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Anhängerbetrieb bei Schlepper mit schwarzem Nummernscgild

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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85 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon charly0880 » So Mär 01, 2009 14:38

also ich bekomm auf meinen meterholz wagen das gleiche SCHWARZE folgekennzeichen wie von der zugmaschine drauf / muss nur noch die einzelabnahme schnell noch durchführen lassen :)
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Beitragvon abu_Moritz » So Mär 01, 2009 17:18

Dirk G hat geschrieben:HSollte ein Traktor ein grünes Nummernschild tragen , dürften damit ausschließlich Fahrten zum zwecke der Land oder Forstw. erfolgen . Dann dürften Anhänger bis 25 km/h ohne Tüv bzw Anmeldung mitgenommen werden .Alle anderen fahrten ohne Bezug zur Land und Forstw. sind generell untersagt

Sollte der Traktor ein schwarzes Kennzeichen haben darf ein Anhänger bis zu 25 km/h ohne Tüv bzw Anmeldung nur dann mitgenommen werden wenn die Fahrt land bzw forstw. Zwecken dient. ( z.b. Brennholz im Wald machen , Ernteprodukte vom Feld nach Hause fahren und sowas )
......
Angeblich würden sich in Gestzestexten immer drauf bezogen werden " land und forstliche Zwecke " und nicht land und forstliche Unternehmen , firmen etc .


genau so wurde es mir auch gesagt, es geht um "land und forstliche Zwecke" - die kann ich auch mit schwarzer Nummer machen am Schlepper - grüne Nummer bedeutet NUR STEUERFREI .....
Gruß Jo


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Beitragvon abu_Moritz » So Mär 01, 2009 17:19

charly0880 hat geschrieben:also ich bekomm auf meinen meterholz wagen das gleiche SCHWARZE folgekennzeichen wie von der zugmaschine drauf / muss nur noch die einzelabnahme schnell noch durchführen lassen :)


ne, Grünes Folgekennzeichen des Schwarzen vom Zugfahrzeug - oder bezahlst du für den Hänger Steuern ;-)
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Beitragvon lanz1706 » So Mär 01, 2009 20:42

Hallo,

also ich bezahle die Sau teure Versicherung 29,00€ für meine Karre gerne dazu kommt noch die Steuer 111,90€ und alle zwei Jahre ca. 20,00€ TÜV. Ich kann mich ruhigen Gewissen auf meinen Traktor setzen und an der Polizei vorbei fahren ohne Angst haben zu müssen hoffentlich halten die mich nicht an. Sollte mal ein Unfall passieren kann ich den Schaden der Versicherung melden und alles wird bezahlt. Es geht immer so lange gut wie nichts passiert aber wenn was passiert heisst es OH das wussten wir nicht, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jede Versicherung versucht sich heute ums bezahlen zu drücken und in so einem Fall mit einem nicht angemeldeten Anhänger kann man den ganzen Mist selbst zahlen. Wenn dann noch Personenschäden sind kannst man wohl möglich noch sein Haus verkaufen damit man alles bezahlen kann und das wegen 150,00 € im Jahr.
Einfach mal in der Straßenverkehrsordnung lesen da steht alles drin. Da steht auch das es nicht um Land und Forstwirtschaftliche Arbeiten geht sondern um Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe. Das ist ein heikles Thema.

@fun jump

du scheinst von deiner Meinung aber nicht überzeugt zu sein, sonst würdest du deine Informationen an die Forumsteilnehmer die sie jetzt noch haben wollen weiter geben.

