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210ponys hat geschrieben:seit ich Kennarten Zähle habe ich soviel Zeit das ich meine Hustenbonbons selber machen kann... Seit der Kunstdünger Händler einen Bogen um meinen Hof macht, bin ich auf der Suche nach einer Berghütte in Südtirol
210ponys hat geschrieben:seit ich Kennarten Zähle habe ich soviel Zeit das ich meine Hustenbonbons selber machen kann... Seit der Kunstdünger Händler einen Bogen um meinen Hof macht, bin ich auf der Suche nach einer Berghütte in Südtirol
Bonifaz hat geschrieben:210ponys hat geschrieben:seit ich Kennarten Zähle habe ich soviel Zeit das ich meine Hustenbonbons selber machen kann... Seit der Kunstdünger Händler einen Bogen um meinen Hof macht, bin ich auf der Suche nach einer Berghütte in Südtirol
Bei euch gibt es Kunstdüngerhändler? Was ist denn das für eine Spezies? Noch gilt der LT noch als Fachforum, da klicken sich Leute ein, die vom Fach sind, oder solche die fachlichen Rat suchen. (Das alles mit gewissen Abstrichen) Aber der Begriff Handelsdünger oder Mineraldünger sollte doch jedem geläufig sein und beim Lesen von Kunstdünger die Nackenhaare zu Berge stehen
Bonifaz hat geschrieben:210ponys hat geschrieben:seit ich Kennarten Zähle habe ich soviel Zeit das ich meine Hustenbonbons selber machen kann... Seit der Kunstdünger Händler einen Bogen um meinen Hof macht, bin ich auf der Suche nach einer Berghütte in Südtirol
Bei euch gibt es Kunstdüngerhändler? Was ist denn das für eine Spezies? Noch gilt der LT noch als Fachforum, da klicken sich Leute ein, die vom Fach sind, oder solche die fachlichen Rat suchen. (Das alles mit gewissen Abstrichen) Aber der Begriff Handelsdünger oder Mineraldünger sollte doch jedem geläufig sein und beim Lesen von Kunstdünger die Nackenhaare zu Berge stehen
2250 hat geschrieben:U406MZ hat geschrieben:Positiv ist aus meiner Sicht die etwas aufgeweichte Vorschrift zur Umwandlung von DGL.
Was ist denn diesmal anders als die letzten Jahre?
Ist es einfacher Grünland umzubrechen?
Wann ein Umbruch je nach Entstehung von Dauergrünland möglich ist
Entscheidend für einen Umbruch ist, wann das Dauergrünland entstanden ist. Die Umwandlung ist dann wieder leichter möglich. Das hängt aber vom Jahr der Entstehung ab:
Für 2021 entstandenes Dauergrünland ist weder eine förderrechtliche Genehmigung für den Umbruch nötig noch ist Ersatzdauergrünland bereitzustellen, allerdings besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.
Für von 2015 bis 2020 entstandenes Grünland ist eine Genehmigung für den Umbruch weiter erforderlich, allerdings braucht kein Ersatzdauergrünland mehr bereitgestellt werden,
Für schon vor 2015 entstandenes Grünland ist eine behördliche Erlaubnis nötig und sind weiter Ersatzflächen bereitzustellen.
langholzbauer hat geschrieben:210ponys hat geschrieben:
Klar,
das war ironisch gemeint...
Aber die Kennarten verbieten keine Düngung, sondern stellen nur den aktuellen Zustand dieses Jahr dar.
Einige davon sind , je nach Dosis bzw. Anteil am Futter gesundheitsfördernd bis - schädlich.
Deshalb schadet es sicher nicht, sich intensiver damit auseinander zu setzen.
Das schöne an der ÖR 5 ist ja, dass ich die Flächen nächstes Jahr wieder raus lassen und " nach guter fachlicher Praxis" aufdüngen und nachsäen darf.
Dazu sind mir die diesjährigen Fördermittel gerne recht.
Die AUM aus der 2.Säule mit 5 jähriger Laufzeit sehe ich dagegen viel kritischer.
Schon, weil dazu die UNB automatisch mit im Boot sitzen.
langholzbauer hat geschrieben:Das schöne an der ÖR 5 ist ja, dass ich die Flächen nächstes Jahr wieder raus lassen und " nach guter fachlicher Praxis" aufdüngen und nachsäen darf.
Dazu sind mir die diesjährigen Fördermittel gerne recht.
Fassi hat geschrieben:10 Tage nach Antragsabgabe verabschiedet Hessen ein neues Umweltgesetz. Während die Zeitungen fast ausschließlich über das Steingärtenverbot berichten, bleibt ein Detail unerwähnt. Man kann zukünftig auch Schutzzonen ausrufen, ohne dass diese in einem besonderen Gebiet (FFH, Naturschutz, usw) liegen, wenn damit bedrohte Arten geschützt werden. War doch ne gute Entscheidung, keine Blümchen zu zählen.
Gruß
Fassi hat geschrieben:10 Tage nach Antragsabgabe verabschiedet Hessen ein neues Umweltgesetz. Während die Zeitungen fast ausschließlich über das Steingärtenverbot berichten, bleibt ein Detail unerwähnt. Man kann zukünftig auch Schutzzonen ausrufen, ohne dass diese in einem besonderen Gebiet (FFH, Naturschutz, usw) liegen, wenn damit bedrohte Arten geschützt werden. War doch ne gute Entscheidung, keine Blümchen zu zählen.
Gruß
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