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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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112 Beiträge • Seite 1 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Maschine1988 » Fr Dez 11, 2015 15:50

Eigentlich schauen ich mir die Angebote bei Ebay immer sehr genau an, bevor ich biete. Diesmal jedoch ist mir echt was entgangen...

Der Verkäufer hat eine spätere Antwort dem Angebot hinzugefügt in dem steht:

Sollte das Höchstgebot nicht über 8 000€ liegen werde ich den Verkauf vom Spalter Abbrechen.

Alle Gebote unter 8 000€ werden nicht als Verkauft angesehen.


Ich habe die Auktion deutlich unter diesem Preis gewonnen und mich schon riesig gefreut. Dann beim nochmaligen lesen der Anzeige ist mir das mit der Beschränkung aufgefallen. Ist der Kaufvertrag nun rechtskräftig oder nicht? Die erste Recherche im Internet hat beide möglichen Antworten zu Tage gebracht.

Bin gerade etwas ratlos! Kann mir jemand eine eindeutige Antwort geben?

Danke schonmal!

Gruß
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
Maschine1988
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Fr Dez 11, 2015 15:53

Hallo,

Ich würde sagen ja, da es ja den Mindestpreis gibt wenn er einen Mindestpreis möchte.
Und wenn er das Angebot geändert hat NACHDEM du geboten hast ist es auch fraglich.
Irgendwo steht ja auch, das die Abgabe eines Gebotes zum Kauf verpflichtet, so ist es auch erhalt eines Gebotes, es kommt ein Rechtskräftiger Vertrag zustande.

Solche Beschreibungen des Gebotes sind fragwürtig, Ebay wird dir rechtgeben, da sie ja an den Verkaufsgebühren verdienen.

Aber frag am Besten einen Rechtsverdreher wie es sich wirklich verhält, dann weißt du es sicher.
Viele Anwälte haben sich auf EBay Spezialisiert, da man dort wohl gerade durch sowas verdienen kann.

mfg
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Area51 » Fr Dez 11, 2015 15:55

Dafür gibt es doch die Möglichkeit des Mindestpreises! Schreib doch Mal ne Nachricht an eBay und frag die!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Fr Dez 11, 2015 15:56

Hy,

Der Verkäufer hat bestimmt gemerkt das zu wenig geboten wird und dann das Angbot angepasst.
Hast du mal die EBay Angebotsnummer?

mfg
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon MF-133 » Fr Dez 11, 2015 16:02

Es gilt die Angebotsformulierung zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe. Wenn das Gebot vor der Hinzufügung dieser Klausel gesetzt wurde und unter den dann gegebenen Bedingungen den Zuschlag erhalten hätte, ist der Kaufvertrag zu diesem Zeitpunkt entstanden, auch dann wenn die Auktion noch eine Weile lief. Allerdings ist es offensichtlich, dass der Verkäufer den Spalter ja nichtzu dem Preis rausrücken will. Wird ohne Rechtsweg nichts werden.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... ensersatz/

MFG
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon George » Fr Dez 11, 2015 16:05

Ich glaube auch, dass du da gute Karten hast. Du kannst bei eBay selber nachfragen wie schon geschrieben wurde! Auch Telefonisch!
Gruß George
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Hellraiser » Fr Dez 11, 2015 16:13

Hallo,

An alle, das hat er hinzugefügt:

Liebe Bieter, wer den Growi kend weiss dass dies der Rolls Roys der Spalter ist.

Der Neupreis lag bei 18 000€, also kann es nicht sein das ich diesen Spalter der erst 252 Stunden Gearbeitet hat für einen Spotpreis Verschenke.

Sollte das Höchstgebot nicht über 8 000€ liegen werde ich den Verkauf vom Spalter Abbrechen.

Alle Gebote unter 8 000€ werden nicht als Verkauft angesehen.


