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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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112 Beiträge • Seite 3 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 8
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Milchtrinker » Fr Dez 11, 2015 22:51

Fadinger hat geschrieben:Hallo
Also bietet der "Freund" den "Mindestpreis" in den letzten Sekunden der Auktion. Dumm nur, wenn es schiefgeht, weil zB. die Internetverbindung des "Freundes" abgerissen ist ... :mrgreen:

Gruß F


... genau meine Vermutung .-) ... halte uns auf dem Laufendem ... wie gesagt, es ging auch schon ein kpl. ROPA Rübenroder für 50 € über den Tisch !!!

Grüße
Milchtrinker
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Maschine1988 » Fr Dez 11, 2015 23:28

Ich habe dem Verkäufer nun geschrieben und um einen Termin nächste Woche gebeten.
Sollte er sich bis Montag nicht gemeldet habe gibts einen Frist von 2 Wochen, gleichzeitig werde ich meine Rechtschutzversicherung begnügen.

@all: Danke für die Antworten, ich werde euch auf dem laufenden halten. Bitte habt Verständniss, dass ich den Link zu dem Spalter noch nicht veröffentlichen möchte.
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
Maschine1988
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon beihei » Sa Dez 12, 2015 9:34

Fuchse hat geschrieben:Das macht man auf den letzten Drücker!
Vorher bietet dir evtl. keiner mehr mit!
Fadinger hat geschrieben:Hallo!
beihei hat geschrieben:Wenn ein Kollege mit geboten hat, dann hätte dieser doch von vornherein den gewünschten Mindestpreis geboten und zwar zu einem früheren Zeitpunkt und nicht auf den letzten Drücker.

So macht man das aber nicht! Der Bieter soll ja nicht mitbekommen, daß gepuscht wird, damit er eventuell im Bietagent das Gebot "nachbessert", um einen eventuellen Sniper auszutricksen.
Also bietet der "Freund" den "Mindestpreis" in den letzten Sekunden der Auktion. Dumm nur, wenn es schiefgeht, weil zB. die Internetverbindung des "Freundes" abgerissen ist ... :mrgreen:

Gruß F

Ach so macht man das . Sorry ich hab da auch keine Erfahrung drin, kann es aber nachvollziehen. War nur logisches Denken meinerseits , denn wenn es um ein hochpreisiges Produkt geht würde ich persönlich nicht mit soviel Risiko fahren , dafür solls ja die Option Mindestpreis geben . Ich verkauf solche Produkte in einschlägigen Börsen ( Traktorpool / Technikbörse ) für einen für mich vorher festgelegten Preis , meinetwegen als Verhandlungsbasis und nicht über eine Aktion wo unter Umständen in solche Situationen als Käufer oder Verkäufer gerate. Auch würde ich als Käufer niemals etwas so hochpreisiges kaufen ohne es vorher in Augenschein genommen zuhaben. Denn ein Gegenstand der mal 18000€ wert gewesen ist und ich ersteigere es z. B. für 7000€, dann können die 7000€ unwahrscheinlich viel Geld sein wenn ich Schrott gekauft habe.

Gruß

PS . Hatte mal eine Stihl 026 als defekt bei Ebay verkauft. Ersteigert hat es jemand für 180€. Nach Versand meldet sich der Käufer , das Teil wäre irreparabel und das wäre Betrug . Ich weiß was an defekt nicht zu verstehen ist......
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon warp735 » Sa Dez 12, 2015 17:20

Mich wollte "so" auch mal einer linken. War ein neuer Scheinwerfer für s Auto (~1200€) den ich für glaub 300€ ersteigert hab. Erst wollte er ihn nicht rausrücken, dann offenbar verlegt und dann wohl verkauft.
Ende vom Lied: ich hab mir einen neuen bei BMW geholt und er durfte die Rechnung bezahlen 8)
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Epxylon » Sa Dez 12, 2015 17:38

Ich habe auch schon Teile für nen 10er bei Ebay verkauft. Hatte aus einem Polo 86c einen Motor ausgebaut und versteigert. (funktionsfähig)
Dachte das der wenigstens 50€ bringt. Pustekuchen. 10€ gab es + 5€ fürs aufladen. :mrgreen:
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon charly0880 » Sa Dez 12, 2015 18:55

Gibt auch ausnahmen, wenn einer nen Porsche 911 der angenommen einen Marktwert von 68T € hat yund durch ein angebotsfehler (mindestpreis vergessen) für 7T €verkauft wird bekommt der Verkäufer vor Gericht recht da es nicht verhältnismäßig ist und durch eben einen Fehler im Angebot nicht zum Abschluß des Geschäftes kommt. Aber hier müsstest du im recht sein.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Epxylon » Sa Dez 12, 2015 19:00

charly0880 hat geschrieben:Gibt auch ausnahmen, wenn einer nen Porsche 911 der angenommen einen Marktwert von 68T € hat yund durch ein angebotsfehler (mindestpreis vergessen) für 7T €verkauft wird bekommt der Verkäufer vor Gericht recht da es nicht verhältnismäßig ist und durch eben einen Fehler im Angebot nicht zum Abschluß des Geschäftes kommt. Aber hier müsstest du im recht sein.


