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Anhänger für kl. Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon grand-cayman » Mo Nov 25, 2013 22:03

@Adi: Ja ist mir aufgefallen.....und weiter, dann scheint hier a)ein riesiger Wissensbedarf zu sein, den man bislang noch nicht so entgültig geklärt hat und b) die Regulierungswut fordert auch hier seine Opfer ohne jetzt beim Steuerrecht :shock: enden zu wollen.

Ich sagte ja, was wir technisch für nen Hänger brauchen und was ich meinem D30 zumuten kann, incl. Bremsvarianten war ja dank des Forums schnell geklärt....

...ich werd auch nochmal bei der Zulassungsbehörde fragen und posten, falls sich ein interessanter Anhänger anbahnt.... :prost:
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon Kugelblitz » Mo Nov 25, 2013 22:38

Da kannst nen Bogen zwischen 3 und 5 tonner ziehen. Trekken tut er es allemal!'
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon Unimog 411 » Mo Nov 25, 2013 23:27

Ich kann jetzt ja nur für den Bereich BRD schreiben und da gibt es eigentlich nur drei verschiedene Möglichkeiten einen Anhänger zu betreiben.
Was für den einzelnen dann maßgeblich ist, muss jeder für sich entscheiden. Ausserdem bezieht sich meine Aufzählung nur auf die ganz normalen Anhänger zum Gütertransport (Plattform-, Planen- und Kippanhänger)

1. "normale" Anhänger
Zulassung: reguläre Zulassung mit Fahrzeugpapieren (Fz.-Schein/-Brief bzw. Zul. Bescheinigung Teil 1/2)
Kennzeichen: abgestempelte (schwarze) Kennzeichen, auch Saison- oder Oldtimer-Kennzeichen
Geschwindigkeitsschilder: je nach der bbHG (kann auch ohne techn. Veränderung auf 40 km/h gedrosselt werden -> alle 2 Jahre HU)
Steuer: errechnet sich nach den zGG.
Versicherung: erforderlich
Prüfung: je nach bbHG bzw. zGG alle 2 Jahre HU oder jährlich HU und/oder Zwischenuntersuchung
Zugfahrzeug: egal ob steuerbefreit oder nicht, sollte das Zugfahrzeug steuerbereift sein, geht die (Steuer-)Verwendungsbeschränkung auf den Anhänger über
Verwendung: alles ist machbar

2. steuerbefreite Anhänger->KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Zulassung: reguläre Zulassung mit Fahrzeugpapieren (Fz.-Schein/-Brief bzw. Zul. Bescheinigung Teil 1/2)
Kennzeichen: abgestempelte (grüne) Kennzeichen
Geschwindigkeitsschilder: je nach der bbHG (kann auch ohne techn. Veränderung auf 40 km/h gedrosselt werden -> alle 2 Jahre HU)
Steuer: keine
Versicherung: erforderlich
Prüfung: je nach bbHG bzw. zGG alle 2 Jahre HU oder jährlich HU und/oder Zwischenuntersuchung
Zugfahrzeug: egal ob steuerbefreit oder nicht, die (Steuer-)Verwendungsbeschränkung geht auf das Zugfahrzeug über
Verwendung: entsprechend der Steuer-Verwendungsbeschränkung

2.1 Sonderform steuerbefreite Anhänger -> KraftStG § 10 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger
Zulassung: reguläre Zulassung mit Fahrzeugpapieren (Fz.-Schein/-Brief bzw. Zul. Bescheinigung Teil 1/2)
Kennzeichen: abgestempelte (grüne) Kennzeichen
Geschwindigkeitsschilder: je nach der bbHG (kann auch ohne techn. Veränderung auf 40 km/h gedrosselt werden -> alle 2 Jahre HU)
Steuer: keine
Versicherung: erforderlich
Prüfung: je nach bbHG bzw. zGG alle 2 Jahre HU oder jährlich HU und/oder Zwischenuntersuchung
Zugfahrzeug: nur Zugfahrzeuge, die um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuerlast haben
Verwendung: alles ist machbar, bis auf das "besondere" Zugfahrzeug

3. zulassungfreie Anhänger (hier jetzt nur für lof-Betrieb) -> FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
Zulassung: keine Zulassung, aber ABE ab 1961
Kennzeichen: Folgekennzeichen -> FZV § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Abs.8
Geschwindigkeitsschilder: 25 km/h, ggf. kleiner, wenn die bbHG des Anh. nicht mehr hergibt
Steuer: keine
Versicherung: keine
Prüfung: keine
Zugfahrzeug: egal ob steuerbefreit oder nicht, allerdings zwingend eine Zugmaschine
Verwendung: nur in einen lof-Betieb und nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon robs97 » Di Nov 26, 2013 20:25

Unimog 411 hat geschrieben:Ich kann jetzt ja nur für den Bereich BRD schreiben und da gibt es eigentlich nur drei verschiedene Möglichkeiten einen Anhänger zu betreiben.

