Wo ist Agri-PV erlaubt?
Generell auf allen landwirtschaftlichen Freiflächen, aber: Bis zur EEG-Novelle 2023 musste für jede Anlage eine separate Baugenehmigung beantragt werden – nun ist das für die erstmals im Gesetz benannten Agri-PV-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 2,5 ha nicht mehr zwingend notwendig.
Was zudem in der Praxis bislang wegfällt, ist eine objektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung, da Photovoltaikanlagen per se als nicht umweltschädlich eingestuft werden. Dennoch muss bei Planung und Umsetzung einer Freiflächen-, bzw. Agri-Photovoltaikanlage das Credo der „größtmöglichen Schonung“ Berücksichtigung finden. D. h., dass Außenflächen, für die kein Bebauungsplan vorliegt, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig bebaut werden sollten. Der entsprechende Passus (§ 35 Abs. 5 BauGB) wird hinsichtlich seiner Wirksamkeit in Bezug auf PV-Außenanlagen oft diskutiert. Gerade weil PV-Freiflächenanlagen und Agrivoltaik nicht unter die sog. privilegierten Vorhaben im Rahmen einer Außenbebauung fallen, ist deren Errichtung teils nicht unproblematisch.
Zulässig sind Agri-PV-Anlagen nur deswegen, weil eine vorliegende Nutzung eines anderen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1-5 BauGB privilegierten Vorhabens im Außenbereich (Landwirtschaft) vorliegt. Damit sind Agri-PV-Anlagen gemäß Baurecht ein unselbständiger Teil eines privilegierten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. In den meisten Fällen scheitert das Zulassungsverfahren aber daran, dass eine entsprechende Anlage keinen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen wird (BauGB § 35 Rn. 19). Auch mit in Betracht gezogen wird dabei die Größe und die Beeinflussung des Landschaftsbildes der einzelnen PV-Anlage.
→ Wichtig: Nach § 35 BauGB sind Agri-PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 2,5 ha baurechtlich privilegiert, d. h. für deren Errichtung muss kein Bebauungsplan vorliegen, jedoch eine Erklärung über den geografisch-funktionalen Zusammenhang zu einem Landwirtschaftsbetrieb, Forstbetrieb oder Gartenbaubetrieb (vgl. hierzu agrarheute).
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Fazit
Insgesamt bietet Agri-PV eine vielversprechende Möglichkeit zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und zur Einkommensdiversifizierung für Landwirte. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit Investitionskosten und Landnutzungskonflikten erfordern jedoch sorgfältige Planung und die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten. Mit der richtigen Unterstützung durch Förderprogramme und die passende Standortwahl kann Agri-PV eine nachhaltige Zukunft für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung bieten.
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