Gerade ist der Corsa angekommen. Hat wie immer ganz hervorragend geklappt mit dem polnischen Transporteur
Dreiländer Gmbh
GPG Logistics
Whatsappnummer bisschen weiter vorne!
Mal schaun, ob den die Tochter fahren mag.
Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 22:21
Fassi hat geschrieben:Da hat aber die Zulassungsstelle mächtig gepennt.
Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?
In bestimmten Konstellationen kann es attraktiv sein, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen zu lassen. Insbesondere in Familie umgehen junge Fahrer so häufig hohe Beitragssätze. Doch Versicherungen reagieren häufig negativ auf ein solches Vorgehen.
Sind Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer zwingend identisch?
Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug verfügt über einen Fahrzeughalter und einen Versicherungsnehmer. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um dieselbe Person, doch dies ist kein Muss. Eine sogenannte abweichende Halterschaft ist insbesondere in Eltern-Kind-Konstellationen häufig zu finden. Das Fahrzeug über Mutter oder Vater zu versichern, kann kostensparend sein, jedoch kann die Abweichung von Fahrzeughalter zu Versicherungsnehmer auch Nachteile mit sich bringen.
Grundsätzlich macht den Fahrzeughalter aus, dass dieser die Verfügungsrechte über das Fahrzeug besitzt. Doch auch die Ausübung der Pflichten, wie regelmäßig die Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen zu lassen, ist Aufgabe des Halters. Dieser Name steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, also dem Fahrzeugbrief und -schein. Der Versicherungsnehmer hingegen ist diejenige Person, welche den Vertrag über eine KFZ-Versicherung abschließt und über welche auch ein Schadensfall abgewickelt wird.
Abweichende Halterschaft attraktiv für junge Fahrer
Sehr junge Fahrer werden von Versicherungsunternehmen aufgrund einer statistisch hohen Unfallanfälligkeit in der Regel in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Es ist also ein Beitragssatz von bis zu 230 % zu begleichen. Um diese immensen Kosten zu umgehen, kann ein Fahrzeug über eine andere Person versichert werden.
Schließt nun also der Vater oder die Mutter einen Versicherungsvertrag für das Fahrzeug des Kindes ab, handelt es sich bei dem Elternteil um den Versicherungsnehmer. Der Fahrzeughalter weicht also vom Versicherungsnehmer ab und es handelt sich um abweichende Halterschaft. Das Kind steht in den Fahrzeugpapieren, das Elternteil jedoch im Versicherungsvertrag.
Anderer Versicherungsnehmer kostet häufig mehr
Den Versicherungen ist dieses Vorgehen sehr wohl bewusst. Vor Abschluss des Vertrags ist daher mitzuteilen, wer alles mit dem Fahrzeug fahren wird. Nur Personen, die im Vorfeld der Versicherung genannt wurden und somit über den Versicherungsvertrag auch abgesichert sind, können im Schadenfall tatsächlich berücksichtigt werden. Der Fahrzeughalter muss sich also im Kreis der versicherten Personen befinden.
Weichen die Daten des Fahrzeughalters von denen des Versicherungsnehmer ab, reagieren viele Versicherungen darauf mit einem deutlich erhöhten Beitragssatz. Andere Versicherungen weigern sich, einen Versicherungsvertrag bei abweichender Halterschaft abzuschließen. Es ist also grundsätzlich möglich, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen – die Versicherung und der Tarif entscheidet letztendlich darüber, ob ein solches Vorgehen möglich und lohnenswert ist.
Drei Steuer-Arten können anfallen
Grundsätzlich können Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen. Doch wann muss ein Verkäufer Steuern überhaupt zahlen? In folgenden Fällen drohen Steuerpflichten:
Eine Sache wird innerhalb eines Jahres weiterverkauft. Wer binnen zwölf Monate mindestens 600 Euro Gewinn aus solchen privaten Verkäufen erzielt, muss den gesamten Betrag versteuern. Liegt der Betrag unter dieser Freigrenze, ist dieser einkommensteuerfrei.
Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre dürfen darüber hinaus bis zu 410 Euro aus Nebeneinkünften – etwa aus unternehmerischer Tätigkeit – steuerfrei kassieren. Liegen diese höher, müssen sie in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wer regelmäßig Dinge verkauft, dem unterstellt das Finanzamt oft Gewinnerzielungsabsicht. Das gilt erst recht, wenn Produkte zwecks Weiterverkauf geordert werden. Liegen einkommensteuerpflichtige Einkünfte vor, so sind für das Jahr 2015 Gesamteinkünfte von 8.472 Euro bei einem Ledigen (= Grundfreibetrag) steuerfrei. Darüber greift ein mit steigendem Einkommen höherer Steuertarif.
Wer bereits im Vorjahr Umsätze von mehr als 17.500 Euro gemacht hat und im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 Euro erzielt, ist nicht nur einkommensteuerpflichtig, sondern muss auch Umsatzsteuer zahlen.
Bei Gewinnen von mehr als 24.500 Euro kommt noch die Gewerbesteuer obendrauf.
Tinyburli hat geschrieben:
Den Suda habe ich ja nur einen Tag für eine Dorfrunde benutzt.
Den Rest vom Jahr 2020 war der defekt bei mir am Hof gestanden.
Tinyburli hat geschrieben:Nur der Suda kommt halt aus China, und da ist der Qualitätsstandard wohl nicht ganz so gut wie bei uns.
Aber nichts desto trotz hatte ich außer dem Serienfehler bei dem einen Suda noch keine weiteren Mängel an meinen Elektroautos.
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