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Moderator: Falke
stamo hat geschrieben:Die Kirche hier macht groß in Buche. Unter den Kiefern hat sie nach Harvestereinsatz (das sind Profis, die machen keinen Kleinkram. Auf deren Flächen läuft auch ein 8m-Drescher und kein Mähbinder) flächendeckend kleinen Buchen verteilt. Die kommen gut. Sind jetzt über mannshoch. Das lässt sich dann in etlichen Jahren wieder mit dem Harvester durchforsten.
Marktvorteil? Sehr witzig.buntspecht hat geschrieben:Tja Stamo, da wirst Du wohl lange suchen müssen, in der Tat hat hier meines Wissens nach noch keiner seine Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit offen gelegt - eigentlich ja auch verständlich, schließlich und endlich ist das ja ein Marktvorteil. Anders herum festgestellt, habe ich auch noch keine Berechnung der Wirtschaftlichkeit eines Jägers gelesen - wohl aus dem gleichen Grund - und auch keines Landwirts etc.
Blaubärchen hat geschrieben:Als ich mich hier vorstellte, habe ich geschrieben, meinen Senf beizugeben.
So jetzt ist es soweit.
Als Jagdpächter kann ich nur sagen, klar ist der Abschußplan einzuhalten, ohne wenn und aber, aber es gibt halt auch mal Jahre, wo dies absolut nicht möglich ist. Bei uns in der Gegend ist der durchschnittliche Waldanteil bei 13 - 18 %. Nur mal soviel vorne weg.
Ihr denkt immer alle, Eigenbewirtschaftung und körperlicher Nachweis ist die Büchse der Pandora, hier möchte ich ein paar Punkte in den Raum werfen.
Körperlicher Nachweis: Gibt es "Sprechstunden" beim Jagdvorstand, an dem ich mein erlegtes Wild vorzeigen muss?
Ich würde zu jeder Tages- und Nachtzeit klingeln, in der Hoffnung es gibt auch kleine Kinder im Haus.
Ja, die Jagdgenossenschaft bestimmt eine Person die den körperlichen Nachweis abnimmt. Der körperliche Nachweis gilt für nur für Wild, welches dem Abschussplan unterliegt. Weiterhin würdest du nicht zu jeder Nachtzeit klingeln, da es in Deutschland ein grundsätzliches Nachtjagdverbot gibt - ich hoffe du hast darüber Kenntnis, als Jagdpächter[!!!/u]
Eigenbewirtschaftung:
Hier sind sehr viele Punkte zu beachten.
1. Jagdgenossenschaft wird Ansitzeinrichtungen kaufen müssen, die können dann an den Brennpunkten durch die Jagdgenossen aufgestellt werden, müssen natürlich mindestens jährlich gewartet und kontrolliert werden (durch wen?) [u]richtig, durch die Jagdgenossen oder deren bestellten, also auch kein Problem
2. Erlegtes Wild - wer bekommt es, Jagdvorstand? Ist eine Kühlkammer / Zerwirkraum vorhandenebenfalls Verhandlungssache, es gibt Jagdgenossenschaften, die machen das sehr klever? Was ist wenn der Jagdvorstand nicht mehr will, kann die Einrichtung trotzdem weiter genutzt werdendie Frage verstehe ich nicht?
3. Verunfalltes Wild - wer "entsorgt" es, Fangschuß notwendig, Nachsuche? Der Jäger hat ein Aneignungsrecht, keine Pflicht. Fährt der Jagdvorstand zur Unfallstelle um das Wild in die Streckenliste einzutragen (auch hier gilt ja der körperliche Nachweis[b]im Pachtverhältnis könnte der Pächter z. Bsp. ein Bild machen, oder eine einfach SMS Nachricht an den senden, der für den körperlichen Nachweis zuständig ist[/b])? Wen ruft die Polizei an, in diesem Fall normalerweise den Jagdvorstandden beauftragten Jäger, der üblicherweise auch bei der Polizei bekannt ist und für solche Fälle als Ansprechpartner da ist und der kann sich um alles weitere kümmern.
4. Rehessen (hier bei uns üblich), darf auch die Jagdgenossenschaft veranstalten (Rehwild ist ja die ersten Jahre genügend vorhanden).
5. Wildvermarktung - jeder Jagdgenosse kauft der Jagdgenossenschaft mindestens 1 Reh und X Wildschweine pro Jahr abauch das lässt sich frei verhandeln.
