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Der STV antworten?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Family Guy » Do Apr 20, 2017 21:43

Unimog406 hat geschrieben:so einfach ist das nicht, du musst fürs Finanzamt die Belege auch 10 Jahre aufbewahren.

Die Saatguttreuhand tut immer so, als ob sie eine staatliche Stelle, vergleichbar mit dem Amt oder der Kammer, wäre. Sie ist aber nur eine Vereinigung von privaten(!) Züchtern.
Grundsätzlich keine Vordrucke unterschreiben und seine Mengen formlos angeben. Dabei beachten, dass die Aufbereiter die Mengen an die Treuhand melden, bei begründetem Verdacht.
Als Beispiel: Bauer A meldet der Treuhand 5 Tonnen Tobak bei der Baywa aufbereitet. Dann kann die Treuhand zur Baywa gehen und sagen, dass Tobak aufbereitet wurde, nun sage mir doch, liebe Baywa, für welche Bauern du noch Tobak aufbereitet hast.
So entsteht der begründete Verdacht.
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon ropa_eurotiger » Fr Apr 21, 2017 9:30

Unimog406 hat geschrieben:so einfach ist das nicht, du musst fürs Finanzamt die Belege auch 10 Jahre aufbewahren.


Das heisst aber im Umkehrschluss nicht automatisch, dass Du der STV auch diese Belege zeigen musst :!:
Nur weil der Gesetzgeber es im Steuerrecht verlangt, kann nicht einfach jemand anderes daraus Ansprüche in anderer Sache ableiten :!: Wäre ja noch schöner... :gewitter:
MfG ropa_eurotiger

Keiner stirbt als Jungfrau, denn das Leben fickt jeden !!!

Manche haben einen Horizont mit dem Radius r=0 und das nennen sie dann ihren Standpunkt !
[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon bauer hans » Fr Apr 21, 2017 9:52

Family Guy hat geschrieben:Die Saatguttreuhand tut immer so, als ob sie eine staatliche Stelle, vergleichbar mit dem Amt oder der Kammer, wäre. Sie ist aber nur eine Vereinigung von privaten(!) Züchtern.
Grundsätzlich keine Vordrucke unterschreiben und seine Mengen formlos angeben. Dabei beachten, dass die Aufbereiter die Mengen an die Treuhand melden, bei begründetem Verdacht.
Als Beispiel: Bauer A meldet der Treuhand 5 Tonnen Tobak bei der Baywa aufbereitet. Dann kann die Treuhand zur Baywa gehen und sagen, dass Tobak aufbereitet wurde, nun sage mir doch, liebe Baywa, für welche Bauern du noch Tobak aufbereitet hast.
So entsteht der begründete Verdacht.

die STV hat eine auskunftspflicht eingeklagt :!: :!:
jeder,der nachbaut,MUSS auskunft geben.
ein aufbereiter auch :!:
ein aufbereiter,der die anlage vermietet,muss keine auskunft geben,weil er das nicht kann :!:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon jo2008 » Fr Apr 21, 2017 13:00

Stoapfälzer hat geschrieben:Wir wurden letztes Jahr auch aufgefordert und ich hab brav Angaben gemacht.
Vor 2 Wochen dann die Überraschung 2 Umschläge an einem Tag :shock: .
Nachmeldung für den Anbau 2014/15 und 2013/14. Eine Woche Später dann der Meldebogen für den Anbau 2016/17. :x

Hab jetzt überlegt was die machen können wenn ich schreibe, dass für 13/14 keine Daten mehr bei mir vorliegen? Anhaltspunkte haben sie keine von uns weder von Sorten noch von Mengen. :roll:

Wobei angesichts der geringen Mengen bei uns es sich wegen 50€ nicht lohnt, hab ich jetzt für die 3 Jahre jeweils ein formloses Schreiben mit Sorte und Menge aufgesetzt damit müssen sie sich begnügen.



