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Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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109 Beiträge • Seite 7 von 8 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon T5060 » Sa Feb 20, 2021 22:35

marius hat geschrieben:Wobei ich noch anfügen muss, in dem gesetzten Link gehts um private Veräusserungsgeschäfte bei Enteignung, eine Betriebsentnahme ist ja wieder was anderes.

Marius : Die Gemeinde hat gar nichts festzulegen. Jeder Vorhabenträger ist gezwungen, die Entschädigung so zu bemessen,
dass der Betroffene "bildhaft in die Lage zu versetzen ist, dass das ihm Genomme wieder gegeben wird"


Wie bereits erwähnt, von meiner Seite ist zum Thema eigentlich alles gesagt.


Das geht ganz einfach : Anfrage im Rahmen der Amtshilfe beim zuständigen Finanzamt, wie die Sache steuerlich behandelt wird.
Damit herrscht dann Rechtssicherheit. Erledigt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon marius » Sa Feb 20, 2021 22:47

T5060 hat geschrieben:Das geht ganz einfach : Anfrage im Rahmen der Amtshilfe beim zuständigen Finanzamt, wie die Sache steuerlich behandelt wird.
Damit herrscht dann Rechtssicherheit. Erledigt.

Schon klar, Aber kümmere dich erstmal um die Steuern vom Pornoladen Zuhause, nicht das der Steuerprüfer oder Geldwäschekommando anklopft und die Handschellen klicken, sonst ist statt Landtreff, Knasttreff angesagt.

T5060 hat geschrieben: bezahlten PornHub-Login :mrgreen:
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Ecoboost » Sa Feb 14, 2026 19:52

Servus,

mir wurden aktuell 80,00 €/m² geboten. Allerdings will die Stadt selbst da gar nichts machen, ich soll erst bauen und alles selbst erschließen. Der Hinweis meinerseits, das Wasserversorgung und Zufahrt bereits vorhanden ist interessierte die nicht wirklich.
Momentan haben Sie auch gar keine Zufahrt, da dies meine private Straße ist.
Ich werde irgendwie nicht schlau daraus!?
Geht es denen nur vorwiegend darum zu verhindern, dass dies später ein Spekulationsbaugrundstück wird oder wollen mich die übers Ohr hauen!?
Da sitzen die zu dritt im Amt und wollen wissen was Du vorhast usw.
So lange da nicht gebaut wird kann ich mit den 80,00 € gut leben, sollte da allerdings dann doch mal gebaut werden nicht. Denn die Stadt wird den Quadratmeter da mit Sicherheit um das 3 fache weiter verkaufen, somit möchte ich nach Möglichkeit eine Nachbewertungsklausel im Kaufvertrag haben.
Momentan wird geprüft ob das Wasserwirtschaftsamt eine Bebauung mittels Kleinkläranlage zulässt, wir haben im Ort nämlich keinen Kanalanschluss. Sollte das Ergebnis hier gar negativ ausfallen wars es das.
Ich werde wohl mir anwaltliche Unterstützung holen müssen, denn so Laufe ich in die Gefahr denen ins offenen Messer zu rennen.
Für Wiesenflächen gehen die Preise bei uns bis 22,00 €/m².

Weiter:
sollte das Grundstück nach dem Einheimischenmodell vergeben werden sind die verpflichtet zu bauen und dort 15 Jahre zu bleiben. Kommt es innerhalb der 15 Jahren zu einem Verkauf, gehört es wieder der Stadt die es dann wieder weiter gibt.
Nach den 15 Jahren können die damit aber dann machen was sie wollen. Allein durch die Lage des Grundstücks bringt das im freien Verkauf einen saftigen Preis ein. Daran darf man gar nicht denken.

Gruß

Ecoboost
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Marian » So Feb 15, 2026 8:09

Doch, an all das kann man denken und sich von der Backe putzen.
Du bist der geborene Arbeitnehmer und Gewerkschafter.
Du willst das höchst mögliche was mit dem "unbebauten Stück LF" bei Bebauung und Verkauf in 15 Jahren möglich ist. Der aktuell gebotene Zeitwert genügt dir nicht, liegt er doch schon 4 mal höher als üblich.
Erschließung kostet Geld. Nur weil da Strom und Wasser einer Tante liegt, kannst du nicht einfach mit nem T Stück anklemmen. Entweder du investierst ordentlich mit Risiko und holst den höchsten Reibach oder aber auch Verlust. Oder du nimmst das gute erste Geld ohne jede Arbeit. Kann man ja auch noch was handeln. Man muss nicht sofort ja sagen. Nachbewertungsklausel ggü der Gemeinde, der Grundstücksausschuss wird so herzlich lachen wie ich :lol:
Spiegelt unsere Gesellschaft wieder.
Alles haben wollen und nix dafür riskieren.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon bauer hans » So Feb 15, 2026 9:34

Ohne Erschliessung läuft gar nix :!:
Dazu braucht man die Gemeinde.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon holzerhobby » So Feb 15, 2026 9:47

@ Eco: Ist das deine Zuwegung vom anderen Faden?

