Trächtg? Ich weiß nicht? Am Bild schaut sie eher "leer" aus. Man sollte sie zum Vergleich auch von der anderen Seite sehen können.
Stand im Artikel.
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 7:02
Trächtg? Ich weiß nicht? Am Bild schaut sie eher "leer" aus. Man sollte sie zum Vergleich auch von der anderen Seite sehen können.
kaltblutreiter hat geschrieben:Trächtg? Ich weiß nicht? Am Bild schaut sie eher "leer" aus. Man
sollte sie zum Vergleich auch von der anderen Seite sehen
können.
Stand im Artikel.
Qtreiber hat geschrieben:Bauer Harms hat geschrieben:Anbindehaltung ohne Weidegang ist in Niedersachsen verboten:
Tierschutzleitlinie Milchkuhhaltung Mai 2007, Seite 46, Punkt 8: Vorhandene Anbindehaltungen sollten nach Möglichkeit in Laufstallhaltungen umgebaut werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss entweder täglich Zugang zu einem Laufhof oder zumindest in den Sommermonaten Weidegang gewährt werden..."
Da im Bericht steht, dass sie ganzjährig im Stall gestanden ist, ist gegen diese Leitlinie, die als Gesetz ausgelegt wird, verstoßen worden....
Das ist ja mal eine kompetente Antwort.
Was mich nur wundert: Wir sind alle EU, ein einig Europa. Und in Bayern (mag sein auch woanders, nur von da weiß ich es) gibt es Kühe, die ganzjährig in Anbindehaltung im Stall stehen. Wie ist es möglich, dass anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Tierschutz- "Leitlinien" existieren?
julius hat geschrieben:Das kennen wir doch von der Käfighaltung bei Hühner. In Deutschland wurden sie verboten und diese Käfiganlagen wurden in anderen Ländern wieder aufgestellt.
Qtreiber hat geschrieben:julius hat geschrieben:Das kennen wir doch von der Käfighaltung bei Hühner. In Deutschland wurden sie verboten und diese Käfiganlagen wurden in anderen Ländern wieder aufgestellt.
DAS geht dann aber über Staatsgrenzen hinweg, nicht INNERHALB eines Staates.
Da müsste der niedersächsische Rinderhalter sich doch gleich auf das "Antidiskriminierungsgesetz" berufen .
julius hat geschrieben: In BW darfst du also laut EU heute noch umbrechen, aber das Bundesland hat längst den Riegel vorgeschoben, aus die Maus.

tyr hat geschrieben:.....
Rein volkswirtschftlich wäre ein Mix aus kleinen und mittleren Betrieben sowieso sinnvoller........ Großbetriebe braucht niemand.

Bauer Harms hat geschrieben:Anbindehaltung ohne Weidegang ist in Niedersachsen verboten:
Tierschutzleitlinie Milchkuhhaltung Mai 2007, Seite 46, Punkt 8: Vorhandene Anbindehaltungen sollten nach Möglichkeit in Laufstallhaltungen umgebaut werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss entweder täglich Zugang zu einem Laufhof oder zumindest in den Sommermonaten Weidegang gewährt werden..."
Da im Bericht steht, dass sie ganzjährig im Stall gestanden ist, ist gegen diese Leitlinie, die als Gesetz ausgelegt wird, verstoßen worden....
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