Hallo Marco und Janine!
Warum habt ihr denn die "alte" Winde verkauft, bzw wär eine 6 Tonner für Eure Zwecke nicht günstiger gewesen?
mfg
Fabian
Aktuelle Zeit: Mo Nov 10, 2025 2:09
Moderator: Falke
, hab ich aber selbst auch nie gemacht. Ich stand auch immer direkt neben der Winde, meist noch nen Fuß am Unterlenker, um besser ziehen zu können
Marco + Janine hat geschrieben:Danke für DEINE Antwort (bzw. Bild von der Falle)
Kann mich erinnern das wir hier schon mal das ziehen von Stämmen zum Lagerplatz am Seil
als Thema hatten. Der eine hängt um der andere sagt es geht zusehr auf die Bremse
und jetzt gehts schon zusehr auf die Kettenfallen
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Forstseilwinden-Anforderungen
VSG 3.1 § 50 Winden, Hub- und Zuggeräte - Grundsätze
(1) Der Unternehmer muß sicherstellen, daß
1. bei der Aufstellung der Geräte der Steuerstand so angeordnet oder geschützt ist, daß der Geräteführer weder durch das Gerät selbst noch durch die Tragmittel oder die Last gefährdet wird.
Durchführungsanweisung zu Absatz 1 Ziffer 1
Die Forderung kann z.B. erfüllt werden durch
- Anordnung des Steuerstandes außerhalb des Gefahrenbereiches,
- Fernbedienung,
- Schutzgitter.
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