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Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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92 Beiträge • Seite 6 von 7 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Feb 20, 2021 12:59

marius hat geschrieben:Die Gemeinde kann auch einen Flächentausch ablehnen und das Grundstück enteignen zum festgelegten Preis.


Wobei man dazu sagen muss, dass dies u.U. in dem angesprochenen Fall die allergünstigste Möglichkeit für den Betroffenen sein kann, denn in diesem Falle fallen gar keine Steuern an. Dies ist in einem BFH Urteil festgelegt, das ich heraussuchen müsste, aber tatsächlich Fakt.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » Sa Feb 20, 2021 13:41

Die Gemeinde kann das Land für die Straße im Baugebiet enteignen, für das eigentliche Bauland fehlt das erforderliche "öffentl. Interesse".
Dann muss der Vorhabenträger einen Nachweis führen, ob er die Maßnahme auch ohne die Fläche durchführen kann und wenn ja,
muss belegt werden, ob es mit Baulast oder Grundbucheintragung auch möglich wäre. Bis hier hat der Vorhabenträger mind. 15.000 € Verfahrenskosten am Backen.

Und guckt doch wo unser großer Enteigner und Bodenzerstörer K+S hingekommen ist : Erst den Laden runtergewirtschaftet und jetzt muss die BAFIN dort aufräumen.

Denkt dran : Man kommt immer 2x im Leben und dann bezahlt man beim zweiten Mal, das was beim ersten Mal vergessen hat und Wucherzinsen noch dazu,
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 14:52

Sagen wir mal so, angenommen das Grundstück wird laut GG enteignet und man besteht auf Tauschland, fällt Wini hier schon von vornerein raus als Nebenerwerbslandwirt, da er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland eben nicht angewiesen ist.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 14:53

CarpeDiem hat geschrieben:Wobei man dazu sagen muss, dass dies u.U. in dem angesprochenen Fall die allergünstigste Möglichkeit für den Betroffenen sein kann, denn in diesem Falle fallen gar keine Steuern an. Dies ist in einem BFH Urteil festgelegt, das ich heraussuchen müsste, aber tatsächlich Fakt.

Sofern die Gemeinde den Steuervorteil beim Preis nicht berücksichtigt.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » Sa Feb 20, 2021 15:15

marius hat geschrieben:Sagen wir mal so, angenommen das Grundstück wird laut GG enteignet und man besteht auf Tauschland, fällt Wini hier schon von vornerein raus als Nebenerwerbslandwirt, da er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland eben nicht angewiesen ist.


Auch so eine Laienmeinung : Auch eine Nebenerwerbslandwirtschaft ist ein in seiner Existenz geschützter Betrieb, selbst wenn er verpachtet ist. Unabhängig von der Größe gibt es hier nur ein Kriterium:
Der Betrieb muss einen Beitrag zum Betriebseinkommen leisten

Der Schutz des Eigentums ist ein garantiertes Menschenrecht, dessen Beschränkung immer das letzte Mittel einer Maßnahme sein muss. Alles andere ist Nordkorea.
Schon die vorzeitige Drohung mit "Enteignung" kann auch eine strafbare Nötigung im Amt sein.
Da ist der Beamtenstatus weg und der darauf zustandegekomme Vertrag ist dann nichtig wg. arglistiger Täuschung
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Feb 20, 2021 16:13

marius hat geschrieben:Sofern die Gemeinde den Steuervorteil beim Preis nicht berücksichtigt.

Das darf sie definitiv nicht, sonst kann der ganze Enteignungsvorgang juristisch mit grossen Erfolgsaussichten angefochten werden. Der Steuerstatus spielt bei den ganzen Vorgängen überhaupt keine Rolle!
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Feb 20, 2021 16:17

T5060 hat geschrieben:Unabhängig von der Größe gibt es hier nur ein Kriterium


100prozentige Zustimmung zu deinem Beitrag. In der Praxis sind die Hürden für eine erfolgreiche Enteignung riesengross, wenn die davon Betroffenen alle Mittel ausschöpfen, dazu zählt auch die zeitliche Komponente. Gedroht wird mit Enteignungen nur abstrakt im politischen Raum, in der Anwendung verliert das Instrument schnell seine Schrecken!
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 17:54

Dann nochmal.
Mein Beitrag bezog sich nicht auf die ( steuerfreie ) Bezahlung einer Enteignung wie von CarpeDiem beschrieben, sondern auf den Anspruch auf Ersatzland bei einer Enteignung. Den hat ein Hobby oder Nebenerwerbslandwirt somit nicht.
Und ein Vollerwerbsbetrieb auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Und selbst dann hat er nur Anspruch auf Ersatzland wenn die Gemeinde über Ersatzland verfügt oder besorgen kann.
Und das steht im BauGB
(1) Die Entschädigung ist auf Antrag des Eigentümers in geeignetem Ersatzland festzusetzen, wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland angewiesen ist und
1. der Enteignungsbegünstigte über als Ersatzland geeignete Grundstücke verfügt, auf die er nicht mit seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben angewiesen ist, oder
2. der Enteignungsbegünstigte geeignetes Ersatzland nach pflichtmäßigem Ermessen der Enteignungsbehörde freihändig zu angemessenen Bedingungen beschaffen kann oder
3. geeignetes Ersatzland durch Enteignung nach § 90 beschafft werden kann.


https://dejure.org/gesetze/BauGB/100.html

Das muss jetzt aber reichen zu dem Thema. Das ist hier keine kostenlose Steuerberatung.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 17:57

CarpeDiem hat geschrieben:
marius hat geschrieben:Sofern die Gemeinde den Steuervorteil beim Preis nicht berücksichtigt.

