Besonders interessant finde ich, dass ich mit der Klasse BE (vor dem 19.01.2013 erworben) Kombinationen über 12.000 kg fahren darf. Aktuell ist sogar die Klasse C1E auf 12.000 kg begrenzt!
Was sich mir nur noch nicht ganz erschließt, ist die Frage, ob mit der Klasse BE vor dem 19.01.2013 auch eine Zugmaschine mit zwei Anhängern gefahren werden darf, wenn dies fahrzeugrechtlich zulässig ist.
Ich zitiere aus Wikipedia "Anhänger":
Zwei Anhänger
Am 1. Januar 1938 wurde in Deutschland durch die neue StVZO eine maximale Zuglänge von 22 m erlaubt; damit konnten bis zu zwei Anhänger hinter Lkw mitgeführt werden.[Anm. 6] Am 25. November 1951 wurde die StVZO in den Vorkriegsstand zurückgesetzt (keine zwei auflaufgebremsten Anhänger) und am 1. April 1953 wurde der zweite Anhänger für Lkw verboten.
Aktuell ist das Mitführen von zwei Anhängern nur hinter Zugmaschinen erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:
- der erste Anhänger darf nicht mehr als zwei Achsen haben.
- die Gesamtlänge des Kraftwagenzugs darf 18,75 Meter nicht überschreiten. (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 StVZO)
- die zulässige Gesamtmasse beträgt maximal 40 Tonnen.
In den USA oder Australien sind heute noch mehrere Anhänger hinter Lkw üblich, die Truck Rails oder Road Train genannt werden. Allerdings dürfen die Road Trains nicht in Städte fahren und müssen die Anhänger bis auf einen an der Stadtgrenze abkuppeln.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger#Fahrerlaubnisklasse_BE
Dem zur Folge darf eine Zugmaschine bis 3,5 t zGm (z.B. ein Trecker) auch mit zwei Anhängern mit der Klasse BE (vor dem 19.01.2013 erworben) gefahren werden. Jetzt kommt das GROßE Fragezeichen
Gruß
Henning
