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Der STV antworten?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon heico » Mi Mär 28, 2018 6:59

countryman hat geschrieben:werde ich wie immer formlos schriftlich erledigen. 70 Cent die sich lohnen...


Müsste ja per Mail eigentlich auch formlos gehen. Aber ich werde auch die 70 Cent Lösung nehmen.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon AEgro » Mi Mär 28, 2018 8:08

Welche Argumente habt ihr, das formlos per Post zu machen und nicht das STV-onlinesystem zu nutzen ?
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon bauer hans » Mi Mär 28, 2018 8:16

hatte bei mir die letzten jahre per mail geklappt.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Mär 28, 2018 8:51

countryman hat geschrieben:werde ich wie immer formlos schriftlich erledigen. 70 Cent die sich lohnen...


Warum nicht online?War bei mir in nicht mal 10min. vorbei,wäre noch schneller gegangen wenn ich nicht erst ein Benutzerkonto anlegen hätte müssen!
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Grenzwächter » Mi Mär 28, 2018 9:40

Beim online Formular weiß ich es nicht aber bei dem Vordruck stehen hinten soviele Angelhaken drauf. Wenn du diese durch deine Unterschrift absegnest können die mit dir machen was sie wollen. Lesen und staunen.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon spunky » Do Mär 29, 2018 17:32

gibt es eine Frist nachdem eine Nachbauregelung für eine Sorte ausläuft, z.B. nach 10 Jahren?
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon countryman » Do Mär 29, 2018 18:29

https://de.wikipedia.org/wiki/Linda_(Kartoffel)

Offenbar gibt es durchaus "Verfallsdaten".
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon heico » Do Mär 29, 2018 19:20

So weit ich weiß, sind es 25 Jahre. Die meisten Sorten werden aber viel früher vom Züchter vom Markt genommen.
Das Zulassungsjahr steht aber nicht in den Listen der STV Vertragssorten drin. Muss man sich wo anders besorgen.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Nordhesse » Do Mär 29, 2018 20:06

Wer das Standartverfahrender STV nimmt, stimmt automatisch den Kontrollen zu.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Johnny 6520 » Fr Mär 30, 2018 7:22

Nordhesse hat geschrieben:Wer das Standartverfahrender STV nimmt, stimmt automatisch den Kontrollen zu.


können ruhig kontrollieren, hab nichts zu verbergen.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon spunky » Fr Mär 30, 2018 8:53

Wenn man Saatgut beizen lässt, kann man da nicht eine abgelaufene Sorte angeben? Oder muss der Aufbereiter Proben nehmen?
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon countryman » Fr Mär 30, 2018 9:04

mMn muss man dem Aufbereiter gar keine Angaben zur Sorte machen, warum sollte der das wissen müssen.
Allerdings darf die STV bei Verdacht kontrollieren.
"Verdächtig" bist du schon, wenn du irgendwann mal angegeben hast eine Sorte X nachgebaut zu haben.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Max M » Fr Mär 30, 2018 9:14

Johnny 6520 hat geschrieben:
Nordhesse hat geschrieben:Wer das Standartverfahrender STV nimmt, stimmt automatisch den Kontrollen zu.


können ruhig kontrollieren, hab nichts zu verbergen.

:D wenn du jetzt auch noch übers wasser gehen kannst, dann wirst du in die menschheitsgeschichte eingehen.... :mrgreen:
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Benjamin Franklin
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Johnny 6520 » Fr Mär 30, 2018 9:25

Max M hat geschrieben:
Johnny 6520 hat geschrieben:
Nordhesse hat geschrieben:Wer das Standartverfahrender STV nimmt, stimmt automatisch den Kontrollen zu.


können ruhig kontrollieren, hab nichts zu verbergen.

:D wenn du jetzt auch noch übers wasser gehen kannst, dann wirst du in die menschheitsgeschichte eingehen.... :mrgreen:


??? Was ist jetzt da der Witz.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Nordhesse » Fr Mär 30, 2018 9:29

Wenn der Aufbereiter keine Angaben hat, schreibt er i.d.R. Sortengemisch hin. Dafür gibt's aber auch eine nachbaugebühr. Wenn du eine Sorte angibst, die nicht Nachbaugebührenpflichtig ist, ruft die irgendwann die STV an und möchte den Kaufbeleg für das Z-Saatgut der Sorte. Wenn du sagst, dass du den Beleg nicht mehr hast, weisen sie dich auf 10 jährige Aufbewahrungsfristen und umkehr der Beweislast hin. Oder sie nehmen eine Genprobe. Wenn du ihren Kontrollen zugestimmt hat, dürfen sie das.
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