Das kommt vom vielen Kurvenfahren
Sowas hat zumindest mal der Vorarbeiter auf der Baustelle gesagt.
Aktuelle Zeit: Mo Nov 10, 2025 7:27
Moderator: Falke
forstfux hat geschrieben:@waidler: Wegebaumaßnahme = Bauschuttentsorgung?
was ich finde dass am besten geht sind alte Ton-Dachpfannen - die als Unterbau und dann Kies drauf
Lass Dich da mal nicht vom LRA erwischen, das baust Du dann wieder aus Forstjunior hat geschrieben:@mf2440
Servus Andi,
aber vor diesem rückewagen würde dein Mf aber auch ein bischen klein aussehen. Da müsste dann schon ein größerer her oder?
3. Welches Material darf für den Wegebau verwendet werden?
Für die Befestigung bzw. Ausbesserung von Feld- und Waldwegen darf nur geeigneter, unbelasteter und sortenreiner Bauschutt verwendet werden.
Bauschutt ist unbelastet, wenn er weder mit Öl oder Pech/Teer (bei pech-/teerhaltigen Kelleraußenwandabdichtungen), noch mit anderen Stoffen, wie polyzyklisch-aromatische Kohlenwasserstoffen (sog. PAK, bei Räucher-kammern/Kaminen), Schwermetallen oder Lösungsmitteln (z.B. bei Ge-werbe- bzw. Industriebetrieben) oder sonstigen wassergefährdenden Stof-fen verunreinigt ist.
Bauschutt ist sortenrein, wenn es sich ausschließlich um Ziegel, Sand-stein, Betonsteine, Beton (ohne Armierungseisen etc.), Hohlblocksteine, Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen sowie Wandputz handelt.
Materialien wie Kunststoffe (Folien, Styropor, Leerrohre etc.), Dämm- und Isoliermaterial, Stoffe auf Gipsbasis, Kabelreste, Holz, Metalle (Baustahl, Rohre, Sanitärarmaturen, Bleche etc.), Dachpappe, Glas, Sanitärkeramik (Waschbecken oder Kloschüsseln) oder Tapetenreste dürfen im Bauschutt grundsätzlich nicht enthalten sein.
4. Wie
Ausklang Waidler743 hat geschrieben:Wegebaumassnahme mit Handicap. Nichts als Ärger mit den Gummiketten.


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