Ich habe mir einen Vogesenblitz VMR Holzspalter auf einen Anhängerfahrwelk gekauft.
Der hat eine Zulassung für öffentliche Straßen bis 80 km/h und ist als Motorgerät eingetragen.
Nach einigen Telefonaten mit der Zulassungsstelle wurde mir dann bestätigt dass ich für
diesen (PKW Anhänger ) nur ein Folgekennzeichen benötige, das heißt ich habe mir ein
Kennzeichen mit der Nummer meines PKW machen lassen und muss dieses an den Spalter machen
Ich brauche keine Versicherung da der Spalter (Hänger) über das Zugfahrzeug
versichert ist, und ich bezahle auch keine Steuer dafür.
Gruß der vom Land
