten und dann sagen: Nö, will ich doch nicht, gefällt mir nicht, oder zu teuer, oder oder oder.

mfg
Hellraiser
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Kugelblitz » Fr Dez 11, 2015 19:46

Bene hat geschrieben:@Kugel
Nein. Der Rechtschreibfehler ändert überhaupt nichts. Hat keinen EInfluss auf die Beschreibung des Gegenstands.
Nenn bitte deine Quelle/Urteil für diese Behauptung.


Bezieht sich aufs laufende Angebot,
steht in den AGB von eBay.
Wenn die Auktion ausgelaufen ist, hat er es halt gekauft.
Bleibt dann nur der Rechtsweg.
Ich bin vom laufenden Angebot ausgegangen!
Kugelblitz
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon brennholzfan » Fr Dez 11, 2015 20:06

Ich bin stolzer Besitzer einer damals neuen Standbohrmaschiene Güde GSB32.
Zu einer Zeit als diese noch für über 700,- angeboten wurde habe ich sie (neu) zum Festpreis von 59,- von einem eBay-Händler gekauft.
Der hat sich auch erst gewehrt, dann aber nach einigen Mails brav geliefert.

Wer es nicht kann, soll nicht als Verkäufer auftreten. Mit dem Einstellen des Angebot hat er die Versteigerungsbedingungen Rechtskräftig anerkannt.

Wenn der nicht ( zum Versteigerungspreis) verkaufen müßte, wäre kein eBay-Geschäft wirklich rechtskräftig.
Das glaube ich nicht, da schon zu viel mit solchen Versuchen vor deutschen Gerichten gescheitert sind. Der Käufer muß halt nur lange genug stur sein. Ob der Spalter dann noch da ist oder nicht spielt keine Rolle. Die Entschädigungssumme kann auch Freude bringen.

Das Fernabsatzgesetz (betr. Rücktritt) greift meines Wissens auch nur bei Gewerblichen Verkäufern, aber ich glaube auch nur auf der Käuferseite.

Also, dranbleiben ! Anwalt einschalten, macht der gerne, leicht verdientes Geld.

Außerdem ist der Verkäufer doof.
Wenn ihm der Preis zu gering ist, soll doch ein Bekannter bieten. Ist zwar auch nicht iO, aber kaum nachzuweisen. :lol:
Gruß Jürgen / brennholzfan
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Fr Dez 11, 2015 20:41

Regenwurm hat geschrieben:Solche Gefälligkeiten können schnell auffliegen.


Du sagst es
Sie KÖNNEN auffliegen und dann gibts sicher Ärger aber der Verkäufer hätte sich in dem Fall erst mal Geld gespart
Befallen vom IHC-Virus
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Milchtrinker » Fr Dez 11, 2015 20:46

... der Spalter wurde im Oktober schon mal verkauft ... damals für 5500€ ... der Höchstbietende hatte genau "0" Bewertungen .... ein Schelm, wer böses denkt !!!

... ich denke, sein Kollege hat halt 5 sec. zu spät geboten !!!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon beihei » Fr Dez 11, 2015 21:32

Milchtrinker hat geschrieben:... der Spalter wurde im Oktober schon mal verkauft ... damals für 5500€ ... der Höchstbietende hatte genau "0" Bewertungen .... ein Schelm, wer böses denkt !!!

... ich denke, sein Kollege hat halt 5 sec. zu spät geboten !!!


Wenn das so ist, wäre das ja noch blöder. Wenn ein Kollege mit geboten hat, dann hätte dieser doch von vornherein den gewünschten Mindestpreis geboten und zwar zu einem früheren Zeitpunkt und nicht auf den letzten Drücker.

Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadinger » Fr Dez 11, 2015 22:41

Hallo!
beihei hat geschrieben:Wenn ein Kollege mit geboten hat, dann hätte dieser doch von vornherein den gewünschten Mindestpreis geboten und zwar zu einem früheren Zeitpunkt und nicht auf den letzten Drücker.

So macht man das aber nicht! Der Bieter soll ja nicht mitbekommen, daß gepuscht wird, damit er eventuell im Bietagent das Gebot "nachbessert", um einen eventuellen Sniper auszutricksen.
Also bietet der "Freund" den "Mindestpreis" in den letzten Sekunden der Auktion. Dumm nur, wenn es schiefgeht, weil zB. die Internetverbindung des "Freundes" abgerissen ist ... :mrgreen:

Gruß F
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fuchse » Fr Dez 11, 2015 22:47

Das macht man auf den letzten Drücker!
Vorher bietet dir evtl. keiner mehr mit!
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
https://www.bauernjaeger.de/
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