Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Feb 17, 2026 11:06

Anhängerbetrieb bei Schlepper mit schwarzem Nummernscgild

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
85 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Amur » Fr Mär 06, 2009 21:20

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Amur
 
Beiträge: 191
Registriert: Fr Feb 24, 2006 22:18
Wohnort: Oberschwaben
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon charly0880 » Sa Mär 07, 2009 16:49

ich hab an meinen meterholz wagen beim tüv vorgeführt, eine ABE durch eine einzelabnahme bekommen / §21 / §4
hab ne vin nr eingeschlagen bekommen weil ich keine mehr hatte^^
dann typenschilder von deichsel und achse drangenietet und feddisch
mein name steht nun als hersteller in der betriebserlaubnis/gutachten

brauch nur noch das grüne folge kennzeichen abholen
alles kar kein problem bissal erkundigen und dann klapt des
auch mit schwarzen kennzeichen an der zugmaschine :P
alles legal und rechtlich nun abgesichert für 100 euro :D
Zuletzt geändert von charly0880 am Di Mär 10, 2009 7:24, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
charly0880
 
Beiträge: 2058
Registriert: Fr Feb 10, 2006 12:47
Wohnort: alpenvorland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon lanz1706 » Sa Mär 07, 2009 20:11

Hallo,

den muss du beim Straßenverkehrsamt anmelden, dann bekommst du eine schwarze Nummer für deinen Holzwagen, muss dann auch Steuer und Versicherung bezahlen. Habe das ganze mit meiner Karre auch so gemacht.
Gruß Lanz 1706
lanz1706
 
Beiträge: 247
Registriert: So Apr 08, 2007 12:11
Wohnort: am Fuße der Eifel
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 09, 2009 11:54

lanz1706 hat geschrieben:Hallo,

den muss du beim Straßenverkehrsamt anmelden, dann bekommst du eine schwarze Nummer für deinen Holzwagen, muss dann auch Steuer und Versicherung bezahlen. Habe das ganze mit meiner Karre auch so gemacht.


ne muss er nicht, geht auch mit Folgekennzeichen!
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
Benutzeravatar
abu_Moritz
 
Beiträge: 4318
Registriert: So Jan 20, 2008 21:35
Wohnort: ES
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DX85 » Mo Mär 09, 2009 12:56

Wenn er einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hat darf er mit Folgekennzeichen fahren. Hat er das nicht muß er anmelden.

Wurde hier aber schon oft erläutert.
Benutzeravatar
DX85
 
Beiträge: 881
Registriert: So Nov 05, 2006 23:20
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon charly0880 » Mo Mär 09, 2009 14:50

falsch ICH HABE KEINE LOF Betrieb !!!!
es ist vermerkt NUR FÜR LOF nutzen !!!
ich bekomm dann nen stempel von der zulassungsstelle in mein gutachten des vom tüv ausgestellt wurde und dann ein grünes folgekennzeichen !!

so toll ein forum ist, aber bei einer frage kommen von 10 leuten 9 verschiedene antworten, um nicht zu sagen jeder hat bissal halbwissen aber ich frag mich dann warum schreibt man des öffentlich ?
ich habs mit dem segen vom tüv bekommen §21 und §4 allso lieg ich wohl richtiger als hier 70% der antworten :P

@lanz
man kann es auch so machen wie du, aber ich hab keine lust steuer und versicherung zu bezahlen wenn es auch rechtlich korrekt anders geht !
Benutzeravatar
charly0880
 
Beiträge: 2058
Registriert: Fr Feb 10, 2006 12:47
Wohnort: alpenvorland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Christian_S » Mo Mär 09, 2009 18:54

Das grüne Nummernschild ist logisch, da die Zulassung den Vermerk: "Nur für LOF" trägt, und ausschleßliche LOF-Nutzung nun einmal steuerfrei ist. Bei artfremder Nutzung begeht man allerdings nicht nur Steuerhinterziehung, sondern nimmt sogar mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug am Straßenverkehr teil.

