Am 31.März 2019 entfällt die Hofabgabeklausel und Bauern können nach erreichen des Renteneintrittsalters Rente bekommen ohne den Hof zu verpachten oder an die nachfolgende Generation zu übergeben.
Es wurde lange gestritten und in Regionen wo die Fläche sehr knapp ist, haben sich aktive flächenhungrige Bauern für die Beibehaltung der Klausel ausgesprochen und in schwächeren Gebieten für die Abschaffung.
Es war ein Paukenschlag als die Abschaffung verkündet wurde. Die flächenhungrigen Bauern unter der Führung von Johannes Röring haben sich aber nicht kampflos hingegeben und eine Hofabgabeklausel durch die Hintertür geschaffen. Es ist nun so, dass jemand der die 500€ Rente ohne Hofabgabe beantragt mit Krankenkassenbeiträgen belangt wird, die im Extremfall die 500€ Rente komplett wieder auffressen. Die Beiträge zur LKK betragen bis zu etwa 730€. Beteiligungen an Windkraftanlagen und PV Anlagen ziehen die Beiträge mit hoch, sodass es solche Härtefälle gibt.
Wenn Bauern so mit sich herumspringen lassen, dann