Bei den Preisen vergisst du mal schnell, dass die Käufer eines Bauplatzes anteilig auch die Wege, Spielplätze und Grünflächen mitfinanzieren müssen, da bist du schon mal bei fast dem doppelten Kaufpreis plus Erschließung.
Außerdem dürfen Kommunen m.W. keine Gewinn mit,dem Verkauf von Baugrundstücken machen.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon 240236 » So Feb 15, 2026 10:10

Soweit ich weiß, dürfen Kommunen durch Baulandverkauf keinen Gewinn machen
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Ecoboost » So Feb 15, 2026 11:04

Servus,

ich soll einfach nur machen, ein Geh- und Fahrtrecht für den Bauplatz einräumen, die Erschließung vollenden usw.
Das werden nur 2 Bauplätze, einmal ich und einmal eins für die Stadt. Nicht mehr und nicht weniger.
Es kann und darf doch nicht sein dass ich 80,00 €/m² bekomme, anteilig noch bestenfalls eine Erschließungsgebühr erhalte, die Verkehrssicherungspflicht der Zufahrt sowie den Winterdienst übernehme und dann später der Grund gar um das 3-fache weiter verkauft wird und die Stadt sich den Gewinn einstreicht.
Der Preis wäre gerechtfertigt wenn die Stadt die Erschließung auf eigene Kosten macht, stattdessen sagen die aber, sie brauchen das Grundstück erst mal nicht. Das braucht mir keiner erzählen, vor 4 Jahren zeigte mir der OB eine ganze Liste mit Bewerbern für Baugrundstücke. Weiter widerspricht dies im Grunde auch der Anwendung des 246e BauGB, wenn die Stadt so Bauland zurück hält.
Mir ist das einerseits ja gar nicht mal unrecht, aber die Rahmenbedienungen müssen wenigsten einigermaßen für mich passen.
Dass die Stadt keinen Gewinn darauf machen darf braucht mir jedenfalls keiner erzählen, in der Praxis sieht das anders aus. Sollen sie auch haben, keine Frage.
Da die Zufahrt relativ lang mit 36 Meter ist und eine Breite von 4 Metern hat, wäre eigentlich ein Wendehammer dahinter angebracht. Das interessiert die aber überhaupt nicht, ich habe halt bedenken wenn ich da was mache, das mir das später um die Ohren geknallt wird.
Die Zufahrt eignet sich auch nur bedingt für den Schwerlastverkehr, weiter ist es eine spitzwinklige Einfahrt. Es muss während der Bauphase eine Baustraße über die angrenzende Wiese des Bruders erfolgen. Ich werde das auch so machen, da ich keine Schäden an der Zufahrt riskiere.
Es geht hier nur um einen kleinen Weiler mit 11 Wohnhäusern und einem landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb, also nicht vergleichbar mit einer städtischen Infrastruktur an geforderten Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten.
Mir hilft das nichts, es geht da um so viele rechtliche Sachen, dass ich jemanden brauche der wo da mit drüber schaut.
Die Stadt hat da so einiges an Murx in letzter Zeit gemacht, da ist jetzt ein großer Bauträger mit einer Klage gegen die maßlos gescheitert.
Ich bin mir auch nahezu sicher, dass es in einer kleineren Gemeinde anders laufen würde. Aber wenn man da einer großen Kreisstadt angehört, ist man da nur noch ein Bittsteller.

Weiter will ich ja nicht nur jammern, dass die Stadt wohl jetzt gewillt ist mir ein Baurecht zu ermöglichen ist für mich ein Lottosechser. Allerdings hat es vor 4 Jahren schon geheißen, das ich ein Baurecht bekomme. Die Satzung wurde vom LRA als rechtswidrig eingestuft und in Folge wurde alles dann abgebrochen.

Gruß

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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Fahrer412 » Mo Feb 16, 2026 8:33

Marian hat geschrieben:Doch, an all das kann man denken und sich von der Backe putzen.
Du bist der geborene Arbeitnehmer und Gewerkschafter.
Du willst das höchst mögliche was mit dem "unbebauten Stück LF" bei Bebauung und Verkauf in 15 Jahren möglich ist. Der aktuell gebotene Zeitwert genügt dir nicht, liegt er doch schon 4 mal höher als üblich.
Erschließung kostet Geld. Nur weil da Strom und Wasser einer Tante liegt, kannst du nicht einfach mit nem T Stück anklemmen. Entweder du investierst ordentlich mit Risiko und holst den höchsten Reibach oder aber auch Verlust. Oder du nimmst das gute erste Geld ohne jede Arbeit. Kann man ja auch noch was handeln. Man muss nicht sofort ja sagen. Nachbewertungsklausel ggü der Gemeinde, der Grundstücksausschuss wird so herzlich lachen wie ich :lol:
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Alles haben wollen und nix dafür riskieren.


