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Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyburli

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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178 Beiträge • Seite 2 von 12 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 12
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » Fr Nov 24, 2023 9:18

Habe noch bisschen geschaut:

Wo ist Agri-PV erlaubt?

Generell auf allen landwirtschaftlichen Freiflächen, aber: Bis zur EEG-Novelle 2023 musste für jede Anlage eine separate Baugenehmigung beantragt werden – nun ist das für die erstmals im Gesetz benannten Agri-PV-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 2,5 ha nicht mehr zwingend notwendig.

Was zudem in der Praxis bislang wegfällt, ist eine objektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung, da Photovoltaikanlagen per se als nicht umweltschädlich eingestuft werden. Dennoch muss bei Planung und Umsetzung einer Freiflächen-, bzw. Agri-Photovoltaikanlage das Credo der „größtmöglichen Schonung“ Berücksichtigung finden. D. h., dass Außenflächen, für die kein Bebauungsplan vorliegt, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig bebaut werden sollten. Der entsprechende Passus (§ 35 Abs. 5 BauGB) wird hinsichtlich seiner Wirksamkeit in Bezug auf PV-Außenanlagen oft diskutiert. Gerade weil PV-Freiflächenanlagen und Agrivoltaik nicht unter die sog. privilegierten Vorhaben im Rahmen einer Außenbebauung fallen, ist deren Errichtung teils nicht unproblematisch.

Zulässig sind Agri-PV-Anlagen nur deswegen, weil eine vorliegende Nutzung eines anderen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1-5 BauGB privilegierten Vorhabens im Außenbereich (Landwirtschaft) vorliegt. Damit sind Agri-PV-Anlagen gemäß Baurecht ein unselbständiger Teil eines privilegierten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. In den meisten Fällen scheitert das Zulassungsverfahren aber daran, dass eine entsprechende Anlage keinen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen wird (BauGB § 35 Rn. 19). Auch mit in Betracht gezogen wird dabei die Größe und die Beeinflussung des Landschaftsbildes der einzelnen PV-Anlage.

→ Wichtig: Nach § 35 BauGB sind Agri-PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 2,5 ha baurechtlich privilegiert, d. h. für deren Errichtung muss kein Bebauungsplan vorliegen, jedoch eine Erklärung über den geografisch-funktionalen Zusammenhang zu einem Landwirtschaftsbetrieb, Forstbetrieb oder Gartenbaubetrieb (vgl. hierzu agrarheute).


https://www.forum-verlag.com/blog-eu/agri-pv

Fazit

Insgesamt bietet Agri-PV eine vielversprechende Möglichkeit zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und zur Einkommensdiversifizierung für Landwirte. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit Investitionskosten und Landnutzungskonflikten erfordern jedoch sorgfältige Planung und die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten. Mit der richtigen Unterstützung durch Förderprogramme und die passende Standortwahl kann Agri-PV eine nachhaltige Zukunft für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung bieten.


Das Angebot von Next2Sun, 807,- pro kWp:

Grobkalkulation Solarpark N2S 2023-09-11 MS 1MW.pdf
(346.81 KiB) 122-mal heruntergeladen
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » Sa Dez 09, 2023 18:32

Ich habe dann jetzt die Antwort vom Herrn Bürgermeister auf meine Anfrage:

Ein Bauantrag wäre nicht nötig weil unter 2,5 ha.

Er weist auf den dienenden Charakter hin, den die PV im Verhältnis zur Landwirtschaft haben müsste.

Zwei Seiten über die bauplanerische Behandlung vom Dezember 2021

Die Energienutzung wäre als weit nachrangig zur landwirtschaftlichen Nutzung zu sehen.

Die landwirtschaftliche Nutzung müsse alle 3 Jahre durch Gutachten nachgewiesen werden und er könne nicht erkennen, ob das alles bei mir erfüllt werden würde.

Und dann schreibt er noch, dass die neue Landesregierung vielleicht Erleichterungen plant.

Und zum Schluss dann noch, dass ich vielleicht beim Bauernverband anfragen könne.

Er würde bei übergeordneten Stellen nachfragen und mich informieren.

Ja wer stellt dann das dann fest, ob der §35 der Bauordnung nun auf mich zutrifft, oder nicht?

Wird dann wohl das Landratsamt sein, und die zweifeln dann meine Landwirtschaft und die untergeordnete PV- Nutzung an!

Wie schaut das dann bei mir aus?

Ich verkaufe das Gras, was auf der Wiese wächst an Milchviehhaltenden Bauern.
Ich habe vielleicht so 15 000,- landwirtschaftliche Einkünfte
Nach Inbetriebnahme werde ich dann vermutlich das Doppelte an Stromgeld bekommen als das landwirtschaftliche.

Also falle ich da durch, die sagen aus, vorbei, kannst vergessen!

Ich bräuchte also erst einen Rechtsanwalt, der das für mich durchklagen würde mit ungewissem Ausgang!

