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Anhänger für kl. Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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132 Beiträge • Seite 7 von 9 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon grand-cayman » So Nov 24, 2013 16:05

Nochmal kurz zur Situation: Zwei von uns haben "grün". Einer hat keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Finanzamt, aber eben Eigenwald.Keine Ahnung wieviel genau, liegt aber neben unserem. Wir haben schon oft Holz zusammen gemacht. Wir wollen uns einfach nur Geräte teilen, was ja vom betrieblichen Ablauf auch Sinn macht. Da fragt man sich ob in D-Land echt nix mehr unkompliziert, wie in zig anderen Ländern auch, sein kann. Ist doch echt ein wirklich einfaches Problem. Viel wichtiger ist mir eigentlich, dass es sicher ist und für uns alle passt.:evil:

@unimog 411: Also, insofern scheitert es nicht schon, sondern "nur" an 1. oder habe ich es richtig verstanden, dass wenn jeder unter 25km/h fährt (was geplant ist) und ggf. eine Kopie seines Kennzeichens an den Anhänger pappt (schwarz oder grün) geht das ??? Oder wo ist jetzt das Problem in good old Germany.

Danke euch. Wie haltet Ihr eigentlich diese ganze Reglementierungswut aus :roll: :| :?:
Zuletzt geändert von grand-cayman am So Nov 24, 2013 16:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon hirschtreiber » So Nov 24, 2013 16:10

Ferengi hat geschrieben:Die Zeiten sind definitiv vorbei!

Ohne ernsthafte Land- bzw. Forstwirtschaft iss nix mehr mit grüner Nummer.


Bei uns geht das. Mein Nachbar bewirtschaftet auch nur seine 2,5 ha Wald und hat zwei Traktoren mit grüner Nummer rumstehen. OK einer ist ein Oldtimer..........
Seine Brötchen verdient er als Installateur.
Für die Gewinnerzielungsabsicht reicht wenn er ab und zu ein paar m³ Fichtenstammholz verkauft.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon Kormoran2 » So Nov 24, 2013 17:04

OK einer ist ein Oldtimer..........

Dafür gibt es ja eigentlich die Kennzeichen für historische Fahrzeuge (über 30 Jahre alt). Dieses kann jeder beantragen, braucht keinen eigenen Wald oder Betrieb zu haben. Aber den darf er dann auch nicht zu irgendwelchen Arbeiten (außer zu Demonstrationsarbeiten z.B. bei landw. Ausstellunge und Veranstaltungen) benutzen. Jedenfalls nicht im öffentlichen Raum.
Ich halte es für ganz vernünftig, daß die Verwendung grüner Kennzeichen wirklich beschränkt bleibt auf Tätigkeiten und Fahrten, die im Zusammenhang mit dem landw./forstw. Betrieb stehen. Das kann auch ein Nebenerwerbsbetrieb sein.
Mit grünem Kennzeichen darfst du also nicht für irgendwelche fremden Zwecke (Lohnaufträge, Vereinszwecke, private Zwecke) tätig werden.

Zu Kippern: Hier habe ich nur ein Halbwissen, man korrigiere mich bitte: Soweit ich weiß, brauchen Kipper bis 25 km/h überhaupt kein Kennzeichen haben. Man kann sich auch eines aus Pappe malen, es muß dann aber ein Folgekennzeichen sein, also die gleichen Daten wie das Zugfahrzeug haben. Gilt aber meines Wissens nur für 1-achsige Anhänger, die hier meist als Kipper bezeichnet werden.

Diese gesamten Regelungen mögen zwar kompliziert sein, aber es geht ja auch einfach: Schwarzes Kennzeichen und man darf damit alles tun und lassen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon Unimog 411 » So Nov 24, 2013 17:55

@grand-cayman
leider steht in der FZV nicht was unter einen landwirtschaften Betrieb verstanden wird - es gibt hierzu keine Definination.

Zahlt der Dritte bei Euch im Bunde denn BG-Beiträge für seinen Eigenwald? Das könnte schonmal ein Indiz auf einen lof-Betrieb sein, da die Berufsgenossenschaft nur von "landwirtschaftliche Unternehmen" Beitrage erheben kann. siehe auch SGB 7 §123.
Demgegenüber steht wiederum, das die Finanzamter hier ihre eigene Suppe kochen und oft eine Gewinnerzielung fordern, obwohl im KraftStG §3 auch nur von lof Betrieben die Rede ist.
Also falls Euer dritte auch BG-Beiträge zahlt, würde ich einfach mal bei Strassenverkehrsamt nachfragen, ob die das denn als lof-Betrieb sehen.
Wenn ja schriftlich geben lassen und der zul. freie Anhänger kann betrieben werden (wie gesagt spielt die Kennzeichenfarbe des Zugfahrzeuges keine Rolle).

