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4 ha Ackerland zu verpachten

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Beitragvon voro » Do Nov 13, 2008 21:42

Die kannst du nicht nur mitübertragen, die sind "fest" an die ZAs drangepappt, die krigst nich mehr auseinander!
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon Guido85 » Do Nov 13, 2008 22:49

Ich glaube wir reden aneinander vorbei!
Wir wollten Grünland-ZAs von einem anderen Landwirt kaufen, der welche übrig hatte weil er viel Fläche verloren hat. Prinzipiell kein großes Problem, wir wollten das 1,6-fache des Wertes zahlen (War letztes Jahr Standart). Damit war er auch einverstanden nur er wollte das 1,6-fache des Wertes inklusive BIP und wir waren aber nur bereit für die eigentliche ZA zu zahlen, sprich die 50€ x 1,6, weil der BIP beim Verkäufer bleibt und nicht mit übertragen wird.
Letzte Woche habe ich mit jemanden gesprochen der seinen Betrieb im letzten Jahr aufgelöst hat, der behauptete er habe seine ZAs inklusive BIP weiterverkauft und das wollte ich jetzt bestätigt haben!

Gruß

Guido
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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Beitragvon voro » Fr Nov 14, 2008 12:43

Ja, .. genau das meine ich doch ... wie willst du ZA ohne BIPs übertragen?
Ich hab bislang immer nur "mit" bekommen.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon automatix » Fr Nov 14, 2008 13:26

ich hab bei meiner letzten pacht die za mit bip gepachtet.
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