Also kannst vergessen, Tinyburli, bau Dein Dachgeschoss aus und verlebe Deine Rente!
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon langholzbauer » Sa Dez 09, 2023 19:03

Gieb das Geld lieber für einen guten Psychologen aus! :wink:
Da ist es besser angelegt.

Um eine " untergeordnete" PV bauen zu dürfen, musst Du eine mittelfristig auf mehr Gewinn ausgerichtete Landwirtschaft nachweisen können, als die PV erwarten lässt!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » Sa Dez 09, 2023 20:31

Erwin Ruhl 09.12.2023
Unterlaimbach 71
91443 Scheinfeld
09162 7077


Landratsamt
Bauamt

91413 Neustadt Aisch
09161 92 1060



Bau einer Agri- PV- Anlage nach §35 priviligiert für Landwirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

um meiner Landwirtschaft ein zusätzliches Standbein zu geben beabsichtige ich direkt neben meinem Aussiedlerhof in Unterlaimbach eine Agri- PV- Anlage zu errichten. Siehe Skizze.

Die Anlage im Überblick:
- ca. 2,5 ha
- senkrecht stehende Modulreihen in Nord- Süd- Richtung
- Abstand der Reihen ca. 10 m
- Leistung bei 950 kWp

Ich bitte Sie mir nach §35.1.9 den privilegierten Status für meine Landwirtschaft zu gewähren.

Begründung:
Ich bewirtschafte etwa 17 ha
Die Fläche der Anlage beträgt nur knapp 2,5 ha
Da die Module senkrecht stehen ist der Flächenverbrauch hiervon nur < 10 %
Die landwirtschaftliche Nutzung (Wiese) wird weitergeführt
Damit ist die Anlage nur untergeordnet der Landwirtschaft.


Mit freundlichen Grüssen


Erwin Ruhl




Nur damit ich mir später nicht den Vorwurf machen lassen kann, ich hätte es nicht probiert!
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Agri-PV- Anlatge ganz simpel als O/W als Weide beim Tiny

Beitragvon Landwirt 100 » So Dez 10, 2023 1:08

Minebiene hat geschrieben:Ein Bauantrag wäre nicht nötig weil unter 2,5 ha.


Kannst du den Satz hier mal abtippen, und zwar so wie er in der Antwort drin steht?

Natürlich musst du nicht klagen sondern einen ordnungsgemäßen Bauantrag stellen (lassen).
Bislang hast du den Bürgermeister formlos nur um seine Meinung gefragt und er hat geantwortet.
Die Firma, die solche Anlagen verkauft wird auch den Antrag fachgerecht stellen können.
Für eine Baugenehmigung nach §35 wird keiner prüfen mit welchem Betriebszweig du mehr verdienst. Dann hätte es fast keine Biogas -oder Windkraftanlagen gegeben.
Deine Landwirtschaft darf sogar Verluste machen und trotzdem darfst du privilegiert bauen.
Der Bürgermeister ist überhaupt nicht zuständig Genehmigungen zu erteilen oder abzulehnen. Dies ist Aufgabe des Landkreises/Landratsamtes.
Also anständigen Bauantrag bei der zuständigen Stelle stellen, Genehmigung bekommen und bauen. Alles andere ist vergeudete Zeit.
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » So Dez 10, 2023 3:44

Unser Bürgermeister schreibt:


...
Ihre Angaben zur technischen Größe lassen allenfalls vermuten, dass ein gesonderter Bauantrag nicht nötig ist (sofern die Anlage unter 2,5 ha bleibt).
...
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon SF3400 » So Dez 10, 2023 9:35

Seit wann bedeutet previligiert, dass kein Bauantrag gestellt werden muss?

Für Anlagen unter 2,5 ha wird kein Bebauungsplan benötigt! Ist wohl ein kleiner Unterschied.
@Landwirt 100 hat es schon richtig dargestellt.


https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/erste-schritte-agri-photovoltaik-baurechtlich-kuenftig-privilegiert-608190

Die Förderung von Agri-PV und Freiflächenanlagen steht mittlerweile auch auf der Kippe. In NRW ist 2024 zunächst mal Schluss damit.

Bei uns in der Gegend waren etliche Anlagen in Gespräch. Da ist aufgrund der hohen Investionkosten ziemliche
Ernüchterung eingekehrt. Viele Projekte wurden mittlerweile auf Eis gelegt.

https://www.agrarheute.com/energie/strom/nrw-streicht-solarfoerderung-landwirte-betroffen-613902
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » So Dez 10, 2023 11:02

Allerdings, naja, da brauche ich einen Architekten!
Zuletzt geändert von Minebiene am So Dez 10, 2023 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Agri-PV Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinybu

Beitragvon Landwirt 100 » So Dez 10, 2023 11:06

@Erwin
Um es nochmal zu verdeutlichen, Bauen nach § 35 heißt nicht, dass du keine Baugenehmigung brauchst. Es heißt nur, dass du nach einem Bauantrag eine Baugenehmigung bekommst, FALLS keine öffentlichen Belange dagegen sprechen.
Auch ein Kernkraftwerk ist nach §35 privilegiert, braucht aber trotzdem eine Baugenehmigung.
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » So Dez 10, 2023 11:26

Ja, Landwirt, das ist dann jetzt schon mal klar. Nach dem § 35 seinen Text sollte ich priviligiert sein. Und wenn ich jetzt dann mal paar Hundert Euros riskiere, die Aussichten sind ja recht groß.