@ der vom Land,
ein kleiner Tipp am Rande, lass dir die Aussage von dem Herren vom Amt schriftlich geben dann hast du etwas in der Hand. Man hat mir auch gesagt dies und jenes geht ist machbar, wenn sie es dann schriftlich geben sollten war die Sachlage auf einmal wieder anders.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon der vom Land » So Mär 01, 2009 21:00

ja ich habs schriftlich
Grüße
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Beitragvon Holzteufele » So Mär 01, 2009 22:15

So, nun dröseln wir das Ganze ein für alle mal auf - es wird etwas trocken und heftig aber vielleicht kriegen wir dann mal alle auf einen Nenner:
Verabschieden wir uns vom guten alten §18StVZO den gibts nicht mehr -Ende. Wir steigen in die seit über ein Jahr schon gültige Neuzeit ein die da heißt Fahrzeugzulassungsverordnung - ab jetzt nur noch FZV genannt. Meine Kommentare sind in ------------ -------------- versteckt.
§3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind......
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren
sind.....
------dann kommt die interessante Stelle -------------
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die
Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ver-
wendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
mitgeführt werden...
--------------ich nehm dann noch mal den Buchstaben -------------
d) Arbeitsmaschinen,
------------ auf, dahinter verbirgt sich nämlich der vogesenblitz der auf dem Anhängergestell --------------
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das
Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
---- Alles klar, wer den Anh. freiwillig zulassen will der darf --------
--- Jetzt kommen wir zu der Erläuterung Nummer 17, immer noch §3FZV, das kann ich allerdings nicht direkt übernehmen ist eine Tabelle, hier steht jedoch ganz eindeutig drin, daß Anh. nach §3 Abs.2 Nr 2a das Kennzeichen des ziehenden Fzgs. führen müssen!!
Etwas weiter unten in der Tabelle kommen wir zu unserem Vogesenblitz auf Rädern -bis 25 Km/h (Lof wird nicht erwähnt aber Geschwindigkeitschild nach §58 StVZO erforderlikch) genügt das Folgekennzeichen des Zugfzgs (Fußnote 3 wers genau nachlesen will) darüberhinaus, wenns also schneller wird eigenes Kennzeichen und! Untersuchungspflicht nach §29, sprich HU

So, sind jetzt alle Klarheiten beseitigt, denn wer mit der schwarzen Nummer aufm Schlepper rumzuckelt ist GEWERBLICH unterwegs nicht wahr :roll: :roll: :roll:

---- Nun noch ein Schocker für alle Eigenbauler und Besitzer von "uralt-Anhängern" in ------------
§4 FZV Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
--- Hier ist Sprengstoff für alle. Ihr braucht eine BETRIEBSERLAUBNIS für eure gebastelten Anhänger etc.... ---------------

Ganz nebenbei zur Bemerkung über den TÜV und das LRA - es ist immer eine Frage wie man mit den Leuten umgeht oder anders ausgedrückt eine Frage der Manieren denn wer blöd in den Wald reinschreit....
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Beitragvon MF-133 » So Mär 01, 2009 22:51

Wer am Schlepper ne schwarze Nummer hat, hat nicht automatisch ein Gewerbe. Er erfüllt nur nicht die Anforderungen für eine grüne Nummer (Flächengröße und/oder Gewinnerzielungsabsicht).
Was nun die Zulassungspflichtigkeit von Anhängern angeht:
Fahren für einen Bauer zu dessen Nutzen. Und das wars.
Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Die BE-Pflicht für Selbstgebautes gab es schon immer.
MFG
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Beitragvon stefan1979 » Mo Mär 02, 2009 0:30

Mein lieber Holzteufele, das war ja ein super Beitrag...fast wie vom Amt! Also, so wie ich die Sache jetzt sehe, kann ich mit meinem Anhänger mit Folgenummernschild bis 25 km/h in den Wald tuckern und mein Holz holen, obwohl mein Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat.
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Beitragvon Vogesenblitz » Mo Mär 02, 2009 0:38

stefan1979 hat geschrieben:Mein lieber Holzteufele, das war ja ein super Beitrag...fast wie vom Amt! Also, so wie ich die Sache jetzt sehe, kann ich mit meinem Anhänger mit Folgenummernschild bis 25 km/h in den Wald tuckern und mein Holz holen, obwohl mein Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat.


§3,Abs.2: Anhänger in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben.......

kann bei Dir nicht sein, da schwarze Kennzeichen.

