marius hat geschrieben:Wobei ich noch anfügen muss, in dem gesetzten Link gehts um private Veräusserungsgeschäfte bei Enteignung, eine Betriebsentnahme ist ja wieder was anderes.Marius : Die Gemeinde hat gar nichts festzulegen. Jeder Vorhabenträger ist gezwungen, die Entschädigung so zu bemessen,
dass der Betroffene "bildhaft in die Lage zu versetzen ist, dass das ihm Genomme wieder gegeben wird"
Wie bereits erwähnt, von meiner Seite ist zum Thema eigentlich alles gesagt.
Das geht ganz einfach : Anfrage im Rahmen der Amtshilfe beim zuständigen Finanzamt, wie die Sache steuerlich behandelt wird.
Damit herrscht dann Rechtssicherheit. Erledigt.