@Kormoran2
das H-Kennzeichen hat zulassungrechtlich keine Einschänkungen (Beispiel gewerbliche historische Busreisen, Taxen). Die Einschränkung hat man nur, wenn man eine Oldtimerversicherung abschliesst, die solche Tätigkeiten ausschliesst. Es aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

zu Deinen zweiten Absatz
für 1-achs Anhänger gibt es keine Ausnahme. Entweder normale Zulassung mit allen was dazu gehört oder in lof-Betrieben als zul. freier Anhänger (25 km/h) mit Folgekennzeichen.
Im Übrigen muss ein Folgekennzeichen auch den Bestimmungen der FZV entsprechen (Grösse, Schriftart, reflektierend), also nichts mit selbst malen.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon sirpanzelot » So Nov 24, 2013 19:03

Unimog 411 hat geschrieben:ich kann nur immer wieder sagen, dass die Farbe des Kennzeichen nur ein Indiz dafür ist, dass das Fahrzeug steuerbefreit ist. Das ganze hat nichts mit der Verwendung von zulassungsfreien Anhänger zu tun.


Natürlich richtig .... die zahllosen Paragraphen sorgen natürlich nicht für Erheiterung. Allerdings kann ich mich entsinnen, dass hier im Ort bereits jmd. wegen allzu freizügiger Auslegung der Paragraphen und fehlender Zulassung zur Kasse gebeten wurde n8

Wirklich schwierig, daher suche ich wie gesagt gerade selbst nach der passenden Lösung.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon grand-cayman » So Nov 24, 2013 19:57

Also mir raucht schon fast der Schädel :shock: .

Es tut mir leid, wenn ich etwas langsam bin. Habe mich aber so kompliziert noch nie mit der Materie auseinandergesetzt.

@unimog,kormoran: Ihr scheint Euch ja ganz gut auszukennen. Der Dritte bei uns im Bunde hat an seinem Schlepper ein schwarzes Kennzeichen. Zahlt also normal Versicherung und Steuer (Macht damit auch den ein oder anderen Karnevalsumzug). Er ist eigentlich insofern gar nicht an einem grünen Kennzeichen interessiert. Habe ich zumindest so verstanden. Trotzdem reden wir mit ihm und denken, dass er trotzdem im Wald mitspielen darf :lol: . Da wir drei eigentlich nur einen Anhänger für den Wald brauchen (ein Standplatz), würden wir den eben alle drei bezahlen und dann auch alle drei nutzen. Das muss doch irgendwie machbar sein ??? Also, könnt Ihr mir helfen, wie wir jetzt diese Kuh vom Eis bekommen? Was wäre denn, wenn er den Hänger normal mit schwarzem Kennzeichen anmeldet. Dürfen dann die Schlepper mit grünem Kennzeichen diesen nutzen??? :regen: :?:

Grüße aus RLP
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon xaverl » So Nov 24, 2013 20:13

"Im Übrigen muss ein Folgekennzeichen auch den Bestimmungen der FZV entsprechen (Grösse, Schriftart, reflektierend), also nichts mit selbst malen."
@ Unimog 411, dann hätten die "Grünen", den ganzen tag nichts anders zu tun als die anzeigen, die mit selbstgemalten Kennzeichen rumfahren.
Viele fahren Schlüter,Fendt und Eicher,mitm Deutz gehts leichter.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon hirschtreiber » So Nov 24, 2013 20:54

Kormoran2 hat geschrieben:Zu Kippern: Hier habe ich nur ein Halbwissen, man korrigiere mich bitte: Soweit ich weiß, brauchen Kipper bis 25 km/h überhaupt kein Kennzeichen haben. Man kann sich auch eines aus Pappe malen, es muß dann aber ein Folgekennzeichen sein, also die gleichen Daten wie das Zugfahrzeug haben. Gilt aber meines Wissens nur für 1-achsige Anhänger, die hier meist als Kipper bezeichnet werden.


Ja das ist Halbwissen :roll:

-Zulassungsfreie LOF-Anhänger dürfen bis zu 8to zGG haben und es ist egal ob Ladewagen, Güllefass, Miststreuer, Ballenwagen oder Kipper.
-Nur für Land und Forstwirtschaft und nicht schneller wie 25km/h
-Es ist auch egal ob es sich um einen Einachs, Zweiachs oder Tandemachs-Anhänger handelt
-Diese Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug mitversichert
-Es muss ein 25km/h Schild angebracht sein und das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs wiederholt werden. Hier erwischt es reihenweise Kollegen die nicht das korrekte Kennzeichen am Anhänger haben wg fahren ohne Versicherungsschutz
Übrigens dürfen diese Anhänger nicht hinter Selbsfahrende Arbeitsmaschinen gehängt werden außer diese sind zugelassen.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon Ferengi » So Nov 24, 2013 21:26

hirschtreiber hat geschrieben:-Es muss ein 25km/h Schild angebracht sein...