3. zulassungfreie Anhänger (hier jetzt nur für lof-Betrieb) -> FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
Zulassung: keine Zulassung, aber ABE ab 1961
Kennzeichen: Folgekennzeichen -> FZV § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Abs.8
Geschwindigkeitsschilder: 25 km/h, ggf. kleiner, wenn die bbHG des Anh. nicht mehr hergibt
Steuer: keine
Versicherung: keine
Prüfung: keine
Zugfahrzeug: egal ob steuerbefreit oder nicht, allerdings zwingend eine Zugmaschine
Verwendung: nur in einen lof-Betieb und nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke


Ich habe genau das was ich zitiert habe allerdings mit schwarzer NR. Offiziell vom LRA.
Anhänger ist über das Zugfahrzeug ( auch schwarze Nr. ) versichert. Habe keinen lof Betrieb.
So viel zu den Möglichkeiten in Deutschland
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon grand-cayman » Di Nov 26, 2013 22:39

@unimog411 - danke nochmal für die sehr ausführliche Auskunft.

@robs97 - ja, so ähnlich hat es mir heute telefonisch auch unsere Zulassungsbehörde erklärt. Hab das jetzt mal schriftlich fixiert und angefragt. Sollte das so klappen, wäre unser Problem gelöst. := :D

Gruss aus RLP
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon pfälzer » Mi Nov 27, 2013 8:33

robs97 hat geschrieben:
Ich habe genau das was ich zitiert habe allerdings mit schwarzer NR. Offiziell vom LRA.
Anhänger ist über das Zugfahrzeug ( auch schwarze Nr. ) versichert. Habe keinen lof Betrieb.
So viel zu den Möglichkeiten in Deutschland


@robs97 musst Du für diesen Anhänger Steuer zahlen ?
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon robs97 » Mi Nov 27, 2013 10:13

pfälzer hat geschrieben:
@robs97 musst Du für diesen Anhänger Steuer zahlen ?


Ich zahle weder Steuern noch Versicherung. Brauche auch nicht zum TÜV ( außer erste Abnahme und Erteilung einer ABE ) Es sind auch keine TÜV oder Zulassungsstempel auf dem Nr. Schild.

Ich bin nach den ersten 2 HJahren zum TÜV wg. TÜV. Frage vom TÜVler
Weshalb willst Du TÜV machen, der Anhänger ist Versichrungs - sowie Zulassungsfrei. Also bin ich wieder von Tannen gezogen.
Mein Versichrunsfuzzi war 3 Mal im LRA wegen dem Anhänger da ich mir diese Konstellation nicht vorstellen konnte und ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein wollte. Aber er bekamm keine Zulassungsstempel. Statt dessen wurde er auf den Zusatz in der ABE auf Nr. hingewiesen welche diesen Vorgang rechtfertigt.

PS: Die Nr. reiche ich am Nachmittag nach, da ich die gerade nicht zur Hand habe

Listennr. heißt diese Nr. Allerdings habe ich keinen blassen Schimmer für was diese gut ist, was diese bedeutet noch sonst was :shock: :shock:
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon xaverl » Do Nov 28, 2013 14:55

Hallo Robs bei mir wars genauso, versteh das ganze rumkatzeln nicht. Aber vielleicht andere Länder andere Gesetze.
Viele fahren Schlüter,Fendt und Eicher,mitm Deutz gehts leichter.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon robs97 » Do Nov 28, 2013 16:17

xaverl hat geschrieben:Hallo Robs bei mir wars genauso, versteh das ganze rumkatzeln nicht. Aber vielleicht andere Länder andere Gesetze.


@ Xaverl
Wir beide wohnen im selben Land :prost: :prost:
Gott sei Dank, ich weiß nicht, wie das in anderen Landkreisen/Ländern aussieht.
Ich habe mir hier schon viel anhören müssen bzw. lesen müssen ( diverse Links aus dem Inet über StVO ) doch ich habe immer nur das berichtet was Sache war.
Hatte den Anhänger sogar die ersten beiden Jahre versichert bis eben der TÜV Mann sagte das dies unnütz ist. Also Versicherung gekündigt.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon xaverl » Do Nov 28, 2013 23:47

@ Robs i muas di a moi bsuacha, wo in schliers? schreibs pv, weil sunst rennas dir und mir de Hausdür ei
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon pfälzer » Mo Dez 02, 2013 22:45

robs97 hat geschrieben:[Statt dessen wurde er auf den Zusatz in der ABE auf Nr. hingewiesen welche diesen Vorgang rechtfertigt.

PS: Die Nr. reiche ich am Nachmittag nach, da ich die gerade nicht zur Hand habe



?
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon robs97 » Di Dez 03, 2013 7:37

Da steht List Nr. 1234
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