Dito/ war bei mir das selbe :roll:
Wir waren aber zu dieser Zeit noch Kleinerzeuger :wink:


MfG
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Paule1 » Sa Jun 03, 2017 9:15

Do Apr 20, 2017 20:41
Ich hab auch von dene 3 Umschläge bekommen, abe noch nicht reingeschaut


Heute hab ich mal im Buro die unterste Post geöffnet die 3 STV Breifumschläge

Bonn März 2017
Ihre Nachbauerklärung für die Aussaat Herbst 2014/Frühjahr 2015
Frist 28.04.17

Bonn März 2017
Ihre Nachbauerklärung für die Ausaat Herbst 2013/Frühjahr 2014
Frist 28.04.17

Bonn April 2017
Ihre Nachbauerklärung für Aussaat Herbst 2016/Frühjahr 2017
Frist 30.06.17

Was wollen die denn noch alles von mir, hab letzte Jahr schon das doppelte gezahltfür WJ 2015/2016
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Cowrider » Sa Jun 03, 2017 15:42

Ja wenn sie dich mal haben....
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Jun 03, 2017 15:46

3 Jahre rückfordern mehr dürfen sie nicht und das machen sie auch
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Paule1 » Sa Jun 03, 2017 19:49

Ich war bisher immer Kleinerzeuger das ist jetzt allerdings in Bayern auf 20,07 ha zurüchgesetzt worden, wo war da früher die Grenze?
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Paule1 » Sa Sep 16, 2017 20:24

Die St..... geben nicht nach, heute wieder 2 Briefe erhalten Nachbaueerklärung

- Aussaat Herbst 2013-Früjahr 2014
und
-Aussaat Herbst 2014/Frühjahr 2015

Nachdem ich die Nachbauerklärung für 2016/2017 bezahlt hab dacht ich nun ist mal Ruhe, doch die Geier wollen immer mehr
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Paule1 » Mo Sep 18, 2017 16:47

Saatgutrecht
Saatgutaufbereiter muss Kundendaten der Treuhand melden


Nach einem aktuellen BGH-Urteil müssen Unternehmen, die Saatgut für Landwirte aufbereiten, Kundendaten und Sorten der Saatgut-Treuhand melden. Für die IG Nachbau schafft das Urteil aber keine Klarheit.



Deshab Reinigen und beizen bei uns in der umgebung die großen Betrieb mit einer mobilen Anlage, die mieten dies und sind so zur Auskunft nicht verpflichtet :idea:
https://www.agrarheute.com/dlz/management/recht/saatgutaufbereiter-kundendaten-treuhand-melden-534180
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Bison » Di Okt 31, 2017 13:10

Was soll das hier werden???
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon TomDeeh » Di Okt 31, 2017 13:42

Bison hat geschrieben:Was soll das hier werden???


Hi Bison ,

der Landtreff wird ja von den Suchmaschinen Bots immer indiziert . Die dort vorkommenden Links rutschen dann weiter "nach vorne " in den Suchergebnissen der Suchmaschinen. Bei ca zweiundzwanzig tausend Seitenaufrufe des Landtreff ist ein hier geposteter Link schnell weiter vorne bei den Suchmaschinen.
Gruß Tom
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Paule1 » Di Mär 27, 2018 20:23

Die wollen schon wieder Geld sehen :mrgreen:

Nachbauerklärung 2017/2018 jetzt online einreichen und fristgerecht bis zum 30.06.2018 melden!
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kürze erhalten Sie per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung Aussaat Herbst 2017 / Frühjahr 2018.
Ab sofort ist die Meldung auf unserer Homepage unter http://www.stv-bonn.de auch online möglich.
Bitte beachten Sie:
In diesem Jahr haben wir unseren Internetauftritt neu gestaltet. Für die Einreichung Ihrer Nachbauerklärung benötigen Sie ab sofort ein Benutzerkonto.

Bitte registrieren Sie sich dazu einmalig:
- mit Ihrer STV-Betriebsnummer und PLZ

(Sofern Ihnen Ihre STV-Betriebsnummer nicht vorliegt, können Sie diese gerne per Mail unter stv@stv-bonn.de anfordern.)

Soll man da wieder auf die erste Mahnung warten :idea:
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon Bonifaz » Di Mär 27, 2018 21:27

Paule1 hat geschrieben:Die wollen schon wieder Geld sehen :mrgreen:

Soll man da wieder auf die erste Mahnung warten :idea:



Wenn es dir was bringt..............
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Re: Der STV antworten?

Beitragvon countryman » Di Mär 27, 2018 21:43

werde ich wie immer formlos schriftlich erledigen. 70 Cent die sich lohnen...
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