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Anhängerbetrieb bei Schlepper mit schwarzem Nummernscgild

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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85 Beiträge • Seite 4 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon fun_jump » Di Mär 03, 2009 0:15

Hey Jörg,

erst mal echt geiles Gespann. Der Jonny mit dem Rückewagen ist sicherlich eine super Kombination.

Zurück zum Thema. Jemand der sein Geld mit den Maschinen verdient, tut sich natürlich leicht und sagt okay dann zahl ich halt 300€ mehr im Jahr und versuche die Maschinen dann halt ein paar Stunden mehr im Jahr auszulasten. Jemand wie ich aber der nur sein Brennholz damit macht wovon nichts verkauft wird der muss schaun das er sparen kann wo's nur geht. Da wir schon seit 1951 seitdem unser Haus steht nur mit Holz heizen und auch keine andere möglichkeit haben muss es leider so gemacht werden. Ein Umbau auf Öl würde uns mindestens 30000€ kosten und das Geld haben wir leider nicht übrig. Ich find es ehrlich gesagt eine Frechheit was der deutsche Staat macht. Warum müssen Landwirte keine Steuern bezahlen, aber jemand privates der letzendlich auch Land- bzw Forstwirtschaftliche Dienste verrichtet schon? Bei der Versichung bin ich ja einsichtig das sowas wirklich Sinnvoll ist aber die Versteuerung einer Landwirtschaftlichen Zugmaschine sowie deren Anbaugeräten finde ich total überflüssig. Was anderes ist es bei Leuten die sich einen Schlepper kaufen um aus Spaß damit Sonntags durch die Gegend fahren.
Sorry das ich mich jetzt so aufgeregt habe aber irgendwann platzt mir leider der Kragen. Ich find es wirklich eine absolute Unverschämtheit was die Politiker sich einfallen lassen nur damit sie noch mehr Geld erwirtschaften. Die wollen die Menschen wohl total kaputt machen.

Gruß Jens
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Beitragvon togra » Di Mär 03, 2009 0:48

Hey! Du tust ja grad so als würde die Landwirtschaft bevorzugt!
Ein Landwirt übt eine Landwirtschaftliche, keine gewerbliche Tätigkeit aus. D.h. er verdient durch sein Handeln kein Geld :shock: .
Und weil er das nicht tut, muss er z.B. den Strom und/oder den Diesel günstiger bekommen, um zusammen mit diversen "Prämien" überhaupt noch ein menschenwürdiges Dasein fristen zu können.
Das man dann natürlich nicht noch verlangen kann, für eine (oder meist mehrere) über 90.000 € teure Maschine(n) Steuern zu zahlen ergibt sich jawohl von selbst :roll:

Duck und wech....
Jetzt geht's hier ab... :wink:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Beitragvon fun_jump » Di Mär 03, 2009 0:55

Hey Togra,

so war das nicht gemeint. Das ein Landwirt keine Steuern zahlen muss finde ich ja vollkommen in Ordnung und auch richtig so aber warum muss das jemand der mit dem Fahrzeug arbeitet jedoch nur nicht das nötige eigene Land dafür verfügt Steuern bezahlen? Das finde ich vom Staat alles andere als Gerecht. Ich zahle immerhin schon genug Steuern fürn Diesel und so, warum muss dann nochmal eine Steuer für das Fahrzeug bezahlt werden mit dem letzendlich ja etwas gearbeitet wird? Würde ich mit dem Ding aus Spaß an der Freude nur durch die Gegend tuckeln und nichts sinnvolles verrichten außer die Straßen kaputt fahren dann wärs in Ordnung das ich dafür Steuern bezahlen muss. Ich kann ja nachweisen das ich Holz mache. Bekomme jedes Jahr von meinem Förster so einen Zettel da drauf steht wo ich wieviel Holz mache usw.
Naja der Deutsche Staat hat hier sein eigenes System, hauptsache es gibt genug die ihnen die Taschen füllen.
In diesem Sinne werde ich zu diesem Thema nichts mehr weiteres beitragen und auf Kommentare nicht mehr antworten. Das ist meine Meinung und diese darf ich öffentlich vertreten.

