Aktueller Hinweis für die Abschussplanung!
Jeder Waldbesitzer der rechtliches Interesse an einer vernünftigen Abschussplanung hat und nicht von seiner Jagdgenossenschaft unterstützt wird kann nach Artikel 13 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz einen Antrag auf Beteiligung an der Abschussplanplanung stellen. Dann wird dem Antrag stellenden Waldbesitzer ein Bescheid über den Abschussplan zugestellt gegen den dann Wiederspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht gestellt werden kann.