Und in Ruthmannsweiler habe ich auch einen bekannten Maurermeister, der mir den Antrag unterschreibt!

Ansonsten, wenn die einen Ingenieur verlangen, frage ich halt den Weissnich! :prost:
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon SF3400 » So Dez 10, 2023 11:28

minebine hat geschrieben: Ansonsten, wenn die einen Ingenieur verlangen, frage ich halt den Weissnich!
Das kann nur in einem Desaster enden………!
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » So Dez 10, 2023 16:13

Ja, und dann ists ja auch schon wieder aus, ich brauche einen Architekten, der das plant, und was kostet der?

1000,- reichen da ja vermutlich nicht!

Na, erst mal schaun, was das Bauamt schreibt!

Und dann habe ich unserem Windenergiemanager, dem Herrn Zeilinger aus Markt Erlbach geschrieben, und der hat mir eine alternative Firma zu den Next2Sun geschrieben:

Bild

Bild

https://cwf-gmbh.de/index.php/de/produk ... eme/v1-sol

CWF GmbH
Am Käppele 4
74676 Niedernhall
Kontakt


+49 7940 93116 0
eMail
http://www.cwf-gmbh.de


1 Modul hochkant – mit neuester Modultechnik, Größe Modul ca. 1303x2384mm, ca.650 Watt
geeignet für flache und hügelige Gelände
Ost-West & Nord-Süd Ausrichtung möglich
konzipiert für Windlasten bis Windzone 2 (0,58 kN/m²)
sehr geringer Flächenverbrauch
einfache Verstringung der Module inklusive Durchführung der Kabel durch den Pfosten
Flächen zwischen den Modulreihen können weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden
geringe Verschattung durch Profile
antizyklische Ertragsspitzen (im Vergleich zu herkömmlichen südausgerichteten PV-Anlagen) in den Morgen- und Abendstunden, daher bessere Netzverträglichkeit
für Flächen bis 15° Geländeneigung
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Minebiene » Mo Dez 11, 2023 5:19

Da wir in Windlastzone 1 nur sind, kann ich das System verwenden:

Ich werde so ca. 2000 lm haben
Sind dann 1300 Module
Etwa 850 kWp

Ich brauche 1300 Füße x 10,- = 13.000,-
1300 Module x 120,- =160.000,-
Trafo 50.000,-
Wechselrichter 50.000,-
Montage 50.000
Zaun 50.000,-
Sonstiges 50.000,-
Insgesamt ca. 430.000,-

Da bin Ich dann bei einem kWp Preis von so 500,- und nicht 800,- wie dei Next2Sun verlangen!

Und ich denke, da werde ich mich dann ganz stark an dem Zeilinger orientieren, der hat ja reichlich Erfahrung mit seinen Windrädern und PV- Parks!
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Gazelle » Mo Dez 11, 2023 5:42

.
Es ist doch gaaanz einfach.
Bis 135 kW kann man machen, was man will.
Danach wird es aufwändig.

Wir zertifizieren gerne alles ab der Größe.

Der NB gibt die Eckwerte im E9-Bogen vor.

Architekten braucht hier niemand.
Das Design ist völlig irrelevant.

Maximal braucht man einen Bauingenieur mit Bauvorlagelizenz.
(So wie ich.)

Am besten noch einen Bauingenieur, der auch Ahnung von Elektrotechnik hat, und die Zertifizierung in die Wege leiten kann kann.
(So wie ich.)

Dann klappt es auch mit dem NB = Netzbetreiber.

Legt man die Zertifizierung nicht innerhalb von 24 Monaten vor, wird die Anlage vom NB abgeschaltet.
Ist doch logisch.

.
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Re: Agri-PV- Anlage ganz simpel als O/W als Weide beim Tinyb

Beitragvon Gazelle » Mo Dez 11, 2023 6:02

.
In der Kostenaufstellung fehlen:

- Zertifizierung
- Mittelspannungsschaltanlage
- Vandalismusüberwachung
- Mittelspannungsverkabelung
- Modulverkabelung
- Schaltkästen der Modulverkabelung
- Niederspannungsverkabelung
- Genehmigungsgebühren
- Lohnkosten der zugelassenen Fachkräfte für Elektroinstallation
- Versicherungen
- Kosten für Prüfungen und Dokumentation der Niederspannungsinstallation

850 ist mehr wie 135.

Also ist alles genehmigungspflichtig.

.
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