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Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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112 Beiträge • Seite 4 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Maschine1988 » So Dez 13, 2015 22:13

Danke für die ganzen Antworten!
Bis jetzt hat sich der Verkäufer noch nicht gemeldet.

Gruß
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon George » So Dez 13, 2015 22:21

Maschine1988 hat geschrieben:Danke für die ganzen Antworten!
Bis jetzt hat sich der Verkäufer noch nicht gemeldet.

Gruß

Du glaubst nicht wirklich dass eine AW von dem kommt :?:
Gruß George
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadinger » So Dez 13, 2015 22:23

Hallo!
JueLue hat geschrieben:Vielleicht solltest du den "Unimog" auch noch ersteigern, dann lohnt sich der Anwalt wirklich.

Auf den Unimog kann man jetzt leider nicht mehr bieten. Der hat sich wohl in Luft aufgelöst ... :mrgreen:

Gruß F
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Schuttler3005 » So Dez 13, 2015 22:34

Maschine1988 hat geschrieben:Danke für die ganzen Antworten!
Bis jetzt hat sich der Verkäufer noch nicht gemeldet.

Gruß




Geh schnellstmöglich zum Anwalt und lass den ein schickes schreiben aufsetzen
Der wird sich wohl kaum freiwillig melden wenn er´s bis jetzt noch nicht getan hat

Und wenn der die Ware nicht rausrückt hol dir soviel Entschädigung wie möglich es kann ja nicht sein so dreist zu sein und dann noch zu erwarten damit durchzukommen
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon michael2005 » So Dez 13, 2015 22:37

Dann mal eine frage,
d.h wenn ich was verkaufe ( privat) und der käufer zahlt nicht, kann ich den genauso auf den Leim gehen?
Habe gerade den Fall :prost:
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadinger » So Dez 13, 2015 22:55

Hallo!

Zumindest kannst Du von Ibäh die Gebühren zurückfordern und Deinerseits vom Vertrag zurücktreten, da der Käufer diesen nicht erfüllt hat.
Wenn der Käufer die Ware schon hat, mußt Du einen Anwalt bemühen und ggf. die ausstehende Summe einklagen.

Gruß F
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Maschine1988 » So Dez 13, 2015 23:09

Fadinger hat geschrieben:Hallo!
JueLue hat geschrieben:Vielleicht solltest du den "Unimog" auch noch ersteigern, dann lohnt sich der Anwalt wirklich.

Auf den Unimog kann man jetzt leider nicht mehr bieten. Der hat sich wohl in Luft aufgelöst ... :mrgreen:

Gruß F


Der war schon 2 Stunden nachdem der Link gepostet hat, icht mehr auffindbar.

Schuttler3005 hat geschrieben:
Maschine1988 hat geschrieben:Danke für die ganzen Antworten!
Bis jetzt hat sich der Verkäufer noch nicht gemeldet.

Gruß




Geh schnellstmöglich zum Anwalt und lass den ein schickes schreiben aufsetzen
Der wird sich wohl kaum freiwillig melden wenn er´s bis jetzt noch nicht getan hat

Und wenn der die Ware nicht rausrückt hol dir soviel Entschädigung wie möglich es kann ja nicht sein so dreist zu sein und dann noch zu erwarten damit durchzukommen


Ruhig Blut, ich muss erst noch Holz kaufen für den Spalter..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon michael2005 » So Dez 13, 2015 23:10

Das ist richtig,
nur gehts grad ums prizip, Kann ich auf erfüllung des Vertrages als Verkäufer bestehen das er bezahlt?
Der Käufer kann es ja auch, zumindest hier angesprochen.
Im internet wird man nicht 100% sicher da man Urteile zu beiden fällen findet.
Richter und Anwälte sind nunmal auch nicht allwissend. Hat einer den Falschen= verloren.
Rein Rechtlich bleibe ich dabei, 14 Tage Rücktrittsrecht für beide Partein. Vorallen bei Privaten, da gabs mal eine klausel von ebay das das inkl gewährleistung schriftlich ausgeschlossen werden muss dächte ich.

ebay ist das ganze egal, die machen den meisten gewinn an verkaufsprovision.
Allerdings hat sich der verkäufer auch dumm angestellt.
wogegen ich aber mitwirken muss, es gibt Kategorien wo es nicht gestattet ist einen Mindestpreiß einzufügen!!
bin mir nicht 100% sicher ob das sogar nicht nur bei Fahrzeugen und Schleppern ging.

Wenn ja was willst du als verkäufer machen? da bleibt nur mietbieten. Verschenken will man ja auch nix.
Würde sich jeder drüber ärgern. Techniche geräte( Forstgeräte zb) setzt man auf grund der Nachfrage dann zum Festkaufpreis mit Preißvorschlag ein, sowas dauert halt aber man ist auf der sicheren Seite und Zahlt nicht wie früher keine einstellungsgebühren mehr.
Daher ist wiederrum der Verkäufer selber Schuld.
Ich habe mich auch schon oft geärgert das Verkäufer die Preiße in die höhe treiben und der artikel 10 mal vom selben gekauft wurde.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadinger » So Dez 13, 2015 23:47

Hallo!
michael2005 hat geschrieben:Kann ich auf erfüllung des Vertrages als Verkäufer bestehen ...