Als Privatmann mit Privatholz fährst Du also Deinen eigenen Anhänger ohne Zulassung!


Gruß
Christian
Benutzeravatar
Christian_S
 
Beiträge: 371
Registriert: Fr Mär 30, 2007 20:52
Wohnort: 38162 Cremlingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DX85 » Mo Mär 09, 2009 19:42

charly0880: Der TÜV hat mit der anschliessenden Nutzung nichts zu tun. Er hat die verkehrstauglichkeit bescheinigt. Das ist generell notwendig. Als privater Nutzer oder Gewerbetreibender hast Du jetzt die Unterlagen zur Anmeldung. Als Landwirts darfst Du ein Folgekennzeichen nutzen.

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) 1Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. 2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

...

2.
folgende Arten von Anhängern:

a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b)
Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c)
fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d)
Arbeitsmaschinen,
e)
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f)
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g)
Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h)
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i)
hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

2Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Benutzeravatar
DX85
 
Beiträge: 881
Registriert: So Nov 05, 2006 23:20
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon lanz1706 » Mo Mär 09, 2009 21:22

Hallo,

@ Charly,
ich mache es so weil es laut Auskunft vom Straßenverkehrsamt nicht anders geht, von der Steuer und der Versicherung bin ich auch nicht begeistert aber brauche mir auch keinen Kopf zu machen wenn etwas passiert sei es eine Kontrolle oder ein Unfall. Bei einer Kontrolle kommt einiges auf den Deckel und du bist mit 6 Punkten und einer saftigen Geldstrafe dabei, bei einem Unfall wird sich jede Traktorversicherung weigern für den Anhänger zu zahlen dann haftet man mit seinem Vermögen. Meine Karre kostet mich mit TÜV eingerechnet im Jahr 150,- € und die zahle ich weil es nicht anders geht.
Gruß Lanz 1706
lanz1706
 
Beiträge: 247
Registriert: So Apr 08, 2007 12:11
Wohnort: am Fuße der Eifel
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Christian_S » Mo Mär 09, 2009 22:53

@DX85: In diesem speziellen Fall hat der TÜV schon etwas mit der Nutzung zu tun. Laut charly0880 erfolgte die Zulassung mit Nutzungseinschränkung auf LOF.

Auch TÜV/DEKRA haben das Recht die Nutzung eines Fahrzeugs zu beschränken.
Benutzeravatar
Christian_S
 
Beiträge: 371
Registriert: Fr Mär 30, 2007 20:52
Wohnort: 38162 Cremlingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DX85 » Di Mär 10, 2009 0:26

Der TÜV entscheidet aber nicht über die Steuerbefreiung und die Befreiung von der Zulassung. Und er kann erst recht nicht entscheiden das der Anhänger ein Wiederholungskennzeichen bekommt.
Er bescheinigt nur die technische Möglichkeit.

Laut charly0880 ist der Anhänger nicht zugelassen und solls auch nicht werden.
Nebenbei versteht ich charlys Beitrag teilweise nicht wirklich. Wenn er ein Folgekennzeichen nutzen will, was macht er dann auf der Zulassungstelle?

@lanz1706: Ist ja auch die richtige Auskunft. Für jeden im entsprechenden Gesetzbuch nachzulesen. Solange nichts passiert ists nicht tragisch, aber wehe wenn....
Es steht schwarz auf weiß das die hier gewünschte Nutzung nur für LoF Betriebe erlaubt ist, trotzdem glauben manche es nicht. Nicht zu ändern.
Benutzeravatar
DX85
 
Beiträge: 881
Registriert: So Nov 05, 2006 23:20
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon charly0880 » Di Mär 10, 2009 7:23

so nun mein letzter beitrag weils mich nimma interessiert !

