T5060 hat geschrieben:Eine Enteignung in Wohn - und Gewerbegebieten ist nur für nötigste öffentl. Zwecke möglich, also für die Strasse
Das Thema ist beim Verfassungsgericht durch. So und wenn heute das Bauland epf 110 € kostet,
dann werden die neuerschlossenen Flächen für 200 ++ verkauft. Somit sollte das unterste Gebot bei 60 € liegen.
Zeiten ändern sich und in Krisen bei wegbrechenden Steuereinnahmen, hoher Arbeitslosigkeit wurden immer Besitztümer aller Art enteignet.
Das Vermieter enteignet werden war vor 10 Jahren völlig undenkbar, heute bittere Realität zum einen über Volksbegehren UND über Gesetzesbeschlüsse der Politik.
Dasselbe wird Grundstücksbesitzer treffen und zwar mehrfach und sehr bald : Zum einen über Umweltschutz was per Volksbegehren, EU und nationale Gesetze schon läuft und zum anderem um günstig Bauland ausweisen zu können eine Totalenteignung zum festgelegten Preis. Dazu noch allerlei neue Steuerarten an " reiche " Grundstücksbesitzer um völlig marode Staatskassen + EU Rettung weiterhin finanzieren zu können.