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Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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82 Beiträge • Seite 6 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon Wini » Fr Mär 08, 2019 21:20

Pflügen bis zum Grab und nebenbei noch eine gutbezahlte Beratertätigkeit im IT-Bereich vom Home-Office aus.
Also ich finde die neue Regelung und die Mitgliedschaft in der LKK super.

Da war ich in jungen Jahren als Arbeitnehmer übrigens für 80 DM im Monat gut versichert.

Gruß
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon bauer hans » Fr Mai 10, 2019 15:15

heute wurde mir mitgeteilt,dass ich 33% meiner altersrente für den kranken/pflegebeitrag meines ausserlandwirtschaftlichen arbeitseinkommens zahlen muss.ich arbeite doch gar nicht ausserlandwirtschaftlich.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon heico » Fr Mai 10, 2019 15:23

Vielleicht außerlandwirtschaftliche Einnahmen, PV, Geldanlagen, usw, also nicht operative Gewinne aus nicht Landwirtschaft.
Bin mal gespannt wie es bei mir weitergeht.
heico
 
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon fedorow » Fr Mai 10, 2019 16:57

Ja der Gewinn aus PV läuft als ausserlandw. Einkommen weiter.
Dann sind in der Rente deutlich höhere KK Beiträge erforderlich.
Wenn ich meine spätere Entsorgung und teurer Rückbau meiner PV Anlage am Dach miteinrechne wird insgesamt bei PV nicht das große Geld verdient.
Entweder über hohe Steuerlast im Berufsleben bei zusätzlichem Einkommen oder später in der Rente bezahlt man hohe Abgaben wie dann hohe Sozialbeiträge und man fällt als Rentner wieder in die Steuerlast.

Ohne PV Anlage mit nur geringer Rente könnte man sich von der jährlichen Steuererklärung befreien lassen und hätte seine Ruhe vor dem Finanzhai.
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon Grimli » Mo Nov 11, 2019 10:01

Neues zur Grundrente und welche Folgen hat das für die Agrarpolitik ?

Grundrente-Grundsicherung-Alterskasse-Landwirtschaftlicher Altenteil

Wer die Grundrente zukünftig bekommt:
https://www.schwaebische.de/ueberregion ... 40880.html

Freibeträge

: Grundrente bekommen Bestands- und Neurentner, wenn die Prüfung der Behörden Bedarf ergibt. Dafür sieht der Kompromiss für Alleinstehende einen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1250 Euro und für Paare von 1950 Euro vor, unabhängig von der Veranlagungswahl. Eingerechnet für den Anspruch werden alle Einkünfte. Das heißt, das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfreien Rentenanteils und aller Kapitalerträge etwa aus Vermietungen wird zugrunde gelegt.

Grundrente als Zuschlag

: Rentner, die 35 Beitragsjahre eingezahlt haben und deren Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt, bekommen mit der Grundrente einen Zuschlag. Die 35 Jahre setzen sich zusammen aus Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, aber auch aus anerkannten Zeiten für Kindererziehung oder Pflege. Etwa vier von fünf Bezieher sollen Frauen sein.

Was sind bisher die Vorraussetzungen für die Grundsicherung :
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Was zählt zum Einkommen – und was nicht?
"Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen."


Alterskasse :

Bei der Anerkennung von Beitragszeiten aus der Alterskasse besteht hinsichtlich der Grundrente ein Luft Leerer Raum ähnlich der frühzeitigen Altersrente mit 63 Jahren = ????
Die Grundsicherung kann sich hier aber stark von der Grundrente unterscheiden.
Knackpunkte der Grundsicherung : Alterskassenrenten zählen zum Einkommen da nicht auf freiwilliger Grundlage

Landwirtschaftlicher Altenteil:

Ist das Altenteil ein "Unterhaltsanspruch gegenüber" oder ein "Unterhaltsanspruch von" die bisherige Grundsicherung unterscheidet hier
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

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Welche Folgen ergeben sich durch die neue Gesetzgebung zur Grundrente auf den Höfen ?
Von Scheidungen aus wirtschaftlichen Gründen bis zu nicht mehr durchgeführten Hofübergaben kann es eine breite Palette an Folgen nach sich ziehen.
Gemischte Beitragszeiten aus Alterskasse, gesetzlicher Rente , geseztlicher Rente duch Zeiten aus Pflege und Kindererziehung machen eine zuverlässige Rentenkalkulation sehr schwierig.
Unter welchen Bedingungen lohnt sich die Anstellung als 450 € Kraft mit gesetzlichem Rentenanspruch gegenüber der Alterskasse ?
Lohnt sich die Gründung einer Gbr oder GmbH etc. mit Einstellung des Betriebsleiters als Geschäftsführer gegenüber dem Beitrag zur Alterskasse ?

Welche folgen ergeben sich bei frühzeitigem Rentenbezug mit 63 Jahren hinsichtlich Anerkennung der Alterskassenzeiten ? hinsichtlich Beitragszahlungen an die Krankenkassen bei zusätzlichen Einnahmen aus Gewerbe (Photovoltaik ,Tierhaltungs KG usw.) ?
Welche Folgen ergeben sich bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten ? Welche Folgen ergeben sich bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenrenten für aktive Beitragszahler der Alterskasse ?
Was passiert im Worst Case wenn ich oder die Familie bei der Alterskasse bin/sind oder stattdessen bei der gesetlzichen Rentenversicherung ?
Grimli
 
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon bauer hans » Mo Nov 11, 2019 11:00

ausserlandw.einkommen führt beim altersgeld zu abzügen für kranken- und pflegeversicherung.
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Re: Agrar-Rentner: Zu früh gefreut!

Beitragvon Grimli » Mi Nov 20, 2019 10:35

"DBV vermisst Anerkennung der Lebensarbeitsleistung von Bauern

Der DBV begrüßt grundsätzlich die geplante Einführung einer Grundrente für langjährig mit geringem Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Es sei in der Tat eine Frage der Gerechtigkeit, dass Personen, die lange gearbeitet haben, im Alter nicht auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

„Allerdings vermissen wir dieser Zielsetzung entsprechende Regelungen für die im Sondersystem der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherten Bauernfamilien“, so DBV-Vizepräsident und Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Sozialpolitik Walter Heidl. Auch bei diesem Versichertenkreis gebe es Personen, denen es trotz eines langen Arbeitslebens aufgrund eines nur geringen Einkommens nicht möglich sei, eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Für diese müssten wie für die Versicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung Lösungen gefunden werden. Deshalb sei der Gesetzgeber gefordert, unter Beachtung der Besonderheiten im System der Alterssicherung der Landwirte angepasste Regelungen zu treffen.

Wie stehen Sie zu dem Thema. Wir freuen uns auf Ihren Kommentar..."


https://www.topagrar.com/management-und ... 95342.html

Unbedingt auch den Kommentar dazu lesen.
Bei dem Thema geht es um Milliarden jährlich ! Bei der derzeitigen Agrarpolitik um ein vielfaches davon.
Grimli
 
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