Spoonman86 hat geschrieben:Holzteufele, die Schaltung dürfte als Hintergrund haben, das deine erste PVA noch den selbst verbrauchten Strom vergütet bekommt, während bei der neuen Anlage nur der eingespeiste Strom vergütet wird. Um das kaufmännisch auseinander zu halten, benötigst du entsprechend den Differenzzähler.
Das ist keine Gängelung des VNB, sondern Unwissen des Staates...der VNB muss nun zusehen, wie hier die Messungen augebaut werden.
Genau, die erste Anlage ist Inbetriebnahme vor 3/2012, bei der wird der Eigenverbauch vergütet.
Der Erzeugungszähler der neuen Anlage ist nur fürs Finanzamt damit ich für meinen selbst verbrauchten Strom der neuen Anlage auch die MWSt. bezahlen darf .
Frecherweise ist für die MWSt.- Ermittlung der Bezugsstromnettopreis anzusetzen und nicht der Nettopreis der für den vergüteten Strom bezahlt wird also die 26,.. Ct. anstelle der 12,... Ct.
Das stellt ein absolutes Novum dar, denn normalerweise sind unentgeltliche Wertentnahmen mit den Herstellkosten zu bewerten aber wir zahlen ja gerne für Vater Staat der nur unser bestes will und das möglichst reichlich
Einzig erfreulich ist, daß der geeichte Erzeugungszähler selbst gestellt werden darf und das er als Hutschienenzähler platzsparend im Nachzählerbereich angebracht werden darf