6. Wildschaden trägt die Jagdgenossenschaft - ist bei reinen Waldjagden ja ein reines Rehproblem, was wenn Schwarzwild seiner Wege im Mais und auf Wiesen geht? Aber das wird euch Waldbauern vermutlich ziemlich egal seinist es uns nicht, da in unseren Breitengraten die Waldbesitzer auch Landbesitzer sind. Und bei einer Wildschadendeckelung kann die Jagdgenossenschaft gerne auf die paar Euros verzichten!?!?!?
7. Berufsgenossenschaft zahlt die Jagdgenossenschaftin jedem Fall ja, wobei sich das in Grenzen hält
Klar könnt ihr alle diese Punkte in die Verträge für Verpachtung bzw. Begehungsschein reinschreiben lassen, viel Spaß bei der Suche nach Jägern. Aber halt, ihr sucht ja keine Jäger, ihr sucht Schießer. Manchmal habe ich das Gefühl, das Rewild/Rotwild ist ein größerer Waldschädling als der Borkenkäferwir suchen Jäger, keine Züchter! Wenn in der Naturverjüngung auf 10 unterschiedlichen Flächen mit einer Größe von etwas mehr als gesamt 10 Hektar der Verbiss bei weit über 95% liegt, dann sollte man sich über den Wildbestand Gedanken machen..
@Frankenwälder schreibt: "wo man im ersten Jahr den 3-Jahres-Abschuss deutlich überschossen hat. Im darauffolgenden Jahr wurde der 3-Jahres-Abschuss erneut erreicht und erst nach dem dritten Jahr pendelte sich die Abschusszahl ein."
Sag mal gehts noch? Den Jahresabschuß um mehr als 300 % überschossen? Und das an mehreren aufeinanderfolgenden Jahren? Normalerweise hagelt es hier hohe Geldstrafen seitens der UJB oder die UJB begrüßt diese Maßnahme, da Flächendecken ein zu hoher bzw. deutlich zu hoher Verbiss vorliegt. Das genannte Beispiel bezog sich auf ein wissenschaftliches Projekt, welches durch alle Behörden abgesegnet war und mit etwas Glück findest du die Studie auch im Netz. .
@tj schreibt: "Ich werde auf jeden Fall im nächsten Pachtvertrag den körperlichen Nachweis mit festschreiben lassen."
Und wer kümmert sich dann darumIch glaube, dass diese Personen sich damit befasst haben und auch zu dieser Verantwortung stehen, wenn du die Regelung nicht kennst, solltest daran keine Kritik üben. ? Du selber? Oder forderst Du nur und andere sollen sich darum kümmern? Toll!!
Aber wenn Du die Machtoder den Auftrag, liegt im Auge des Betrachters in Deiner Jagdgenossenschaft hast, dann melde Dich für diesen Posten, kein Jagdvorstand wird sich darum reißen.
Von welcher Stückzahl reden wir eigentlich, von 10, 50 oder 100/Jahrdas ist mal wieder von der Region abhängig und natürlich auch vom Waldanteil ? Ich würde gerne Eure Energie habenoder einfach keinen Bock mehr, jedes Pflänzchen zu schützen. Aktuell bei mir, kaum sind die Pflanzen aus der Wuchshülle, werde diese vom Rotwild dankend angenommen. Abschusszahl von Rotwild durch den Jagdpächter der vergangenen drei Jahre NULL.
Dann kommen noch alle anderen Wildarten dazu, körperlicher Nachweis ist körperlicher Nachweisfalsch, eingangs erklärt - gilt nur für Wild welches auf dem Abschussplan steht. Du führst die Streckenliste und jeder Fuchs, jeder Hase und jede Sau liegt dann bei Dir auf der Terrasse.
Viel Spaß.
Das sind so meine Gedanken, habt Spaß damit.
Gruß vom
Blaubärchen
Blaubärchen hat geschrieben:Als ich mich hier vorstellte, habe ich geschrieben, meinen Senf beizugeben.
So jetzt ist es soweit.
Als Jagdpächter kann ich nur sagen, klar ist der Abschußplan einzuhalten, ohne wenn und aber, aber es gibt halt auch mal Jahre, wo dies absolut nicht möglich ist. Bei uns in der Gegend ist der durchschnittliche Waldanteil bei 13 - 18 %. Nur mal soviel vorne weg.
Ihr denkt immer alle, Eigenbewirtschaftung und körperlicher Nachweis ist die Büchse der Pandora, hier möchte ich ein paar Punkte in den Raum werfen.
Körperlicher Nachweis: Gibt es "Sprechstunden" beim Jagdvorstand, an dem ich mein erlegtes Wild vorzeigen muss?
Ich würde zu jeder Tages- und Nachtzeit klingeln, in der Hoffnung es gibt auch kleine Kinder im Haus.