Nachbewertungsklausel bei der Gemeinde gibt es durchaus, kann ich aus eigener beruflicher Erfahrung bestätigen.

Allerdings darf man nicht überschätzen welchen Anteil der Grundstückskaufpreis bei einer späteren Veräußerung von Bauparzellen überhaupt ausmacht. Zum einen müssen alle Erschließungsmaßnahmen (Strom, Wasser, Kanal, Straße, Straßenbeleuchtung) über den Verkaufspreis abgegolten werden. Dann müssen die Flächen für die Allgemeinheit (Straße, Grünflächen) anteilig auf die anderen Grundstücke umgelegt werden. In der ländlichen Region Bayerns hier, macht der Kaufpreis nur einen Bruchteil von den anderen Kosten aus.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Fahrer412 » Mo Feb 16, 2026 8:36

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

i
Weiter will ich ja nicht nur jammern, dass die Stadt wohl jetzt gewillt ist mir ein Baurecht zu ermöglichen ist für mich ein Lottosechser. Allerdings hat es vor 4 Jahren schon geheißen, das ich ein Baurecht bekomme. Die Satzung wurde vom LRA als rechtswidrig eingestuft und in Folge wurde alles dann abgebrochen.

Gruß

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Das kann gut sein, dass das vor 4 Jahren noch nicht möglich war, aber vielleicht kann man es jetzt mit dem Bauturbo ja doch realisieren.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Ecoboost » Mo Feb 16, 2026 19:38

Servus,

so sieht es vor Ort aus bzw. so könnte es mal aussehen.
https://i.postimg.cc/KcKLKJq3/Screensho ... 192854.jpg
Es ist ja nahezu schon alles da, insbesondere Trinkwasseranschluss und Zufahrt.
Einzig ein neues Stromkabel müsste vom Trafo durch den Ort und dann entlang meiner Zufahrt verlegt werden.
Wenn das Wasserwirtschaftsamt grünes Licht gibt, dann wäre das ja dank § 246e BauGB sofort bebaubar und hat den Status von Rohbauland, ohne den ganzen Aufwand wie es sonst regulär mit Bebauungsplan, erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans usw. ablaufen würde.
Mir ist das schleierhaft wie man mich da mit dem Preis so drücken kann, bei 550,00 € Bodenrichtwert EBFR sollten eigentlich 250,00 € oder wenigstens noch 200,00 € an Quadratmeterpreis drinnen sein.
Bei den 560 m² was für die Stadt angedacht sind, bekäme ich ja bei 80,00 €/m² ja nicht mal 45.000,00 €. Das geht ja schon für die Erweiterung der Zufahrt, Verlängerung der Hauptwasserleitung, Stromkabel, Kleinkläranlage, also kurzum für die Vollendung der Erschließung drauf.
Wobei ich zugeben muss, dass das Thema Erschließung bzw. dessen Kosten noch nicht wirklich thematisiert wurde, aber ich kann mir schon denken was da kommen wird.
Das Beste was ich hier machen kann ist warten und keinen Druck in die Sache einbringen, ich denke die sind auf jeden Fall heiß auf den Grunderwerb.
Nur verarschen lasse ich mich nicht.

Gruß

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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Ecoboost » Di Feb 17, 2026 18:25

Servus,

was meint Ihr dazu?
Das wäre der nächste Schritt, sofern das Statement des Wasserwirtschaftsamt positiv ausfällt und die Stadt weiter auf den limitierten Ankaufspreis besteht.
Das Schreiben wurde mit Hilfe der KI aus meinen ganzen geschilderten Bedenken formuliert.

Absender:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
Empfänger:
[Name des Bürgermeisters / Bauamt]
Stadtverwaltung [Name der Stadt]
[Adresse]
[Datum]

Betreff: Umsetzung Bauvorhaben gemäß § 246e BauGB auf Flst. [Nr.] – Konditionen für Einheimischenmodell, Erschließung und dingliche Sicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

bezüglich der Entwicklung meines Grundstücks im Außenbereich und der geplanten Bereitstellung einer Teilfläche von ca. 560 m² für ein Einheimischenmodell, konkretisiere ich hiermit meine Bedingungen für den städtebaulichen Vertrag:

1. Kaufpreis und Erschließungskosten (Kostentrennung)
Der Preis von 80,00 €/m² versteht sich als reiner Bodenwert für unerschlossenes Rohbauland. Da ich die gesamte Erschließung (Zufahrt, Kanal/Kleinkläranlage nach WWA-Vorgabe) koordiniere, ist im Kaufvertrag zwingend zu fixieren, dass der Erwerber 50 % der tatsächlich anfallenden Gesamterschließungskosten zusätzlich zum Kaufpreis an mich erstattet. Eine Abgabe als „erschlossenes Bauland“ zu diesem Preis schließe ich aus.

