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Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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92 Beiträge • Seite 2 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 7
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » So Feb 16, 2020 21:37

T5060 hat geschrieben:Eine Enteignung in Wohn - und Gewerbegebieten ist nur für nötigste öffentl. Zwecke möglich, also für die Strasse
Das Thema ist beim Verfassungsgericht durch. So und wenn heute das Bauland epf 110 € kostet,
dann werden die neuerschlossenen Flächen für 200 ++ verkauft. Somit sollte das unterste Gebot bei 60 € liegen.


Zeiten ändern sich und in Krisen bei wegbrechenden Steuereinnahmen, hoher Arbeitslosigkeit wurden immer Besitztümer aller Art enteignet.
Das Vermieter enteignet werden war vor 10 Jahren völlig undenkbar, heute bittere Realität zum einen über Volksbegehren UND über Gesetzesbeschlüsse der Politik.
Dasselbe wird Grundstücksbesitzer treffen und zwar mehrfach und sehr bald : Zum einen über Umweltschutz was per Volksbegehren, EU und nationale Gesetze schon läuft und zum anderem um günstig Bauland ausweisen zu können eine Totalenteignung zum festgelegten Preis. Dazu noch allerlei neue Steuerarten an " reiche " Grundstücksbesitzer um völlig marode Staatskassen + EU Rettung weiterhin finanzieren zu können.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon DWEWT » So Feb 16, 2020 21:48

marius hat geschrieben:
Zeiten ändern sich und in Krisen bei wegbrechenden Steuereinnahmen, hoher Arbeitslosigkeit wurden immer Besitztümer aller Art enteignet.


Werter Ex-Kollege, wenn du schon über "Enteignung" phrasierst, solltest du zumindest den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennen. "Besitztümer" kann man nicht enteignen! Der Staat kann sie evtl. einziehen.
Zuletzt geändert von DWEWT am So Feb 16, 2020 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon gerds » So Feb 16, 2020 22:06

Also ich wollte vor 8 Jahren einen Weg der allein zu meinen Grundstücken führt von der
Gemeinde kaufen. Das sollte damals nicht gehen, da angeblich Verkehrsfläche nicht
ohne weiteres umgewindmet und verkauft werden darf. Letztes Jahr wollte ich dann
dieses Weg gegen eine von der Gemeinde genutzte Randfläche tauschen (ähnlich pflugtausch),
seit dem wartete ich auf einen Tauschvertrag. Letzten Freitag bekam ich von einer Notarin
einen Vertragsentwurf über den Kauf de Weges. Musste alles deimal lesen, da ich erst gar nicht
wusste was das sollte. Nu gut, die Gemeinde will 7€/m2 von mir. Werde dem Kauf zustimmen.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon langholzbauer » So Feb 16, 2020 23:00

Der gute Marius vergisst bei seinem Geschwafel von Enteignung auch, daß es idR. auch Entschädigung gibt.
Allerdings hat er schon Recht, daß durch diverse "Öko"-Auflagen immer mehr landw. Flächen im Wert gemindert werden.
Da bin ich mal gespannt, wie zukünftig die Grundsteuer berechnet werden soll, wenn alle paar Jahre der Ertragswert verringert wird.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » So Feb 16, 2020 23:07

Wenn aus intensiv genutzten Ackerflächen Ökokompensationsflächen werden, steigen die erheblich im monetären Wert.
Das ist schon haarsträubend, wenn man weis was da im Ökopunktegeschäft läuft.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Homer S » Mi Feb 19, 2020 5:40

Heute kam es offiziell von der Gemeinde 10€. Diese 10€ gibt es in 2 Hälften, 3€ bei Verkauf und 7€ wenn es denn offiziell Baugebiet wird.

Die wollen sogar die Nachbarflur auch haben, auf dieser steht ein Stall mit unseren Pferden und auf diesem ist noch PV drauf, aber nur verpachtet.
Wir werden definitiv ablehnen. Mal sehen wie es weiter geht.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon DWEWT » Mi Feb 19, 2020 8:13

Homer S hat geschrieben:Heute kam es offiziell von der Gemeinde 10€. Diese 10€ gibt es in 2 Hälften, 3€ bei Verkauf und 7€ wenn es denn offiziell Baugebiet wird.


Dieses Angebot kannst du getrost als Witz betrachten. Sowohl Planungshoheit als auch Planungsrisiko, liegen bei der Gemeinde! Außer mit einer Ablehnung, solltest du auf dieses Angebot nicht reagieren. Trotzdem, immer gesprächsbereit bleiben!
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Neo-LW » Mi Feb 19, 2020 8:17

Moin,

DWEWT hat geschrieben:
Homer S hat geschrieben:Heute kam es offiziell von der Gemeinde 10€. Diese 10€ gibt es in 2 Hälften, 3€ bei Verkauf und 7€ wenn es denn offiziell Baugebiet wird.


Dieses Angebot kannst du getrost als Witz betrachten. Sowohl Planungshoheit als auch Planungsrisiko, liegen bei der Gemeinde! Außer mit einer Ablehnung, solltest du auf dieses Angebot nicht reagieren. Trotzdem, immer gesprächsbereit bleiben!