Eigenbewirtschaftung:
Hier sind sehr viele Punkte zu beachten.
1. Jagdgenossenschaft wird Ansitzeinrichtungen kaufen müssen, die können dann an den Brennpunkten durch die Jagdgenossen aufgestellt werden, müssen natürlich mindestens jährlich gewartet und kontrolliert werden (durch wen?)
2. Erlegtes Wild - wer bekommt es, Jagdvorstand? Ist eine Kühlkammer / Zerwirkraum vorhanden? Was ist wenn der Jagdvorstand nicht mehr will, kann die Einrichtung trotzdem weiter genutzt werden?
3. Verunfalltes Wild - wer "entsorgt" es, Fangschuß notwendig, Nachsuche? Der Jäger hat ein Aneignungsrecht, keine Pflicht. Fährt der Jagdvorstand zur Unfallstelle um das Wild in die Streckenliste einzutragen (auch hier gilt ja der körperliche Nachweis)? Wen ruft die Polizei an, in diesem Fall normalerweise den Jagdvorstand und der kann sich um alles weitere kümmern.
4. Rehessen (hier bei uns üblich), darf auch die Jagdgenossenschaft veranstalten (Rehwild ist ja die ersten Jahre genügend vorhanden).
5. Wildvermarktung - jeder Jagdgenosse kauft der Jagdgenossenschaft mindestens 1 Reh und X Wildschweine pro Jahr ab.
6. Wildschaden trägt die Jagdgenossenschaft - ist bei reinen Waldjagden ja ein reines Rehproblem, was wenn Schwarzwild seiner Wege im Mais und auf Wiesen geht? Aber das wird euch Waldbauern vermutlich ziemlich egal sein!?!?!?
7. Berufsgenossenschaft zahlt die Jagdgenossenschaft
Klar könnt ihr alle diese Punkte in die Verträge für Verpachtung bzw. Begehungsschein reinschreiben lassen, viel Spaß bei der Suche nach Jägern. Aber halt, ihr sucht ja keine Jäger, ihr sucht Schießer. Manchmal habe ich das Gefühl, das Rewild/Rotwild ist ein größerer Waldschädling als der Borkenkäfer.
@Frankenwälder schreibt: "wo man im ersten Jahr den 3-Jahres-Abschuss deutlich überschossen hat. Im darauffolgenden Jahr wurde der 3-Jahres-Abschuss erneut erreicht und erst nach dem dritten Jahr pendelte sich die Abschusszahl ein."
Sag mal gehts noch? Den Jahresabschuß um mehr als 300 % überschossen? Und das an mehreren aufeinanderfolgenden Jahren? Normalerweise hagelt es hier hohe Geldstrafen seitens der UJB.
@tj schreibt: "Ich werde auf jeden Fall im nächsten Pachtvertrag den körperlichen Nachweis mit festschreiben lassen."
Und wer kümmert sich dann darum? Du selber? Oder forderst Du nur und andere sollen sich darum kümmern? Toll!!
Aber wenn Du die Macht in Deiner Jagdgenossenschaft hast, dann melde Dich für diesen Posten, kein Jagdvorstand wird sich darum reißen.
Von welcher Stückzahl reden wir eigentlich, von 10, 50 oder 100/Jahr? Ich würde gerne Eure Energie haben.
Dann kommen noch alle anderen Wildarten dazu, körperlicher Nachweis ist körperlicher Nachweis. Du führst die Streckenliste und jeder Fuchs, jeder Hase und jede Sau liegt dann bei Dir auf der Terrasse.
Viel Spaß.
Das sind so meine Gedanken, habt Spaß damit.
Gruß vom
Blaubärchen
buntspecht hat geschrieben:Finde ich jetzt nicht witzig. Aber Du machst mich neugierig, kannst Du mir mal eine der Wirtschaftlichkeitsberechnungen eines landwirtschaftlichen Betriebs zeigen
stamo hat geschrieben:Macht das Sinn bei einem, der am meisten aktiv in Bilderzeigfäden aktiv ist?
tj hat geschrieben:Blaubärchen hat geschrieben:Als ich mich hier vorstellte, habe ich geschrieben, meinen Senf beizugeben.
Gruß vom
Blaubärchen
Brauchst Du mir nicht erklären, ich bin Landwirt, Forstwirt u. Jäger. Bin Mitbesitzer einer eigenbewirtschafteten Eigenjagd, Genosse in 2 Jagdgenossenschaften u. 2. Jagdvosteher.
In der Eigenjagd funktioniert's ohne Zaun, in den verpachteten JG's nicht.
Rate mal wieso ich den Jagdschein gemacht habe.
Any Questions ?