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Anhängerbetrieb bei Schlepper mit schwarzem Nummernscgild

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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85 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon der vom Land » Sa Feb 28, 2009 19:44

Ich habe mir einen Vogesenblitz VMR Holzspalter auf einen Anhängerfahrwelk gekauft.
Der hat eine Zulassung für öffentliche Straßen bis 80 km/h und ist als Motorgerät eingetragen.
Nach einigen Telefonaten mit der Zulassungsstelle wurde mir dann bestätigt dass ich für
diesen (PKW Anhänger ) nur ein Folgekennzeichen benötige, das heißt ich habe mir ein
Kennzeichen mit der Nummer meines PKW machen lassen und muss dieses an den Spalter machen
Ich brauche keine Versicherung da der Spalter (Hänger) über das Zugfahrzeug
versichert ist, und ich bezahle auch keine Steuer dafür.
Gruß der vom Land
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Beitragvon Hobby Holzhauer » Sa Feb 28, 2009 20:05

[quote="der vom Land"]Ich habe mir einen Vogesenblitz VMR Holzspalter auf einen Anhängerfahrwelk gekauft.
Der hat eine Zulassung für öffentliche Straßen bis 80 km/h und ist als Motorgerät eingetragen.
Nach einigen Telefonaten mit der Zulassungsstelle wurde mir dann bestätigt dass ich für
diesen (PKW Anhänger ) nur ein Folgekennzeichen benötige, das heißt ich habe mir ein
Kennzeichen mit der Nummer meines PKW machen lassen und muss dieses an den Spalter machen
Ich brauche keine Versicherung da der Spalter (Hänger) über das Zugfahrzeug
versichert ist, und ich bezahle auch keine Steuer dafür.
Gruß der vom Land[/quote]

Das hört sich ja gut an.
Kannst du da mal ein Bild von dem Anhänger einstellen?
Würde mich interessieren.
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Beitragvon togra » Sa Feb 28, 2009 21:42

Ich müsste die besagte PM auch mal haben, bei uns knallts wahrscheinlich demnächst auch...
Filzen momentan alle mit grüner Nr. :shock:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Beitragvon lanz1706 » Sa Feb 28, 2009 23:17

Hallo,

mir brauchst du keine PM zuschicken soviel mir bekannt ist gibt es keine Lücke im Gesetz die besagt das man Anhänger oder Karren im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Traktor mit schwarzer Nummer mit einem Folgekennzeichen bewegen darf. Es gibt nur eine Ausnahme für ein schwarzes Folgekennzeichen und das ist der Bauwagen wenn er eine Betrieberlaubnis hat und sonst nichts. Die Lücke hält nur so lange wie nichts passiert, wenn dir einer mit dem Motorrad unter den Anhänger fährt beim Abbiegen und bleibt Tod dabei wirst du deines Lebens nicht mehr froh und du kannst den ganzen Mist selbst bezahlen weil die Traktor Versicherung zahlt nichts.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon fun_jump » So Mär 01, 2009 1:03

Hallo,

also bis auf weiteres nehm ich meine Aussage die ich euch per PM geschickt habe erst einmal zurück da es angeblich ein Gesetz geben soll das besagt das ein Anhänger im LoF-Betrieb das Folgekennzeichen des Schleppers haben muss. Ist für mich nicht nachvollziehbar da bei uns in der Gegend die Landwirte während der Erntezeit sich untereinander mit Anhängern aushelfen. Somit haben sie auch kein Folgekennzeichen ihres Schleppers auf dem Anhänger und da hat bis jetzt noch nie jemand was gesagt.
Ich werde das ganze noch einmal von meinem TÜV-Menschen und dem besagten Polizeiobermeister überprüfen lassen.
Also wie gesagt ich übernehme keinerlei Garantie für diese Aussage. Weiteres muss erst abgeklärt werden.