Und auch da urteilen die Gerichte mittlerweile anders.
Mindestpreis kostet 20€ Selbst jemand der Kohle hat will bei solchen Sachen noch Kohle sparen.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon emskopp33 » Sa Dez 12, 2015 19:08

Ich hatte vor Jahren das Problem; ich hatte auch bei ebay einen Deutz D5005 ersteigert, es stand sogar dabei "Generalüberholt". Es hat sich dabei um einen hier niedergelassenen Holländer gehandelt. Ich habe den Schlepper in der Auktion erstanden für einen m. M. nach normalen Preis für einen nicht generalüberholten.

Ich hätte auf den Schlepper verzichtet, aber der Typ kam so aggressiv und hinterfotzig daher, so dass ich direkt im Anschluss an unser letztes Gespräch meine Rechtsschutz beauftragt hatte.
Ende vom Lied war, dass er per Anwalt ein Übergabeultimatum erhalten hatte, an das er sich auch gehalten hat.

Nur "Generalüberholt" war der kein Stück, sprich ein stinknormaler alter Schlepper mit üblichen Leckagen. Mein Anwalt meinte ich könnte ihn belangen und in einer Fachwerktstatt auf VK- Kosten überholen lassen. Da hab ich aber drauf verzichtet, um nicht noch mehr Streit zu provozieren.

Aber, ebay ist eine Verkaufsplattform und jeder hat die AGB´s bestätigt, somit ist ein beidseitiges Rechtsgeschäft zustande gekommen. Er muss das Gerät definitiv raus geben.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon brennholzfan » Sa Dez 12, 2015 19:12

So schlimm sind die eBay (Zusatz) Gebühren für Mindestpreis ja auch nicht, das sich das zur Sicherheit nicht für den Verkäufer lohnt.

Derzeit steht in der Preisliste von eBay : 3 % des gewählten Mindestpreises (maximal EUR 150,00)

Eine Anzeige in einer bundesweiten Zeitung kostet bestimmt mehr, und erreicht nicht soviel Leute.
Gruß Jürgen / brennholzfan
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon JueLue » Sa Dez 12, 2015 19:23

Maschine1988 hat geschrieben:... Bitte habt Verständniss, dass ich den Link zu dem Spalter noch nicht veröffentlichen möchte.


Man kann auch nach beendeten Auktionen suchen. :wink:

Da würde ich dran bleiben, für den Preis.

In der Auktion steht ja "erfolgreiches Gebot", das bedeutet, er hat die Auktion nicht vorzeitig abgebrochen.

Der ist aber wirklich trottelig/waghalsig, beim 1. Versuch ist der ja auch unter Preis weggegangen, da kann er ja froh sein, dass er an einen Spassbieter geraten ist, wenn es denn so war.

Dazu kommt, dass er nicht dazulernt, siehe: andere Auktion.

Vielleicht solltest du den "Unimog" auch noch ersteigern, dann lohnt sich der Anwalt wirklich.

Am Anfang der Schilderung habe ich gedacht, da ist einem unerfahrenen eBay-Verkäufer ein Fehler unterlaufen, das sollte man nicht unbedingt ausnutzen, aber in so einem Fall von Dummheit bzw. Dreistigkeit...

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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon emskopp33 » Sa Dez 12, 2015 19:42

:shock: :D

Hab mir gerade die Auktion angesehen; ohne Worte... Wenn das Ding nicht teurer wird, will er es scheinbar auch nicht anders.
Aber: Die Auktion wird von Luxemburg aus geführt. Wie ist dort das Recht? Ich vermute ähnlich wie bei uns, aber dennoch??
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon brennholzfan » Sa Dez 12, 2015 19:46

Habe mir erlaubt seine "Unimog" bei ebay zu melden (unerlaubte Umgehung von Gebühren)
Mal beobachten was passiert.

Der ist nicht dumm, der ist nur dreist und frech !
Gruß Jürgen / brennholzfan
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon JueLue » Sa Dez 12, 2015 19:55

... hier wer suchet der findet will er deinen Spalter übrigens ggf. im Paket mit dem Trenkle verkaufen...

Dran bleiben!

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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon WupperFuchs » Sa Dez 12, 2015 20:05

Ganz schön dreist find eich.
Ist es rechtlich denn in Ordnung, sowas auf mehreren Platformen anzubieten? Wenn ich jetzt ein Gebot abgebe und jemand anderes kauft den auf ner anderen Platform, dann ist doch mein "Vertrag" mit dem Verkäufer auch noch vorhanden, zumal ich ja auch der Höchstbietende sein kann.
Kommt mir merkwürdig vor.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Sa Dez 12, 2015 21:03

Dem gehört mal ordentlich ein Anwalt vorgesetzt :gewitter:
Bei ebay kann man schon mal schöne Schnäppchen machen Ich hab da im Frühjahr eine wirklich sehr gute Stihl MS310 gekauft für 35 Euro :mrgreen:

Wäre mal interessant wie der darauf reagiert das du den Spalter haben willst
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