marius hat geschrieben:Die Gemeinde kann auch einen Flächentausch ablehnen und das Grundstück enteignen zum festgelegten Preis.
Wobei man dazu sagen muss, dass dies u.U. in dem angesprochenen Fall die allergünstigste Möglichkeit für den Betroffenen sein kann, denn in diesem Falle fallen gar keine Steuern an. Dies ist in einem BFH Urteil festgelegt, das ich heraussuchen müsste, aber tatsächlich Fakt.