Gruß Jens
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Beitragvon nightfighter » So Mär 01, 2009 1:21

@ der vom Land:
Arbeitsgeräte sind generell zulassungsfrei! Siehe Top Agrar Ausgabe 11/2008!
Du kannst zulassungsfrei "Anbaugeräte" auf eigener Achse fahren (mit Folgekennzeichen) wenn eine Betriebserlaubnis des Herstellers vorliegt, teils sogar bis 50 / 60 km/h. In diese "Lücke" fällst du wohl mit deinen Spalter.
nightfighter
 
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Beitragvon lanz1706 » So Mär 01, 2009 8:32

Hallo,

haben auch früher als wir noch einen Landwirtschaftlichen Betrieb hatten immer das Nummerschild gewechselt wenn wir mit einem anderen Schlepper fuhren. Haben das auch erst gemacht nachdem es Ärger mit der Polizei gegeben hat. Es heisst ja auch Folgekennzeichen da muß es ja das Kennzeichen des ziehenden Traktor sein.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon KarlGustav » So Mär 01, 2009 9:47

lanz1706 hat geschrieben:Hallo,

haben auch früher als wir noch einen Landwirtschaftlichen Betrieb hatten immer das Nummerschild gewechselt wenn wir mit einem anderen Schlepper fuhren. Haben das auch erst gemacht nachdem es Ärger mit der Polizei gegeben hat. Es heisst ja auch Folgekennzeichen da muß es ja das Kennzeichen des ziehenden Traktor sein.



Nö.

Es muss das Kennzeichen irgendeines Schleppers auf Deinem Hof sein.

Geht lediglich darum, dass z.B. den kontrollierenden Behörden ersichtlich ist zu welcher Person der Anhänger gehört, nicht zu welchem Schlepper.
Karl
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Beitragvon lanz1706 » So Mär 01, 2009 11:37

Hallo,

deine Aussage ist nicht richtig, da der Anhänger über das ziehende Fahrzeug versichert ist. Frage mal bei den grünen Freunden nach, hatte deshalb damals ein größeres Problem weil das Kennzeichen vom Anhänger nicht mit dem des Traktors zusammen passte.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon der vom Land » So Mär 01, 2009 12:42

Die richtigen Ansprechpartner in diesem Fall sind immer die Zulassungsstellen sprich Landratsämter. Dort müsst ihr euch mit dem Amts- bzw. Referatsleiter in Verbindung setzen. Diese sind meistens für solche Ausnahmegenehmigungen zuständig und wissen am ehesten Bescheid über die Gesetzeslage. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Nach mehreren Telefonaten mit Polizei, TÜV und Amt wurde mir dann vom Amt speziell für meinen Fall die entsprechende Gesetzeslage geschildert, dazu musste ich meine Papiere und Gutachten vom TÜV und Hersteller ans Amt faxen.
Gruß der vom Land
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Beitragvon stefan1979 » So Mär 01, 2009 13:37

der vom Land hat geschrieben:Die richtigen Ansprechpartner in diesem Fall sind immer die Zulassungsstellen sprich Landratsämter. Dort müsst ihr euch mit dem Amts- bzw. Referatsleiter in Verbindung setzen. Diese sind meistens für solche Ausnahmegenehmigungen zuständig und wissen am ehesten Bescheid über die Gesetzeslage. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Nach mehreren Telefonaten mit Polizei, TÜV und Amt wurde mir dann vom Amt speziell für meinen Fall die entsprechende Gesetzeslage geschildert, dazu musste ich meine Papiere und Gutachten vom TÜV und Hersteller ans Amt faxen.
Gruß der vom Land


Na da kann ich nur "haha" sagen. Ich hab jetzt bald 3 Tage mit den Trotteln vom TÜV telefoniert, bin persönlich hingefahren, war auf dem Amt etc. Jeder hat mir was anderes erzählt. Die einen sagen....schwarzes Nummernschild=TÜV und Papiere. Die andren sagen...Haftpflicht für den Anhänger mit Folgekennzeichen reicht aus. Ja was denn nun...? Die Bürokraten haben echt einen an der Waffel....
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Beitragvon Dirk G » So Mär 01, 2009 14:02

Habe mich diesbezügl. erkundigt . Mir wurde folgendes gesagt.