Das ist ja ein Witz.

15,- EUR sofort, und weitere 15,- EUR, wenn der B-Plan durch ist.


Olli
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » Mi Feb 19, 2020 9:41

Die Frist für die Rücklage nach 6b EstG beginnt mit Unterzeichnung des Kaufvertrags zu laufen, bei einer Splittung der Zahlung, läufst du Gefahr alles voll versteuern zu müssen.
Würdest du die Fläche in Ökopunkte umwandeln bekämst du rd. 20 € ...... :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon julius » Mi Feb 19, 2020 10:19

T5060 hat geschrieben:Die Frist für die Rücklage nach 6b EstG beginnt mit Unterzeichnung des Kaufvertrags zu laufen,


Wieviel Jahre hat man nach 6b oder 6c bei 13a Betrieb denn Zeit zum reinvestieren ?
Muss man immer zuerst verkaufen und später kaufen ?
Oder könnte man ein Grundstück zuerst kaufen und erst 1 oder 2 Jahr später das Tauchgrundstück verkaufen.
Wie sind da die Fristen geregelt ?
Beim Verkauf muss doch eine Stille Reserve angelegt werden ?
Vieleicht kann das jemand kurz erklären wie das läuft.
julius
 
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon julius » Mi Feb 19, 2020 10:26

Wenn einer beim Verkauf eine Stille Reserve anlegt und bekommt mehrere Jahre keine Ersatzfläche zu kaufen muss er dann die stille Reserve wieder auflkösen und fur die Jahre 6 % Zinsen pro Jahr auf die Steuerschuld bezahlen ?

Von Steuersachen hab ich wenig Ahnung deshalb meine blöden Fragen. Aber wer nicht fragt bleibt blöd. 8)
julius
 
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Homer S » Mi Feb 19, 2020 10:52

T5060 hat geschrieben:Die Frist für die Rücklage nach 6b EstG beginnt mit Unterzeichnung des Kaufvertrags zu laufen, bei einer Splittung der Zahlung, läufst du Gefahr alles voll versteuern zu müssen.
Würdest du die Fläche in Ökopunkte umwandeln bekämst du rd. 20 € ...... :mrgreen:


Wie funktioniert das mit den Ökopunkten? Gibts da Infos?

Habe noch 2ha Ackerland-Stilllegung die ich vor Jahren mal für 70ct erworben habe, die wären was dafür.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » Mi Feb 19, 2020 11:35

Homer S hat geschrieben:Wie funktioniert das mit den Ökopunkten? Gibts da Infos?

Habe noch 2ha Ackerland-Stilllegung die ich vor Jahren mal für 70ct erworben habe, die wären was dafür.


Ökopunkte generiert der Staat immer am liebsten bei sich selbst :-)
Dann brauchst du auch jemand der sie braucht und dir bezahlt,
aber egal : Warum soll Rohbauland billiger sein als ne Ökopunktfläche ??????
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon DWEWT » Mi Feb 19, 2020 12:19

julius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Die Frist für die Rücklage nach 6b EstG beginnt mit Unterzeichnung des Kaufvertrags zu laufen,


Wieviel Jahre hat man nach 6b oder 6c bei 13a Betrieb denn Zeit zum reinvestieren ?
Muss man immer zuerst verkaufen und später kaufen ?
Oder könnte man ein Grundstück zuerst kaufen und erst 1 oder 2 Jahr später das Tauchgrundstück verkaufen.
Wie sind da die Fristen geregelt ?
Beim Verkauf muss doch eine Stille Reserve angelegt werden ?
Vieleicht kann das jemand kurz erklären wie das läuft.


Es bleiben dir, für die Reinvestition, 4 Wirtschaftsjahre nach Ablauf des Jahres, in dem du den Verkauf getätigt hast.
Man kann auch 1 Jahr vorher kaufen. Da gilt die 12-Monatsregelung! Die Regelung beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Kauf folgt.
Die stille Reserve umfasst den Veräusserungsgewinn. Da die meisten ldw. Grundstücke nur einen sehr geringen Buchwert besitzen, ist der allergrößte Teil des Verkaufserlöses in die Rücklage zu überführen. Versteuert werden muss auch nur der Veräusserungsgewinn. Allerdings rückwirkend mit Verzinsung ab dem Datum, zu dem der Veräusserungsgewinn, wenn keine Reinvestitionsabsicht bestanden hätte, zur Versteuerung angefallen wäre. Die 6%-Regelung gilt nur unter Vorbehalt! D.h, die Verzinsung wird nur "Unter Vorbehalt" vom Steuerpflichtigen akzeptiert. Sobald die höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden die Zinsen zum dann geltenden Zinssatz neu berechnet. Die Klage gegen die 6%-Regelung, soll noch in diesem Jahr entschieden werden.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon julius » Mi Feb 19, 2020 16:01

Danke für die ausführliche Ausführung.
Ich hoffe das die endlich diese 6 % Zinsen ändern. Musste vor 2 Jahren 6 % Zins und knapp 200 Euro Zinsen an das Finanzamt zahlen.
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