Gruß Jens
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Beitragvon Nachteule » Di Mär 03, 2009 3:03

Hallo Leute!

Also zudiesem Thema gehen die Wogen ja recht hoch. Wer an seinem Traktor ein schwarzes Kennzeichen hat, kann sehr wohl auch einen Anhänger ohne Zulassung mitführen, wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck vorliegt. Das Folge- oder Wiederholungskennzeichen wird darüber hinaus nur erfoderlich, wenn aufgrund der Konstruktion oder der Beladung das Kennzeichen an der Zugmaschine nicht einsehbar ist.
Warum der Traktor ein schwarzes Kennzeichen hat, also wegen zu geringer Feldgröße bei landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Definition oder einfach als Hobbygefährt, ist eigentlich unerheblich.
Andererseits dürfen mit grünen Kennzeichen keine Fahrten unternommen werden, die nicht land- und/oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Das heißt z.B., dass eine Fahrt zum Einkauf von einschlägiger Berufs- und Schutzkleidung zu einem Bekleidungsmarkt mit dem grünen Nummernschild möglich wäre, nicht aber die Fahrt zum selben Markt mit dem selben Gefährt allein zum Zwecke des Kaufes von Freizeitkleidung oder sonstiger Waren, die mit LoF und dereen Betrieben nichts zu tun haben. Das wäre dann sozusagen Steuerhinterziehung.

Also: sowohl mit schwarzem als auch grünem Kennzeichen ist Anhängerbetrieb mit Wiederholungskennzeichen bei lof-Zwecken unproblematisch!

Gruß
Nachteule
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Beitragvon Gummistiefler » Di Mär 03, 2009 5:46

Jörg73 hat geschrieben:Hallo, also laut unserer Zulassungsstelle gibt es bei schwarzem Kennzeichen grundsätzlich kein Folgekennzeichen für den Anhänger. Folgekennzeichen geht nur bei grünem Kennzeichen an der Zugmaschine, ansonnsten würde man Steuerhinterziehung begehen. Aus diesem Grund habe ich meinen Rückewagen obwohl nur für 25km/H trotzdem angemeldet mit eigenem schwarzem Kennzeichen. Versicherung Haftpflicht 45,23€ / Jahr, Teilkasko (wegen Diebstahl) 35,22€ / Jahr, KFZ-Steuer für 8ton 238,00€ / Jahr. Ich liefere mit dem Anhänger auch Stammholz zum Kunden aus, was dann keine Forstwirtschaftliche sondern eine Gewerbliche Fahrt ist. Kann also jedem nur empfehlen seine Anhänger ordnungsgemäß anzumelden, zu mindest mir ist das Risiko bei einem event. Unfall viel zu groß.

Grüße aus der West-Pfalz Jörg


Hi,

coller Rückewagen.
kannst du mir mal den typ verraten?
Ein Reh springt hoch,
ein Reh springt weit-

warum auch nicht,
es hat ja Zeit!
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Beitragvon Marco + Janine » Di Mär 03, 2009 8:37

So,
nun meld ich mich auch mal.

Muss mich unserer NACHTEULE anschließen.

Uns wurde auch von der Behörde (Zulassung und Finanzamt) mitgeteilt
das ich hinter meinen Schlepper mit schwarzen NR. einen grünen
Anhänger zum zweck der Land oder Forstwirtschaft ziehen darf.

Gruß Marco

Muss aber noch sagen das es meiner Frau viel Schweiß und Mühen
gekostet hat um diese Info von den Behörten zubekommen. Danke an sie!!!
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Besteuerungsgrundlagen

Beitragvon Rudelführer » Di Mär 03, 2009 9:45

Moje,

wahnsinn was hier auf 4 Seiten für ein Halbwissen zusammengetragen wurde. Nachteule hat das schon richtig zusammengefasst. Und bitte behauptet doch nicht immer das diese Informationen mühselig zu bekommen sind. Das Finanzamt versieht die Steuerbescheide mit Telefonnummern. Wer sich mal die Mühe gemacht hat da anzurufen bekommt alle nötigen Informationen zu LoF kostenlos und aus erster Hand.
Und alles wenns sein muss auch noch in schriftlicher Form.