Die grünen Nummernschilder dienen ausschließlich dazu eine steuerbefreiung anzuzeigen. Dies hat grundsätzlich nichts mit der land oder forstwirtschaft zu tun . ( z.b. bekommen auch Autokräne oder Arbeitsmaschinen allgemein eine grüne Nummer bzw diverse Auflieger und Anhänger sobald sie zusammen versteuert werden )

Sollte ein Traktor ein grünes Nummernschild tragen , dürften damit ausschließlich Fahrten zum zwecke der Land oder Forstw. erfolgen . Dann dürften Anhänger bis 25 km/h ohne Tüv bzw Anmeldung mitgenommen werden .Alle anderen fahrten ohne Bezug zur Land und Forstw. sind generell untersagt

Sollte der Traktor ein schwarzes Kennzeichen haben darf ein Anhänger bis zu 25 km/h ohne Tüv bzw Anmeldung nur dann mitgenommen werden wenn die Fahrt land bzw forstw. Zwecken dient. ( z.b. Brennholz im Wald machen , Ernteprodukte vom Feld nach Hause fahren und sowas )

Fahrten wie z.b. Brennholz zum Endverbraucher , Ernteprodukte zum Endabnehmer bzw allgemeine Transportfahrten ohne Bezug zur Land und Forstw. dürfen nur mit angemeldeten Anhängern erfolgen.

Angeblich würden sich in Gestzestexten immer drauf bezogen werden " land und forstliche Zwecke " und nicht land und forstliche Unternehmen , firmen etc .

Denn ich darf ja auch mit einem PKW durch Strassen fahren die nur für land und forst freigegeben sind wenn ich holz machen will oder die ernte betrachten oder was auch immer.

Genaugenommen dürften mit einem Traktor und grüner Nummer keine Fahrten zu Treffen , oder fahrten beim Rosenmontagsumzug oder fahrten wenn einer umzieht etc. unternommen werden.

Aber wie gesagt so wurde es mir von der Zulassungsstelle und einem fahrlehrer erklärt.

zum thema welches Nummernschild der Anhänger tragen muss.
Es würde ausreichen wenn auf dem Anhänger ein Nummernschild angebracht wird das einem aktuell auf den Hof zugelassenen Schlepper zuzuordnen ist. Es muss nicht zwangsläufig das gleiche sein wie am Zugfahrzeug. Geht darum das der Anhänger zweifelsfrei dem Besitzer bzw Halter zuzuordnen ist. Ein dauerndes Wechseln des Anhängerkennzeichens bei jedem umhängen ist nicht zumutbar und vor allem nicht notwendig zur eventuellen Strafvervolgung bzw identifizierung des Halters

Gruß Dirk
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Beitragvon fun_jump » So Mär 01, 2009 14:21

Hallo,

also wie oben schon geschrieben habe werde ich keinerlei Informationen mehr weitergeben. Da es hierfür anscheinend kein wirklich Gesetz gibt das genau festlegt wer was fahren darf und wie werde ich es so machen wie es die ganze Zeit schon mache. Infos dazu werde ich nicht mehr weitergeben da langsam nervt das jemand ständig merkert oder so. Wenn jemand soviel Geld übrig hat der er seinen Anhänger versteuern kann und noch eine sau teure Versicherung zahlen kann soll ers tun. Fahre jetzt schon seit Jahren so rum und ist hat noch nie eine Polizei was gesagt. Solang überhaupt ein Nummernschild auf dem Anhänger ist und sonst auch alles mit dem Gespann in Ordnung ist (Reifen, Beleuchtung, Ladungssicherung) und auch ordentlich gefahren wird, dann wird euch auch niemand anhalten. So ist das zumindestens bei uns in der Gegend. Letzendlich muss jeder selbst entscheiden was er wie macht.

Gruß Jens

PS: Bitte keines PN`s mehr ob ich das ganze nochmal schicken kann. Sorry aber ich habe keine Lust auf Ärger darum werd ich nichts mehr weitergeben.
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Beitragvon Forstjunior » So Mär 01, 2009 14:25

Rosenmontagsumzug ect. darf der treckerfahrer schon machen weil fahrten zum zwecke der brauchtumspflege wiederum erlaubt sind. Nur zur demo ect..darf er eigentlich nicht.
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Beitragvon Dirk G » So Mär 01, 2009 14:28

Forstjunior hat geschrieben:Rosenmontagsumzug ect. darf der treckerfahrer schon machen weil fahrten zum zwecke der brauchtumspflege wiederum erlaubt sind. Nur zur demo ect..darf er eigentlich nicht.

Ok , das wusste ich jetzt nicht ;-)
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