Tinyburli hat geschrieben:Gibt es da bereits Urteile, die Deine Behauptung belegen?
Wir reden hier ja von Zahlungsansprüchen, die weitergegeben werden müssen an den neuen Bewirtschafter.
Sie werden ja auch gehandelt, wo soll da das Problem sein, wenn sie kostenlos weitergegeben werden?
Jedenfalls bin ich da auf der sicheren Seite, wenn ich die Sache selbst in die Hand nehme.
Ja, die Zahlungsansprüche gehören nicht zu einer bestimmten Fläche, sondern zu einem Betrieb. Deine Weitergabeklausel fällt wegen "Sittenwidrigkeit" flach.
Die Urteile darfst Du Dir aber selbst suchen, denn das ist der erste Inhalt jeder Lehre zu begreifen, wie man sich valide Informationen besorgt. Außerdem fiele das Zitieren der Urteile unter Rechtsberatung, welche in Foren verboten ist.
Gruß
Werner