Ja, kannst Du. Liefere die Ware, lege die Rechnung bei, dann kannst Du auch auf Bezahlung bestehen ... :wink:
Ein Rücktrittsrecht gibt es nur im Fernabsatzgesetz, oder wie immer das heißt.

Gruß F
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon michael2005 » So Dez 13, 2015 23:57

In ebay ist das Fernabsatzgesetz gültig egal ob Gewerblich oder Privat.
Daher müssen Private verkäufer auch rein Schreiben das diese Rücknahmen und Gewährleistung ausschliesen!
vondaher gehe ich aus, das der Verkäufer schön raus ist, insofern er das innerhalb der frist mitteilt.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadinger » Mo Dez 14, 2015 0:16

Hallo!

Bei Sofortkauf von privat vielleicht ............. :?:
Auktionen nach § 156 BGB unterliegen jedoch nicht dem Fernabsatzgesetz ... :!:
Und es war meines Wissens eine Auktion ... :wink:

Gruß F
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon michael2005 » Mo Dez 14, 2015 0:25

Fallsch :prost:

Onlineauktionen entsprechen aber häufig nicht den Anforderungen des § 156 BGB.

Gericht: Bundesgerichtshof (BGH)
Jahr 2003
Aktenzeichen VIII ZR 375/03
Damit biss der Ebay-Verkäufer beim Bundesgerichtshof (BGH) jedoch auf Granit (Az. VIII ZR 375/03). Die gesamte Transaktion bei Ebay sei nämlich keine Auktion im eigentlichen Sinne, sondern ein ganz normaler Kaufvertrag. Und für den gelte der Ausschluss des Widerrufsrecht gerade nicht. Bei einer richtigen Versteigerung komme der Vertrag erst durch den Zuschlag des Versteigerers zustande. Bei der Online-Auktion jedoch entsteht der Vertrag durch ein verbindliches Verkaufsangebot des Klägers und die Annahme dieses Angebots durch das Höchstgebot des Beklagten

Ist bei ebay auch hinterlegt das nur das Absatzgesetz gilt.
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon Fadinger » Mo Dez 14, 2015 0:44

Hallo!

Im jetztigen Fall aber nicht zutreffend bzw. nicht relevant ... :wink:
Denn im angeführten Beispiel wollte der Käufer den Kauf widerrufen, der Verkäufer bestand jedoch auf Erfüllung des Vertrages.
Nenne mir doch bitte die Stelle des Fernabsatzgesetzes, wo dem Verkäufer ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ein Vertragsrücktritt möglich ist ... :roll:
Bzw. wie sehen die Widerufsfolgen dem Käufer gegenüber aus? Kann er sich dann auf Kosten des Verkäufers ein Leihgerät nehmen?
Der Verkäufer kann ja auch bei benutzter Ware eine entsprechende Wertminderung in Rechnung stellen ... :twisted:

:prost:

Gruß F
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon westi » Mo Dez 14, 2015 7:52

Hi,
Ich hab mir den Link auch mal angeschaut.
Läuft alles über Luxemburg, der Verkäufer sitzt aber in Frankreich..... Sehr suspekt......
Ich glaube eher, dass das so ein Fakeangebot war. Schön bezahlen und dann keine Ware sehen.
Ich hab mir angewöhnt sowas nicht über die Bucht zu kaufen. Es gibt leider zu viele Betrüger da.
Und wenn doch mal was interessantes in dieser Preisrichtung dabei ist, schau ich es mir vor Ort an.
Wenn er aber nur die Gebühren sparen wollte, würd ich es mal drauf anlegen. Hast ja eigentlich nichts zu verlieren.
Es soll ja tatsächlich das ein oder andere Angebot geben, wo Richter zu Gunsten des Käufers entschieden haben.....
Gruß
Sascha
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Re: Zu früh gefreut? Beschränkung in Ebay-Auktion

Beitragvon JueLue » Mo Dez 14, 2015 7:57

westi hat geschrieben:Hi,
Ich hab mir den Link auch mal angeschaut.
Läuft alles über Luxemburg, der Verkäufer sitzt aber in Frankreich..... Sehr suspekt......
Ich glaube eher, dass das so ein Fakeangebot war. Schön bezahlen und dann keine Ware sehen....


Fake Angebot und dann kein Versand, Bezahlung bei Abholung... das passt wohl nicht zusammen.

Ich denke wirklich, der wollte die eBay-Gebühren minimieren und hat auf ein Angebot per eMail gehofft.

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