Bei Radladern sind die, bei Straßenfahrten zulässigen, Schaufelgrößen in der ABE eingetragen.
Beim Frontlader sollten Papiere dabei sein wo das auch drin steht.
Aber Theorie ist das Eine, Praxis das andere.
Solange Beleuchtung und Blinker nicht verdeckt sind, scharfe Kanten abgedeckt sind....
Abstand von Mitte Lenkrad zur vordersten Fahrzeugkante max. 350cm.
Für Abstand Blinker, Beleuchtung zur vorderen Fahrzeugkante gibt's auch max. Maße, Warntafeln, Rückstrahler, usw. steht in der StVZO.
Willst es wirklich Wasserdicht haben dann ist es mit einigem Aufwand machbar.
Oder du bewegst dich halt in der Grauzone.
Solange nix passiert.