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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 15 von 17 • 1 ... 12, 13, 14, 15, 16, 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 12, 2015 22:03

Abwarten!!
Schau ma mal was da jetzt nicht paßt! :lol:
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon rima0900 » Mo Jan 12, 2015 22:04

Das mag alles richtig sein, aber das hat nichts mit der Führerscheinfrage zu tun. Die Stvo beschäftigt sich nicht mit Steuerfragen! Hier wird immer wieder durcheinander gebracht, das die steuerliche Frage nach einem LoF-Betrieb als Vorraussetzung für eine grüne Nummer nach meiner Einschätzung nichts mit der Definition einer LoF-Zugmaschine zu tun hat... :roll:

Hier wird leider viel aneinander vorbei geredet. Ich denke was Kugelblitz meint und auch mich stutzig macht, ist das hier nur die Art der Fahrzeuge beschrieben wird und mit dem Zusatz "und für diese Tätigkeiten eingesetzt werden" eine Ergänzung darstellt und nicht etwas ausschließen soll, es aber halt einfach ganz schlecht ausgedrückt ist. Das Problem an der Sache ist, dass man dabei auch nicht unbedingt auf die Führerscheinstellen zählen kann, da ich glaube das die sich damit auch noch nie explizit auseinander gesetzt habe sondern es auch nur so sagen wie sie es selbst verstehen. Ich bin auf die ganze Sache auch nur gekommen als ich den Link von dem anderen Thread gelesen habe und sich dabei ja anscheinend eine Polizeiinspektion aufgrund zweier Unfälle sehr intensiv damit befasst haben und auch die Verkehrsexperten bei der Polizei befragt wurden.
Zuletzt geändert von rima0900 am Mo Jan 12, 2015 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grüßle
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 12, 2015 22:09

Was eine lof Zugmaschine ist dürfte klar sein.
Es muß der lof Zweck erfüllt sein damit der Führerschein der Klasse L oder T gültig ist.
Das sind die gleichen Voraussetzungen für lof Zweck und noch das fahren für einen solchen Betrieb,zb den Nachbarn.
Ob jetzt das Lohnarbeiten für einen lof Betrieb auch gelten weiß ich nicht.
Zuletzt geändert von Role77 am Mo Jan 12, 2015 22:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon rima0900 » Mo Jan 12, 2015 22:12

Role77 hat geschrieben:Was eine lof Zugmaschine ist dürfte klar sein.
Es muß der lof Zweck erfüllt sein damit der Führerschein der Klasse L oder T gültig ist.


Das ist eben die Frage. Ein Verstoß dagegen zieht auf jeden Fall steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Das hat aber noch nicht zwangsläufig etwas mit dem Führerschein zu tun, verstehst du was ich meine? Und ich möchte nicht behaupten es zu wissen, mich würde nur die zweifelsfreie Wahrheit dazu interessieren...
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon harley2001 » Mo Jan 12, 2015 22:23

Es war jetzt ein Google Klick. Eingabe Führerschein Klasse L und T und was steht da beim TÜV Nord? Beide Führerscheine sind an die lof Zwecke gebunden. Und was das ist, sollte jetzt auch klar sein.Wers nicht glaubt, soll doch einfach so fahren.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 12, 2015 22:29

@rimma0900
Korrigiere mich wenn ich jetzt falsch liege:
Es sollten doch die gleichen Voraussetzungen für den Führerschein gelten die auch für das Kennzeichen nötig sind?

@ harley 2001
So is es.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon fiatag » Mo Jan 12, 2015 23:11

Hallo
Vielleicht sollte man mal bei einer Fahrschule fragen was man mit den Führerscheinklassen L oder T kann oder nicht kann.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon winni406 » Di Jan 13, 2015 5:40

Hallo,

ich halte die Auskunft eines Fahrlehrers - wenn denn eine verbindliche Rechtssicherheit gesucht wird - für wenig Sinnvoll. Das sind in erster Linie Unternehmer, mehr oder weniger gute. Deren Berufsverband hat mit seiner Lobbyarbeit doch erst viele Probleme für die Verkehrsteilnehmer geschaffen. Jahrzente lang hat man seinen FS gemacht und im Bedarfsfall auch einen Anhänger mitgeführt. Jetzt müssen die jungen Leute für jeden Furz einen extra Schein machen. Was hat sich geändert? Ein Führerschein ist jetzt deutlich teurer.

Sorry, das war jetzt ein wenig am Thema vorbei. Musste aber einfach mal raus.

Mfg Winni
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon ThomasB » Di Jan 13, 2015 7:18

Hallo zusammen.
Habe mal etwas aus der Oldtimer Traktor rausgesucht.
Evtl. ist das hilfreich.
Dateianhänge
Führerschein L und T Oldtimer Traktor.pdf
(581.49 KiB) 380-mal heruntergeladen
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Motorradmanni » Di Jan 13, 2015 7:38

Hallo Thomas,
diese Aussage sofern sie denn richtig ist, würde dann dem Kugelblitz recht geben.
Mich betrifft das nämlich auch.

gruss
Manni
Man hats nicht leicht -> aber leicht hats einen -> und wenns einen hat dann ganz bestimmt nicht leicht :-)
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon frank1973 » Di Jan 13, 2015 8:00