Grüße
Vogesenblitz
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Beitragvon togra » Mo Mär 02, 2009 11:25

Wollen wir nicht alle mal einen kleinen Obolus spenden und einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Sachlage beauftragen?
Meines Erachtens wird die Verwirrung hier mittlerweile gefährlich, nicht das es noch Probleme gibt. ("Im Landtreff stand aber...." :shock: )
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Beitragvon fun_jump » Mo Mär 02, 2009 12:43

Hey togra,

die Idee ist eventuell nicht mal schlecht ABER wer zahlt den Anwalt freiwillig? Glaube kaum das es hier viele geben wird die das bezahlen wollen. Also ich möcht es nicht tun. Warum sollte ich den Anwalt bezahlen und andere ziehen ihren Nutzen daraus? Das müsste man wenn dann so regeln das nur die, die auch was dazu beigetragen haben die Infos erhalten und der Rest hat Pech. Den je mehr da was dazu legen, desto günstiger wirds für den einzelnen.

Gruß Jens
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 02, 2009 14:09

Vogesenblitz hat geschrieben:§3,Abs.2: Anhänger in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben.......

kann bei Dir nicht sein, da schwarze Kennzeichen.

Grüße
Vogesenblitz


hört doch mal auf Grüne Nummer mit Landw Betrieb gelichzusetzen,
eine Grüne Nummer bedeutet nur STEUERFREIHEIT,
ich hab zB am Schlepper auch ne Grüne Nummer - ohne landw. Betrieb, aber mit genug Grünflächen im Familienbesitz, und BG Pflicht.
Gruß Jo


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Beitragvon stefan1979 » Mo Mär 02, 2009 15:36

[quote="
hört doch mal auf Grüne Nummer mit Landw Betrieb gelichzusetzen,
eine Grüne Nummer bedeutet nur STEUERFREIHEIT,
ich hab zB am Schlepper auch ne Grüne Nummer - ohne landw. Betrieb, aber mit genug Grünflächen im Familienbesitz, und BG Pflicht.[/quote]



Wieviel braucht man denn da?
Also Land haben wir eigentlich genug...nur liegt das leider 400 vom Wohnort weg....

Gruss
Stefan
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Beitragvon Fendthirsch » Mo Mär 02, 2009 22:08

Mir geht dieses Thema auf den ( auf deutsch Sack ) !!!!! Habe mir vor einiger Zeit einen Meterholzwagen gebraucht gekauft und mit neuen Reifen versehen. Außerdem habe ich die Achse verstärkt und eine neue Lichtanlage angebaut. Der Schweißer sagte wenn dieser Wagen auseinander geht fresse ich einen Besen !!!!! habe mit Digikamera Fotos gemacht und bin nach dem Tüv - Fuzi gefahren. Mit hochnäsiger Stimme sagte er, an der Deichsel müsste dies, an der Achse das und und und.... gemacht werden. Ich habe ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper und werde mir ein Folgekennzeichen mit 25 Km/h montieren, Meterholz vernünftig laden und verzurren. Das Brennholz brauche ich für Eigenbedarf ( wird nicht weiter verkauft ) . Kosten und Nutzen sollten sich in einem angemessenen Rahmen bewegen !!!!
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Beitragvon Jörg73 » Mo Mär 02, 2009 23:59

Hallo, also laut unserer Zulassungsstelle gibt es bei schwarzem Kennzeichen grundsätzlich kein Folgekennzeichen für den Anhänger. Folgekennzeichen geht nur bei grünem Kennzeichen an der Zugmaschine, ansonnsten würde man Steuerhinterziehung begehen. Aus diesem Grund habe ich meinen Rückewagen obwohl nur für 25km/H trotzdem angemeldet mit eigenem schwarzem Kennzeichen. Versicherung Haftpflicht 45,23€ / Jahr, Teilkasko (wegen Diebstahl) 35,22€ / Jahr, KFZ-Steuer für 8ton 238,00€ / Jahr. Ich liefere mit dem Anhänger auch Stammholz zum Kunden aus, was dann keine Forstwirtschaftliche sondern eine Gewerbliche Fahrt ist. Kann also jedem nur empfehlen seine Anhänger ordnungsgemäß anzumelden, zu mindest mir ist das Risiko bei einem event. Unfall viel zu groß.

Grüße aus der West-Pfalz Jörg
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