Einzelgenehmigung nach §4 FZV für zulassungfreie Fahrzeuge nach §3 abs2 FZV
Fahrzeug ist zu kennzeichnen nach §10 abs 8 FZV
Fahrzeug ist zu kennzeichnen nach §4 abs 4 FZV

@christian
korrekt

@dx
steiger dich noch a weng weida rein ^^

@lanz
ok wenn die es so gesagt haben wird seine richtig keit schon haben
Benutzeravatar
charly0880
 
Beiträge: 2058
Registriert: Fr Feb 10, 2006 12:47
Wohnort: alpenvorland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Amur » Di Mär 10, 2009 8:36

So wie ich das in der letzten Zeit gelesen habe, gibts da wohl reichlich Unterschiede von Bundesland zu Bundesland was die Definition "landwirtschaflicher Betrieb" betrifft.
Generell ist definiert dass man, sobald man eine landwirtschaftliche Fläche
besitzt und nicht verpachtet hat, ein landwirtschaftlicher Betrieb ist. Ebenso wenn man eine Fläche gepachtet hat.
Allerdings wird man erst ab einer bestimmten Größe sozialversicherungspflichtig (sprich Zwangsmitglied in einer BG).

So verlangen wohl ein paar Finanzämter vor allem im Norden den Nachweis, daß der Betrieb einer bestimmte Größe hat, bevor man eine grünes Kennzeichen bekommt. Hier im Süden (BW und Bayern) ist man dagegen nicht so streng, sondern läßt dies auch für kleinere landwirtschaftliche (HObby-)Unternehmen zu. Selbst wenn die noch nicht mal BG pflichtig sind.

Da mag wohl der Unterschied liegen. Und wie gesagt: ein Lawi Unternehmen ist man auch mit 1000m² Wald oder Wiese sofern die als landwirtschaftliche Fläche und nicht als Hausgarten definiert sind. D. h. dann hat man schon den passus im Gesetz erfüllt.
Amur
 
Beiträge: 191
Registriert: Fr Feb 24, 2006 22:18
Wohnort: Oberschwaben
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Christian_S » Di Mär 10, 2009 16:53

Sorry, ich meinte natürlich nicht ohne Zulassung, sondern: "...ohne Betriebserlaubnis".

@DX85: In Punkto Steuer, Zulassung,... hast Du 100% Recht. Mir ging es darum aufzuzeigen, dass der TÜV die Nutzung eines Fahrzeugs beschränken kann.

Wenn charly0880 Privatmann ist, kann er trotzdem die ABE per Einzelabnahme bekommen.
Die ABE kann auch trotzdem auf LOF-Nutzung begrenzt sein.
Jedem Beamten ist dann auch sofort klar: Steuerbefreiung, Folgekennzeichen,... oder was auch immer (nach FZV u. KraftStG).

Nur, im Straßenverkehr benutzen darf der Privatmann charly0880 den Anhänger damit nicht. Und das obwohl er eine ABE hat, für die er Geld bezahlen durfte.
Benutzeravatar
Christian_S
 
Beiträge: 371
Registriert: Fr Mär 30, 2007 20:52
Wohnort: 38162 Cremlingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Fendthirsch » Di Mär 10, 2009 22:30

Wie schon geschrieben möchte ich an meinem Meterholzwagen eine Einzelabnahme durchführen lassen, bin mit Digi - Fotos zum arroganten Tüv - Futzi gefahren und der sagte so einfach wäre das nicht. Habe heute als alternative mit der Dekra gesprochen, auf deutsch scheiße wars gewesen !!!!!!!! diese führen die Einzelabnahme nur in den neuen Bundesländern durch !!!!! naja irgendwie muss ich mit dem Tüv klar kommen , keine Ahnung wie !!! eins weiß ich aber, ist diese Sache ausgestanden können die mich in Zukunft am A..........sch lecken !!!!!!!! schuldigung !!!!!!!!!! fahre dann in Zukunft mit meinem Auto, Motorrad, Bestattungswagen , zwei Pkw Anhänger , Schlepper und Meterholzwagen zur Dekra. Nie wieder Tüv !!!!!!!!!!!
Fendthirsch
 
Beiträge: 83
Registriert: Sa Jan 24, 2009 23:30
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
85 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Agro, Bing [Bot], Google [Bot], Holzwurm 68, IHC-Bernhard, sv65nt30, Tauberfranke, Tschens

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki