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marius hat geschrieben:Also bitte, da sollte doch preislich ein Steuerberater möglich sein, um sich beraten zu lassen.
DWEWT hat geschrieben:marius hat geschrieben:Also bitte, da sollte doch preislich ein Steuerberater möglich sein, um sich beraten zu lassen.
Du hast recht! Ich war von meinem St-Berater ausgegangen. Er ist auch Jurist.
Habt ihr hier die Preise für sumpfiges Grünland ? ( das war jetzt nicht spaßig gemeint, sondern ernst ! )
holzjackl hat geschrieben:Servus,
T5060 hat geschriebenHabt ihr hier die Preise für sumpfiges Grünland ? ( das war jetzt nicht spaßig gemeint, sondern ernst ! )
gab in 2016 4,50€ m2 bei 0,6ha und FFH Unland/Wiesen Fläche
MfG
DWEWT hat geschrieben: Wahrscheinlich erwartet dich beim Flächenverkauf der höchste Steuersatz. Da bleiben dir der Buchwert plus ca. 54% vom Veräußerungsgewinn. Willst du reinvestieren, dann solltest du den Kaufvertrag gleich zu Beginn eines Wirtschaftsjahres abschließen. So bleiben dir 4 ganze Jahre plus der Restzeitraum des Wirtschaftsjahres, in dem du den Vertrag abgeschlossen hast. Glaube nicht, dass das viel Zeit wäre!
bauer hans hat geschrieben:wenn du 25 pro m2 bekommst,dann dürfte acker um 5 kosten,also tausch 1 zu 5.
Wini hat geschrieben:
Eine Frage noch zum Stichwort Reinvestition um die hohe Steuerlast zu vermeiden:
Bedeutet dies eine Reinvestition in Ackerfläche oder kann ich das Geld auch in Maschinengold anlegen ?
in ein Ökopunktekonto umwandelt.
DWEWT hat geschrieben:Die Veräußerungsgewinne musst du mit deinem Einkommenssteuersatz versteuern. Wahrscheinlich erwartet dich beim Flächenverkauf der höchste Steuersatz. Da bleiben dir der Buchwert plus ca. 54% vom Veräußerungsgewinn.
DWEWT hat geschrieben:Beim Flächentausch, wird der Tauschwert unterhalb des Verkaufswertes anzusetzen sein. Erfahrungswerte liegen bei ca. 80%. D.h., die Tauschfläche liegt wertmäßig bei ca. 80% des Wertes der Abgabefläche. Vorausgestzt, die Gemeinde hat überhaupt Tauschflächen anzubieten.
marius hat geschrieben:
Glaub ich nicht das die Zahlen mit 80 % so passt. Schreibfehler ?
Würde bedeuten das wenn Wini 4 ha Rohbauland an die Gemeinde abgibt, er nur 5 ha Tauschfläche bekommt.
Da würde ich persönlich nicht tauschen.
julius hat geschrieben:Ich könnte die kommenden Jahre vielleicht ein kleines Grundstück von mir mit 0,5 ha mit einer Maschinenhalle drauf tauschen, gegen ein größeres Grundstück ohne Gebäude mit 2 ha. Gleicher Wert.
Sowas wird bei 6b oder 6c nicht gehen ? Weil ich dann mein Grundstück mit Wirtschaftsgebäude drauf abgebe, und dann nur gegen Grund und Boden ohne Gebäude tauschen würde ?
Können Gebäude nur gegen Gebäude reinvestiert werden ?
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