2. Einmalzahlung für Geh- und Fahrtrecht
Da es sich um ein Hinterliegergrundstück handelt, das dauerhaft über mein Privatgrundstück erschlossen werden muss, fordere ich für die Einräumung des notwendigen Geh- und Fahrtrechts eine angemessene einmalige Abfindungszahlung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Kaufpreis des Grundstücks zu leisten, da sie die dauerhafte Wertminderung und Belastung meines verbleibenden Stammgrundstücks kompensiert.

3. Spekulationsschutz und Bindungsfrist
Aufgrund der außergewöhnlich attraktiven Lage (Bergblick) und des hohen Subventionsgrades durch den niedrigen Kaufpreis, fordere ich im städtebaulichen Vertrag eine verlängerte Bindungsfrist von mindestens 25 Jahren. Es muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Scheidung oder eines vorzeitigen Weiterverkaufs der erzielte Mehrwert nicht privat abgeschöpft wird, sondern der Dorfgemeinschaft oder dem ursprünglichen Zweck erhalten bleibt. Hierzu schlage ich zudem ein nachrangiges Vorkaufsrecht zu meinen Gunsten vor.

4. Soziale Komponente und Sicherheit (Direktverkauf)
Wie bereits dargelegt, bin ich alleinstehend und bei der gefährlichen Waldarbeit auf eine verlässliche Nachbarschaft angewiesen. Ich schlage daher weiterhin den Direktverkauf an die mir bekannten, ortsansässigen Bewerber vor. Dies sichert nicht nur meine persönliche Sicherheit durch Nachbarschaftshilfe, sondern garantiert auch eine reibungslose private Erschließungsgemeinschaft für die gemeinsame Kleinkläranlage.
Ich bitte um eine zeitnahe Bestätigung, dass diese Punkte in den Entwurf des städtebaulichen Vertrags einfließen, damit wir nach Vorliegen der WWA-Stellungnahme zügig in die notarielle Umsetzung gehen können.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]


Gruß

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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon Marian » Fr Feb 20, 2026 15:47

Ich find es ja peinlich das erwachsene Leute sich Schriftverkehr für Ämter von der KI generieren lassen.
Für sowas ist ein Fachanwalt kein rausgeschmissen Geld.

Hat überhaupt wer von der Kommune was zur Erschließung gesagt?
Zwei EFH an eine KKA glaub ich kaum.
Da kannst du dich um deine Erschließung kümmern und wenn da auf dem kommunal Grundstück was passiert, reißen die alles neu auf und machen das nochmal seperat. So läuft das hier zumindest.
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon schakschirak » Sa Feb 21, 2026 4:16

Man muss aufpassen das man nicht enteignet wird. Das hat der Artikel von Agrarheute gut erklärt
https://www.agrarheute.com/politik/land ... ern-629418
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Re: Bauland. Was zahlt die Gemeinde?

Beitragvon DMS » Sa Feb 21, 2026 8:10

schakschirak hat geschrieben:Man muss aufpassen das man nicht enteignet wird. Das hat der Artikel von Agrarheute gut erklärt
https://www.agrarheute.com/politik/land ... ern-629418


Danke für das Urteil! Also nach dem Urteil macht die Stadt W. doch einen riesen Gewinn -also Kaufpreis Ackerland 450 ha zu 12 Euro / Vkpr. 450 ha zu 1.000 Euro Bauland somit vor Vwtgs-Ausgaben rund 4.4 Mrd.. Das lohnt sich doch mal. Das ist ein tolles Geschäftsmodell.
Und -wie ich ja immer schreibe- bestätigt dies doch wieder meine Lehre. In den kommenden schlechten Zeiten werden die angeblich unabhängigen Richter a l l e s absegnen, damit das System weitergeht. Jeder will doch weiterbeschäftigt und bestens bezahlt werden. Die kommende Zeit gilt hauptsächlich der Vermögenssicherung.
Geld wird in Schland nicht mit (harter) Arbeit verdient. Sondern so, etwas nicht haben -dann billig nehmen- und weiterverkaufen zum 100 fachen Wert- = maximaler Gewinn mit minimalem Aufwand.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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