Und das:

Der Sofort-Kauf-Preis ist 10 000€

Sofortkauf außerhalb EBay ist eh nicht zulässig, da EBay dadurch Gebühren entwischen ;-)

Ich würde sagen er gehört Dir, EBay birgt gewisse Risiken, für Käufer und Verkäufer, diesmal hat der Verkäufer Pech gehabt, meiner Meinung.

mfg



Wenn
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Area51 » Fr Dez 11, 2015 17:04

Hast Du ne Rechtschutzversicherung? Wenn ja denn hol ihn Dir!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon michael2005 » Fr Dez 11, 2015 17:15

Und dann?
Kommt er eh nicht durch.
Ein Vertrag vorallen über die Plattform verpflichtet noch lange nicht zum Verkauf oder kauf!
michael2005
 
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Milchtrinker » Fr Dez 11, 2015 17:26

... wenn ich mich recht entsinne, haben schon ganze Rübenroder für 50€ den Besitzer gewechselt - und es war kein Siku :-(

... wäre dein Gebot vor seinen Hinweis eingegangen, wäre die Sache für mich klar. Leider ging dein Gebot nach seinen Hinweis ein :-(

----> würde auf einen Rechtsstreit tippen, bei dem du laut "Regenwurm" keine schlechten Karten hast !!!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Edith51 » Fr Dez 11, 2015 17:27

doppelt :)
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon automatix » Fr Dez 11, 2015 17:28

und wenn du das Ebay meldest bekommt er einen auf den Deckel, weil die Auktion so wohl sogar unzulässig ist. Die AGB von Ebay zählen, schreiben kann er was er will.
Und wenn er einen Mindestpreis will, dann muß er die Ebay Auktion mit Mindestpreis machen, die Möglichkeit gibt Ebay vor (und kassiert ordentlich für). Einen Mindestpreis in den Textschreiben ist Gebührenhinterziehung und dürfte Ebay nicht schmecken.
Badaboom
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Area51 » Fr Dez 11, 2015 17:30

Von wegen nicht durchkommen, sehe ich anders! Ich hatte genau die Geschichte mit dem Auto auch im Kopf! Ergebnis der Käufer hat Recht bekommen! Meiner Meinung nach ist es direkt übertragbar!
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » Fr Dez 11, 2015 17:31

Meld dich beim Verkäufer und verlang die herausgabe der Ware
Wenn er die Aution ohne Mindestpreis starten lässt ist er selber Schuld, bei einem solchen Warenwert tun einem die 20 Euro für den Mindestpreis nun wirklich nicht weh

Es gibt bei ebay ja sogar die Möglichkeit eine Auktion vorzeitig zu beenden wenn man Fehler bei der Beschreibung, beim Start und beim Mindestpreis gemacht hat wenn er das nicht nutzt hat er Pech


Ich hab nur mal ganz kurz Tante Google bemüht aber vielleicht hilft es etwas weiter
https://community.ebay.de/t5/Verkaufen- ... -p/1465526
http://praxistipps.chip.de/ebay-verkaeu ... -tun_28141



Ich würde an deiner Stelle eine Nachricht schicken das Ich die Ware haben will und gleich eine Frist setzen ansonsten geht man zum Anwalt bei solchen Fällen kann man soviel Ich weiß sogar Schadenersatz einklagen wenn die Ware nicht herausgegeben wird
Ein Mindestpreis in der Beschreibung ist unzulässig vor allem wenn er Nachträglich eingefügt wird
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon schoadl » Fr Dez 11, 2015 17:40

Servus
Ein Freund von mir hat dass gleiche Problem.
hat einen Linde H30 Stapler für 500€ gesteigert .
der Verkäufer hatte wie in diesem Fall keinen Mindestpreis eingeben, nur darauf hingewiesen dass er min. 6000 € Kostet .
Derzeit ist die Sache beim Anwalt .
Laut der Aussage von ebay und seinem Anwalt ist er im Recht . Den eine Versteigung die Abgeschlossen ist soll laut deren Aussage rechtskräftig sein. Wenn der Verkäufer dieses "Teil" inzwischen anderweitig verkauft hat gibt es sogar Schadensersatzansprüche. Hart aber war

Genau deshalb gibt es ja einen Mindestpreisfunktion.
Eicher Sammler aus Leidenschaft .
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