Unimog406 hat geschrieben:so einfach ist das nicht, du musst fürs Finanzamt die Belege auch 10 Jahre aufbewahren.
Die Saatguttreuhand tut immer so, als ob sie eine staatliche Stelle, vergleichbar mit dem Amt oder der Kammer, wäre. Sie ist aber nur eine Vereinigung von privaten(!) Züchtern.
Grundsätzlich keine Vordrucke unterschreiben und seine Mengen formlos angeben. Dabei beachten, dass die Aufbereiter die Mengen an die Treuhand melden, bei begründetem Verdacht.
Als Beispiel: Bauer A meldet der Treuhand 5 Tonnen Tobak bei der Baywa aufbereitet. Dann kann die Treuhand zur Baywa gehen und sagen, dass Tobak aufbereitet wurde, nun sage mir doch, liebe Baywa, für welche Bauern du noch Tobak aufbereitet hast.
So entsteht der begründete Verdacht.