Auch wenn das Zugfahrzeug, bauartbedingt, nur 25 Km/H fahren kann?
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon WaldbauerSchosi » So Nov 24, 2013 21:49

Ja auch dann - weil woher soll man des wissen ob der nur einfach etwas "gasfaul" ist `?

hirschtreiber hat geschrieben: und das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs wiederholt werden. Hier erwischt es reihenweise Kollegen die nicht das korrekte Kennzeichen am Anhänger haben wg fahren ohne Versicherungsschutz


in der Fahrschule haben wir gelernt, dass es das ZF NICHT das Kennzeichen an den Anhänger duplizieren muss.

Das KZ vom Hänger muss nur auch auf den Halter zugelassen sein
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon abu_Moritz » So Nov 24, 2013 21:52

grand-cayman hat geschrieben:Der Dritte bei uns im Bunde hat an seinem Schlepper ein schwarzes Kennzeichen. Zahlt



der darf dann glaube ich den Anhänger ohne Zulassung usw nicht an seinen Traktor anhängen....
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon grand-cayman » So Nov 24, 2013 22:21

Man.....ich will doch nur wissen, wie wir drei jetzt den gleichen Anhänger benutzen können. Das ZF schwarz nicht AH grün ziehn darf ist klar (wenn für mich auch Schwachsinn). Darf ZF grün AH schwarz ziehen, wenn AH schwarz auf einen Halter schwarz zugelassen ist?

....und wer weiss so was ganz sicher (Straßenverkehrsamt?)

Grüße aus RLP.
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon Unimog 411 » So Nov 24, 2013 22:40

@grand-cayman
wie oben schon geschrieben, ersteinmal klären, ob "der Dritte" für seinen Wald BG-Beiträge zahlt.
Zahlt er welche sollte er ein "lof-Betrieb" sein. Hier aber bitte nochmal mit den Strassenverkehrsamt Rücksprache halten, ob die das genauso sehen.
-> in Euren Fall die einfachste und kostengünstige Lösung.

Sollte der Anhänger zugelassen werden kann dieser natürlich auch mit einen steuerbefreiten Zugfahrzeug gezogen werden.
Wie gesagt die Farbe des Kennzeichen sagt nur aus, dass dieses Fahrzeug warum auch immer steuerbefreit ist (ja, man kann zeitweise ein steuerbefreites Fahrzeug "nachversteuern" und behält das grüne Kennzeichen)
Hier entstehen für den Anhänger aber eine Menge Kosten (Steuer, HU-Gebühren, Versicherung).


@xaverl
nur weil man viele selbstgemachte Kennzeichen sieht und diese auch oft geduldet werden, sagt das noch nicht, dass das gesetzeskomform ist.

@hirschtreiber
zul. freie Anhänger sind an keinen zGG gebunden siehe FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung.
auch können zul. freie Anhänger hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) gehängt werden - steht so ja auch direkt im §3 der FZV. Allerdings mit der Ausnahme, dass hinter SAM nur Anhänger gezogen werden dürfen, die direkt zur SAM gehören. Klassisches Beispiel Schneidwerkanhängen mit Schneidwerk hinter Mähdrescher.

@Ferengi
ja, denn das ist eine Voraussetzung für die Zulassungsfreiheit (siehe FZV § 3) solcher lof-Anhänger.

@WaldbauerSchosi
genauso ist es - habe ich bereits eine Seite vorher geschrieben Zitat FZV "ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon hirschtreiber » So Nov 24, 2013 22:45

WaldbauerSchosi hat geschrieben:Ja auch dann - weil woher soll man des wissen ob der nur einfach etwas "gasfaul" ist `?

hirschtreiber hat geschrieben: und das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs wiederholt werden. Hier erwischt es reihenweise Kollegen die nicht das korrekte Kennzeichen am Anhänger haben wg fahren ohne Versicherungsschutz


in der Fahrschule haben wir gelernt, dass es das ZF NICHT das Kennzeichen an den Anhänger duplizieren muss.

Das KZ vom Hänger muss nur auch auf den Halter zugelassen sein


Das dachte ich auch................. bis vor fünf Wochen. Da hab ichs amtlich bekommen. :evil:
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Re: Anhänger für kl. Schlepper

Beitragvon grand-cayman » So Nov 24, 2013 23:06

....und was hats gekostet..... :D
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