Ich wette das spätestens in einem halben Jahr dieses Thema wieder aufgegriffen wird, und schon geht die spekulation wieder los.

Gruß Thomas

PS: Wenn irgendjemand dafür tatsächlich einen Anwalt bezahlen möchte hoffe ich derjenige setzt sich dem Spott der offentlichen Stellen aus.
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Beitragvon abu_Moritz » Di Mär 03, 2009 9:51

nich alles was das Finanzamt macht oder sagt ist richtig,
zB klage ich gerade auf Gewichtsbesteuerung meines auf 2 Sitzen und Ladefläche umgebauten Terrano.
Das FA ist in erster Linie darauf bedacht für alles Steuern zu bekommen, und die möglichst hoch - das ist deren Job.
Verschwenden tuns dann andere ....
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Beitragvon Jörg73 » Di Mär 03, 2009 10:37

Hi, Gummistiefler

ist ein Oehler THK 80, 8ton mit Auflaufbremse und Weimer 6,50m Kran.

Gruß Jörg
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Re: Besteuerungsgrundlagen

Beitragvon togra » Di Mär 03, 2009 12:50

Rudelführer hat geschrieben:Moje,

Wer sich mal die Mühe gemacht hat da anzurufen bekommt alle nötigen Informationen zu LoF kostenlos und aus erster Hand.
Und alles wenns sein muss auch noch in schriftlicher Form.


Stell dir vor, so schlau waren andere 'Halbwissende' auch schon und haben dann auf demselben Finanzamt von 3 Mitarbeitern 4 verschiedene Auskünfte bekommen :roll:

Wahrscheinlich, weil genau das

abu_moritz hat geschrieben:nich alles was das Finanzamt macht oder sagt ist richtig,
Das FA ist in erster Linie darauf bedacht für alles Steuern zu bekommen, und die möglichst hoch - das ist deren Job.
Verschwenden tuns dann andere ....


der Fall ist.

Und genau deswegen würde ich genau das

Rudelführer hat geschrieben:...tatsächlich einen Anwalt bezahlen....


tun.
Sei doch froh, wenn du das als 'Vollwissender :roll: ' nicht brauchst...
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Beitragvon Holzteufele » Di Mär 03, 2009 16:55

Da sich ja auf dieser Seite viele mit Wissen ( -oder Halbwissen ??) zum Thema grünem Kennzeichen // schwarzem Kennzeichen sowie den dazugehörigen Folgekennzeichen bzw. eigenen Kennzeichen an den Anh. geoutet haben -- eine Bitte an euch :

Wo steht das im Gesetztestext - das ist das einzige was zählt und was im Unfallfall auch interessiert. Oder meint Ihr das die Auskunft einer Sekretärin von irgendeinem Amt euren Kopf aus der Schlinge zieht :-(

Postet doch die entspr. Gesetzestexte bzw. den § mit Satz, Absatz... Ich suchs dann gerne raus -sofern ich Zugriff habe und poste die entspr. Textpassagen. :wink:
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Beitragvon Rudelführer » Di Mär 03, 2009 20:25

Holzteufele hat geschrieben:
....Oder meint Ihr das die Auskunft einer Sekretärin von irgendeinem Amt euren Kopf aus der Schlinge zieht :-(



Moje,

genau das habe ich nicht gesagt. Oder wo steht geschrieben das ihr mit einer Sachbearbeiterin oder Sekretärin sprechen sollt. Da liegt doch die Wurzel allen übels. Ihr besorgt Euch halbgare Informationen, verbreitet die in der Öffentlichkeit, sobald Euch dann jemand den Spiegel vorhält werden Ihr pampig.

Und die Gesetzestexte dazu könnt Ihr jederzeit bei Finanzamt anfordern, die freuen sich sogar wenn jemand bereit ist sidch das durchzulesen.

