Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 10:47
Moderator: Falke
Dirk G hat geschrieben:HSollte ein Traktor ein grünes Nummernschild tragen , dürften damit ausschließlich Fahrten zum zwecke der Land oder Forstw. erfolgen . Dann dürften Anhänger bis 25 km/h ohne Tüv bzw Anmeldung mitgenommen werden .Alle anderen fahrten ohne Bezug zur Land und Forstw. sind generell untersagt
Sollte der Traktor ein schwarzes Kennzeichen haben darf ein Anhänger bis zu 25 km/h ohne Tüv bzw Anmeldung nur dann mitgenommen werden wenn die Fahrt land bzw forstw. Zwecken dient. ( z.b. Brennholz im Wald machen , Ernteprodukte vom Feld nach Hause fahren und sowas )
......
Angeblich würden sich in Gestzestexten immer drauf bezogen werden " land und forstliche Zwecke " und nicht land und forstliche Unternehmen , firmen etc .
charly0880 hat geschrieben:also ich bekomm auf meinen meterholz wagen das gleiche SCHWARZE folgekennzeichen wie von der zugmaschine drauf / muss nur noch die einzelabnahme schnell noch durchführen lassen
stefan1979 hat geschrieben:Mein lieber Holzteufele, das war ja ein super Beitrag...fast wie vom Amt! Also, so wie ich die Sache jetzt sehe, kann ich mit meinem Anhänger mit Folgenummernschild bis 25 km/h in den Wald tuckern und mein Holz holen, obwohl mein Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat.
Vogesenblitz hat geschrieben:§3,Abs.2: Anhänger in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben.......
kann bei Dir nicht sein, da schwarze Kennzeichen.
Grüße
Vogesenblitz
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