Schau ma mal was da jetzt nicht paßt!
Aktuelle Zeit: Sa Okt 25, 2025 16:47
Moderator: Falke
Role77 hat geschrieben:Was eine lof Zugmaschine ist dürfte klar sein.
Es muß der lof Zweck erfüllt sein damit der Führerschein der Klasse L oder T gültig ist.
Ist sehr hilfreich,denn in den ausführungen des Herrn Klima vom Fahrlehrerverband ist zwischen Steuerrecht und Führerscheinrecht zu unterscheiden,ThomasB hat geschrieben:Hallo zusammen.
Habe mal etwas aus der Oldtimer Traktor rausgesucht.
Evtl. ist das hilfreich.
evtl. sollte man den Herrn von der Führerscheinstelle mal den link schicken,in seinem Schlußwort steht daß die Klassen L u. T auch dann genutzt werden dürfen wenn aus steuerrechtlichen Gründen gar kein Betrieb vorliegt,d.h. Brennholztransport für den Privatgebrauch ist mit L oder T erlaubt egal ob das Kennzeichen schwarz oder Grün ist.Hoffentlich haben einige Polizisten auch Kenntnis davon.Role77 hat geschrieben: So, jetzt hat mich das so wuselig gemacht,ob ich mit dem Führerschein recht habe oder nicht,das ich auf der Führerscheinstelle angerufen habe.![]()
Habe den Leiter derselben am Rohr gehabt weil eine nette Dame,die ich zuerst am Tel hatte, meinte sie wäre sich nicht ganz sicher!![]()
![]()
![]()
Auf meine Frage ob Brennholz Transport für Eigenbedarf lof ist meinte er ich solle im Finanzamt anrufen, die wüßten wie es definiert wird.
frank1973 hat geschrieben:Ist sehr hilfreich,denn in den ausführungen des Herrn Klima vom Fahrlehrerverband ist zwischen Steuerrecht und Führerscheinrecht zu unterscheiden,ThomasB hat geschrieben:Hallo zusammen.
Habe mal etwas aus der Oldtimer Traktor rausgesucht.
Evtl. ist das hilfreich.evtl. sollte man den Herrn von der Führerscheinstelle mal den link schicken,in seinem Schlußwort steht daß die Klassen L u. T auch dann genutzt werden dürfen wenn aus steuerrechtlichen Gründen gar kein Betrieb vorliegt,d.h. Brennholztransport für den Privatgebrauch ist mit L oder T erlaubt egal ob das Kennzeichen schwarz oder Grün ist.Hoffentlich haben einige Polizisten auch Kenntnis davon.Role77 hat geschrieben: So, jetzt hat mich das so wuselig gemacht,ob ich mit dem Führerschein recht habe oder nicht,das ich auf der Führerscheinstelle angerufen habe.![]()
Habe den Leiter derselben am Rohr gehabt weil eine nette Dame,die ich zuerst am Tel hatte, meinte sie wäre sich nicht ganz sicher!![]()
![]()
![]()
Auf meine Frage ob Brennholz Transport für Eigenbedarf lof ist meinte er ich solle im Finanzamt anrufen, die wüßten wie es definiert wird.

Wo liegt jetzt dein Problem?Role77 hat geschrieben:Ich habe jetzt einmal eine Frage:
Ich habe einen 7 jährigen Sohn der muß in der Schule zeigen das er das versteht was er liest.
Mußtet ihr das auch?![]()
In den letzten beiden Beispielen ist es doch ganz klar beschrieben:
1. Beispiel: Oldtimer Treffen nein, Wiese mähen ja.
2. Biomasse transport wird zu lof Zwecke gezählt,darum reichen L und T!
Jetzt bin ich mal gespannt!
Mitglieder: Bing [Bot], Deutz DX 50V, Fabi612, Google [Bot], MikeW