@DWEWT Die Kontrollen nicht vergessen, bei Mehrfachanwendung.
Am ehesten würde der Einsatz von Wiesendrusch-Saatgut zur Nachsaat auf erst in den letzten Jahren angesäten Flächen machen.
Ich habe auch zwei Flächen, wo das evtl. in Frage käme. Da ist anteilig altes Grünland drin, dass die Bedingungen locker erfüllen würde, aber auf den Abschnitten, die nur auf jungem Grünland liegen, schaut es bei den 2 Flächen noch mau aus.
Die Kennarten-Listen scheinen historisch gewachsen und recht willkürlich zusammengestellt.
Was bei einem in einer Artengruppe verschwindet, liefert beim anderen alleine schon 2 oder 3 einzelne Kennarten.
Was die einen explizit ausschließen, wählen die anderen als Kennart aus.
Bei den einen zählt nur eine einzelne Art aus einer ganzen Artengruppe, bei den anderen tut es jede der 10+ Arten der Gruppe als Kennart.
Bei den einen sind Massenarten stark repräsentiert, andere sind viel selektiver.
Usw. usw.
Auch kleine Flächen werden stark benachteiligt. Auf einer Tangente über einen 50 ha schlag finde ich halt viel leichter die nötigen Arten 2 oder 3 Abschnitte als auf einem 0,5 ha Schlag.
Auch die Lösung mit den Randabständen finde ich fragwürdig, zumal diese kleine Flächen, die durch andere Programme gezielt gefördert werden, zusätzlich benachteiligt.
Ich würde folgende Änderungen bundesweit vorschlagen:
Auf Schlägen unter 2 ha nur 1 Abschnitt.
Bei Schlägen von 2 bis 10 ha 2 Abschnitte.
Bei Schlägen über 10 ha 3 Abschnitte.