Aktuelle Zeit: Sa Apr 27, 2024 20:07
m Top-agrar oder im Wochenblatt stand der gleiche Fall.
Ein Landwirt wurde betrunken mit dem Auto aufgehalten und musste beide Führerscheine, B und T abgeben. Ich glaube er zog vor Gericht auf alle Fälle bekam er den T wieder.
Justice hat geschrieben:Den Tatbestand der Straftat erfüllt man übrigens schon viel früher. Nämlich dan, wen man selber merkt, das man nicht mehr fahren kann, und es trotzdem tut. Das entscheiden jedoch meist der Freund und sein Helfer ob das der Fall ist. Teilweise werden hier falsche informationen weitergegeben. Da wird einen sehr oft erklärt, wen wir hier schreiben das sie nicht Auffällig waren, wird der Richter denken sie sind an Alk gewöhnt und somit Alkoholiker. Falsch! Wenn irgendwie der Eindruck entsteht, das du Auffällig warst, und du das weist indem du es mit einer Unterschrift bestätigst, ist es gelaufen. Unterschreibt blos nicht den Wisch, in dem steht , das sie euch wegen unsicherer Fahrweise angehalten haben! Das ist nämlich in diesem Moment die Sraftat! Fahren obwohl man merkt, das man nicht mehr fahren kann. Ebenso die Angabe der getrunkenen Menge. Sagt den blos nichts von dem halben Kasten. Da müsstest du nämlich wissen, das das zu viel ist. Das waren immer nur zwei Bier! Hier ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet! Sicheres Auftreten, nicht Lallen (Schweigen ist Gold) und schon gar nichts Unterschreiben!!!!
Nicht jeder gefährdet den Strasenverkehr mit 1,3 Promille gleich. Der eine hat nichts mehr unter Kontrolle, und ein anderer hat "nur " eine schlechtere Reaktionszeit (hat man auch, wenn man Morgens nicht ausgeschlafen ist) Das eine ist ne Straftat, das andere eine Ordnungswiedrigkeit!
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