ThomasB hat geschrieben:Hallo zusammen.
Habe mal etwas aus der Oldtimer Traktor rausgesucht.
Evtl. ist das hilfreich.
Ist sehr hilfreich,denn in den ausführungen des Herrn Klima vom Fahrlehrerverband ist zwischen Steuerrecht und Führerscheinrecht zu unterscheiden,
Role77 hat geschrieben: So, jetzt hat mich das so wuselig gemacht,ob ich mit dem Führerschein recht habe oder nicht,das ich auf der Führerscheinstelle angerufen habe. :?
Habe den Leiter derselben am Rohr gehabt weil eine nette Dame,die ich zuerst am Tel hatte, meinte sie wäre sich nicht ganz sicher! :lol: :lol: :lol:
Auf meine Frage ob Brennholz Transport für Eigenbedarf lof ist meinte er ich solle im Finanzamt anrufen, die wüßten wie es definiert wird.
evtl. sollte man den Herrn von der Führerscheinstelle mal den link schicken,in seinem Schlußwort steht daß die Klassen L u. T auch dann genutzt werden dürfen wenn aus steuerrechtlichen Gründen gar kein Betrieb vorliegt,d.h. Brennholztransport für den Privatgebrauch ist mit L oder T erlaubt egal ob das Kennzeichen schwarz oder Grün ist.Hoffentlich haben einige Polizisten auch Kenntnis davon.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 13, 2015 8:17

frank1973 hat geschrieben:
ThomasB hat geschrieben:Hallo zusammen.
Habe mal etwas aus der Oldtimer Traktor rausgesucht.
Evtl. ist das hilfreich.
Ist sehr hilfreich,denn in den ausführungen des Herrn Klima vom Fahrlehrerverband ist zwischen Steuerrecht und Führerscheinrecht zu unterscheiden,
Role77 hat geschrieben: So, jetzt hat mich das so wuselig gemacht,ob ich mit dem Führerschein recht habe oder nicht,das ich auf der Führerscheinstelle angerufen habe. :?
Habe den Leiter derselben am Rohr gehabt weil eine nette Dame,die ich zuerst am Tel hatte, meinte sie wäre sich nicht ganz sicher! :lol: :lol: :lol:
Auf meine Frage ob Brennholz Transport für Eigenbedarf lof ist meinte er ich solle im Finanzamt anrufen, die wüßten wie es definiert wird.
evtl. sollte man den Herrn von der Führerscheinstelle mal den link schicken,in seinem Schlußwort steht daß die Klassen L u. T auch dann genutzt werden dürfen wenn aus steuerrechtlichen Gründen gar kein Betrieb vorliegt,d.h. Brennholztransport für den Privatgebrauch ist mit L oder T erlaubt egal ob das Kennzeichen schwarz oder Grün ist.Hoffentlich haben einige Polizisten auch Kenntnis davon.


Ich habe jetzt einmal eine Frage:
Ich habe einen 7 jährigen Sohn der muß in der Schule zeigen das er das versteht was er liest.
Mußtet ihr das auch? :mrgreen:

In den letzten beiden Beispielen ist es doch ganz klar beschrieben:
1. Beispiel: Oldtimer Treffen nein, Wiese mähen ja.
2. Biomasse transport wird zu lof Zwecke gezählt,darum reichen L und T!

Jetzt bin ich mal gespannt! :prost:
Zuletzt geändert von Role77 am Di Jan 13, 2015 8:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon frank1973 » Di Jan 13, 2015 8:29

Role77 hat geschrieben:Ich habe jetzt einmal eine Frage:
Ich habe einen 7 jährigen Sohn der muß in der Schule zeigen das er das versteht was er liest.
Mußtet ihr das auch? :mrgreen:

In den letzten beiden Beispielen ist es doch ganz klar beschrieben:
1. Beispiel: Oldtimer Treffen nein, Wiese mähen ja.
2. Biomasse transport wird zu lof Zwecke gezählt,darum reichen L und T!

Jetzt bin ich mal gespannt! :prost:
Wo liegt jetzt dein Problem?
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon ThomasB » Di Jan 13, 2015 8:46

Es bleibt halt schwierg.

Da die Zugmaschine ein zul. Gesamtgewicht von >7,5 Tonnen hat, darf er mit dem Führerschein B (bis max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) den Schlepper nicht zum Treffen fahren, da er ja nicht im lof-Zweck unterwegs ist.

Beim Wiese mähen ist er im lof-Zweck unterwegs daher Führerschein L.

Mich würde mal interesiern, was ist, wenn er mit einem Anhänger Brennholz zufällig beim Schleppertreffen vorbei kommt..... :D
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 13, 2015 8:48

Wenn ich mitlese und auch den geposteten Bericht lese sollte mittlerweile klar sein das es vollkommen
Sch..ß egal ist was da für ein Kennzeichen am Traktor ist.
Es ging darum ob der L oder T Führerschein gültig sind wenn kein lof Zweck vorliegt.
Nein,das sind sie nicht!!!!!!
Was nun lof Zweck ist, das interpretiert anscheinend jeder anders!
Interessant ist es nur dann wenn was passiert! Dazu habe ich die Antwort dieses Anwalts rein kopiert.
Ob das nun auch auf den Führerschein so zutrifft weiß ich auch nicht!
NACH DEINER AUSSAGE GELTEN ABER L UND T IMMER.
Das stimmt schlichtweg nicht!
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