Das darf sie definitiv nicht, sonst kann der ganze Enteignungsvorgang juristisch mit grossen Erfolgsaussichten angefochten werden. Der Steuerstatus spielt bei den ganzen Vorgängen überhaupt keine Rolle!


Da hätte ich gerne einen Link um nachzulesen, falls es dazu ein Gerichtsurteil geben sollte.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Feb 20, 2021 18:49

marius hat geschrieben:Da hätte ich gerne einen Link um nachzulesen


Da ich kein Tastenmann bin, kann ich keinen Link setzen, dir aber gern die Fundstelle nennen BFH-Urteil vom 23.7.2019 IXR 28/18. Da kannst du alle Entscheidungsargumente des BFH nachlesen. Das ist im übrigen nicht das einzige Urteil in diesen Sachen, nur es ist ein höchstrichterliches!

Was die Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit bei der Entschädigung im Enteignungsfall betrifft, so ergibt sich dies aus den ganzen allgemeinen Regelungen zur Findung der Entschädigungshöhe. Das wäre ja wirklich abenteuerlich wenn z.B. der Steuerausländer anders zu behandeln wäre als der Steuerinländer, der beschränkt Steuerpflichtige anders als der unbeschränkt Steuerpflichtige. Da wäre keine Findung eines Wertes, der im übrigen nicht allein von der Gemeinde vorgenommen werden kann, gerichtsfest zu machen. Nichts mehr als dies, scheuen alle Behörden wie der Teufel das Weihwasser!!!
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Südheidjer » Sa Feb 20, 2021 18:59

CarpeDiem hat geschrieben:
marius hat geschrieben:Da hätte ich gerne einen Link um nachzulesen


Da ich kein Tastenmann bin, kann ich keinen Link setzen, dir aber gern die Fundstelle nennen BFH-Urteil vom 23.7.2019 IXR 28/18.


Ggf ist das folgende Urteil gemeint:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910191/

Eventuell hier auch was in Kurzfassung....
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BFH&Datum=23.07.2019&Aktenzeichen=IX%20R%2028%2F18
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Feb 20, 2021 20:22

Südheidjer hat geschrieben:Ggf ist das folgende Urteil gemeint


Danke für die Hilfe eines (noch nicht) voll digitalisierten Bürgers durch einen mit der Materie besser vertrauten Foristen!
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 21:23

Ich meinte eigentlich was anderes :

CarpeDiem hat geschrieben:
marius hat geschrieben:Sofern die Gemeinde den Steuervorteil beim Preis nicht berücksichtigt.

Das darf sie definitiv nicht, sonst kann der ganze Enteignungsvorgang juristisch mit grossen Erfolgsaussichten angefochten werden. Der Steuerstatus spielt bei den ganzen Vorgängen überhaupt keine Rolle!


Sprich das die Gemeinde den Enteignungspreis geringer ansetzt, weil er Ertrag nicht steuerpflichtig ist.
Aber dazu wirds kein Urteil geben.
Aber egal, von meiner Seite ist hier eh alles gesagt und ich klinke mich hier mal aus.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » Sa Feb 20, 2021 21:38

Bei Enteignungen hat der Vorhabenträger immer ein riesiges Problem, nämlich wenn sich im Verfahren herausstellt, dass eine Enteignung nicht möglich ist.
Bei Leitungen benennt die Literatur Preise von bis zu 70 € / qm für nicht enteignungsfähige Trassen, bei einer zeitlich beschränkten Dienstbarkeit ( 30 Jahre sind da so üblich ).
Ich hab mal bei einem hohen BV-Funktionär ne Straße gestoppt, da wurde dann die Straße und das vorgesehene Gewerbegebiet eingestellt.

Bei Stromleitungen sind übrigens 70 €/qm der faire Wert, wenn man dem Grundstückseigentümer um die 10 % des Ertrags der Leitung zugesteht.
So kassieren holländische Rentner und australische Kapitalisten das Geld.

Marius : Die Gemeinde hat gar nichts festzulegen. Jeder Vorhabenträger ist gezwungen, die Entschädigung so zu bemessen,
dass der Betroffene "bildhaft in die Lage zu versetzen ist, dass das ihm Genomme wieder gegeben wird"

Bei der Bemessung der Entschädigung sind einkommensteuerliche Nachteile ggf. auszugleichen
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 21:48

Wobei ich noch anfügen muss, in dem gesetzten Link gehts um private Veräusserungsgeschäfte bei Enteignung, eine Betriebsentnahme ist ja wieder was anderes.

Marius : Die Gemeinde hat gar nichts festzulegen. Jeder Vorhabenträger ist gezwungen, die Entschädigung so zu bemessen,
dass der Betroffene "bildhaft in die Lage zu versetzen ist, dass das ihm Genomme wieder gegeben wird"


Wie bereits erwähnt, von meiner Seite ist zum Thema eigentlich alles gesagt.
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