Also nicht zum Hänschen sondern zum Hans gehen. Vielleicht sollte das Finanzamt ein Forum oder Chat aufmachen. Da blödelt dann auch jeder drin herum. Ganz besonders jene die bei kontakt mit realen Menschen die Klappe nicht mehr aufbekommen und sich lieber auf der Spielwiese Internet ausheulen. Da ist es doch ungemein leichter die "Sau" raushängen zu lassen.

Gruß Thomas

PS: Will nicht alle über einen Kamm scheren, aber jetzt bringen Euch mehrer Leute die gewünschten Info´s und Ihr pisst Euch immernoch wegen der Auslegung vom Begriff Fachpersonal an.
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Re: Besteuerungsgrundlagen

Beitragvon Rudelführer » Di Mär 03, 2009 20:32

togra hat geschrieben:
Rudelführer hat geschrieben:Moje,

Wer sich mal die Mühe gemacht hat da anzurufen bekommt alle nötigen Informationen zu LoF kostenlos und aus erster Hand.
Und alles wenns sein muss auch noch in schriftlicher Form.


Stell dir vor, so schlau waren andere 'Halbwissende' auch schon und haben dann auf demselben Finanzamt von 3 Mitarbeitern 4 verschiedene Auskünfte bekommen :roll:

Wahrscheinlich, weil genau das

abu_moritz hat geschrieben:nich alles was das Finanzamt macht oder sagt ist richtig,
Das FA ist in erster Linie darauf bedacht für alles Steuern zu bekommen, und die möglichst hoch - das ist deren Job.
Verschwenden tuns dann andere ....


der Fall ist.

Und genau deswegen würde ich genau das

Rudelführer hat geschrieben:...tatsächlich einen Anwalt bezahlen....


tun.
Sei doch froh, wenn du das als 'Vollwissender :roll: ' nicht brauchst...


siehe oben. Infos aus erster Hand. Beinhaltet nicht das gequatsche einer Vorzimmerdame.

und unten. Ich bin nicht allwissend, bei weitem nicht. Aber wenn ich Hilfe brauche bin ich nicht zu Stolz jemanden zu fragen.
In dem Fall dann wieder "warum zum Hänschen wenn Hans auch da ist".

Du bestellst doch auch in einer Dönerbude kein Steak.

Gruß Thomas
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Beitragvon lanz1706 » Di Mär 03, 2009 22:43

Hallo,

wenn es um so wichtige Informationen geht, da ruft man nicht an da fährt man zum Straßenverkehrsamt hin und befragt sich dort.
Für meine Auskunft hat der Oberste Häuptling beim Straßenverkehrsamt sogar noch wegen angerufen und hat sich befragt an höherer Stelle. Auf der Polizeiwache konnte man mir nicht so richtig weiterhelfen dort gingen die Meinungen auseinander. Das Finanzamt konnte mir wegen dem Folgekennzeichen nur die Auskunft geben das es Steuerhinterziehung ist wenn ich hinter einen Schlepper einen Anhänger ziehe der nicht angemeldet ist. Die haben mir noch ein Formblatt mitgegeben mit dem ich meinen Schlepper auf grünes Kennzeichen anmelden kann. Dies geht leider nicht da ich keinen Landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Einheitswertnummer des Betriebes, keine Steuernummer habe und kein Beitrage an die Berufsgenossenschaft zahle.
Einfach mal den § 18 der STVZO lesen das Hilft vielleicht den ungläubigen weiter.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon Holzteufele » Do Mär 05, 2009 21:05

Einfach mal den § 18 der STVZO lesen das Hilft vielleicht den ungläubigen weiter.[/quote]

Nu denn - dann wollen Wir Ungläubigen doch mal den kompletten 18er -aktuellste Ausgabe 5.3.2009 21.04 Uhr hier abdrucken:

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
*)
§ 18
(aufgehoben; s. §§ 1, 2, 3, 4 FZV)

.... Danke für den aufschlußreichen Hinweis.
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