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Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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112 Beiträge • Seite 7 von 8 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Ferengi » Mo Dez 12, 2016 22:21

Willst das ernsthaft wissen, oder steht deine Meinung eh schon fest?
In letzterem Fall kann ich mirs schreiben nämlich sparen.

Eines sag ich dir aber schon vorweg, dir werden ein paar harte Jahre bevor stehen.
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Tinyburli » Di Dez 13, 2016 0:49

Stamo, wie ist Dein Betriebskonzept?
Was machst?
Wieviel schaut dabei raus?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon T5060 » Di Dez 13, 2016 1:44

Erfolgreiche BIO das sind
a) Ausgründungen großer Betriebe, die mit BIO ihren Abnehmern eine zweite Schiene bieten
b) Ausgründungen großer Betriebe, die mit schlechten Ackerflächen und Grünland einfach nur überzogen hohe Staatsprämien abrippen
c) dito das gleiche als Einzelbetriebe mit Flächen und Gründen wie unter b)
d) Milchviehbetriebe in Grünlandregionen mit hohem Flächenangebot und niedrigen Pachtpreisen

Zieht man die Betriebe a) - d) von BIO Gesamt ab, sieht das ganze sehr ernüchternd aus.

Schaut man in die Vertriebsschiene, dann glänzt einzig DENREE mit guten Zahlen.
Die Branche leidet unter einem fehlenden QM und sehr sehr teuren Rückrufen.

DEMETER musste die Reißleine ziehen, um nicht in den Abwärtssog der BIO Branche mit Ramschware und Preisverfall, hineingezogen zu werden.
BIOLAND gelingt es nicht mehr, sich hochwertig in den Regalen zu behaupten und kämpft mit sinkenden Beiträgen und teuren Systemkosten.

Die Zeit der gefühlsduseligen Alt 68er auf der Entscheidungsebene geht dem Ende zu, deren Zenith ist überschritten.
Sie glänzen höchsten noch durch hohe Kaufkraft als Empfänger fetter Pensionen.
Ihre Jobnachfolger haben schon die Schnauze voll.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon stamo » Di Dez 13, 2016 6:57

Ferengi hat geschrieben:Willst das ernsthaft wissen,

ja
Ferengi hat geschrieben:oder steht deine Meinung eh schon fest?


Finde bisher nichts, was dagegen spricht.
Ferengi hat geschrieben:Eines sag ich dir aber schon vorweg, dir werden ein paar harte Jahre bevor stehen.


Ich habe ein paar Schafe. Sehe deshalb steigende Kraftfutter und Mineralfutterkosten auf der Ausgabenseite und auf der Einnahmenseite "überzogen hohe Staatsprämien."
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon cerebro » Di Dez 13, 2016 7:18

Zusammenfassend kann man sagen das bio mittlerweile nur zum Prämien Optimierung gemacht wird. Lebensmittel werden abgesehen von paar kg Fleisch von den Viechern die nicht selber verrecken keine produziert.......! Manche bio Milch Betriebe in grünLandRegionen bin ich geneigt auszunehmen
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Tinyburli » Di Dez 13, 2016 7:59

Ökologischer Landbau

Bayern nimmt mit über 8.000 Ökobetrieben und einer ökologisch bewirtschafteten Fläche von über 250.000 Hektar bundesweit den Spitzenplatz ein. Fast ein Drittel aller deutschen Ökobetriebe wirtschaften in Bayern.
Mehr als die Hälfte der in Deutschland produzierten Öko-Milch kommt aus Bayern. Auch bei der Verarbeitung von Ökoerzeugnissen ist Bayern führend. In den letzten Jahren gab es hier einen deutlichen Anstieg auf über 3.000 Unternehmen.


http://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/oekolandbau/

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft fördert der Freistaat Bayern vor allem Investitionen, die den folgenden Zielen dienen:

Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere
notwendige Anpassungen an die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung in viehhaltenden Öko-Betrieben
Vermeidung von Unwetterschäden im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau

Gefördert werden darüber hinaus auch Saatgutaufbereitungsanlagen, betriebliche Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien, Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und vergleichbaren Gemeinden des Kerngebiets sowie Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen des Weinbaus.

Hintergrundinformationen Richtlinien Antragstellung Merkblätter und Formulare

Voraussetzungen

Mindestgröße 3 ha selbst bewirtschaftete LF oder 1 ha bei mind. 5-jähriger Mehrfachantragstellung oder 0,25 ha Rebfläche in den Steillagen des Weinbaus.
Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 Euro bei Ledigen und 120.000 Euro bei Verheirateten.
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 5.000 Euro, max. 100.000 Euro, bei Investitionen in Saatgutaufbereitungsanlagen und Witterungsschutzeinrichtungen max. 50.000 Euro.

Einschränkungen

Keine Förderung von Ersatzinvestitionen.
Keine Förderung von Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben.
Keine Förderung von baulichen Investitionen in Lager- oder Bergeräume, ausgenommen untergeordnete Umbaumaßnahmen bei Investitionen in Heutrocknungsanlagen.
Keine Förderung von Landankauf sowie Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen.
Keine Förderung von Vorhaben von Mitgliedern einer Erzeugerorganisation, die gemäß deren operationellen Programmen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 gefördert werden können.
Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.

Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.

Förderung

Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in folgender Höhe gewährt:

Zuschüsse von bis zu 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens.
Zuschussobergrenze 25.000 Euro je Zuwendungsempfänger.

Mittelherkunft

Bayern
3. Maßnahmen der Förderung
Die Ergebnisse der Evaluierung des ökologischen
Landbaus in Bayern haben gezeigt, dass
Fördermaßnahmen eine verstärkte Umstellung
auf Ökolandbau erleichtern können.
Kulturlandschaftsprogramm
Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms
(KULAP) fördert Bayern
die Umstellung auf Ökolandbau über eine
Umstellungs- und Beibehaltungsprämie pro
Hektar, deren Höhe im deutschlandweiten
Vergleich im Spitzenbereich liegt. Zudem
erhalten die Betriebe einen Zuschuss zu den
jährlichen Kontrollkosten. Um die Öko-Imker
zu unterstützen, wird auch diesen ein Kontrollkostenzuschuss
gewährt.
Investitionsförderung
Über das Agrarinvestitionsförderprogramm
(AFP) und das Bayerische Sonderprogramm
Landwirtschaft (BaySL) erhalten Ökobetriebe
oder Betriebe in der Umstellung einen
Zuschuss zu baulichen Investitionen in der
Tierhaltung.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon LUV » Di Dez 13, 2016 8:42

Wurden in diesem Forum Investitionsförderungen nicht immer verteufelt? Gibt wohl unterschiedliche Teufel. ... :roll:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon LUV » Di Dez 13, 2016 10:46

T5060 hat geschrieben:Erfolgreiche BIO das sind
a) Ausgründungen großer Betriebe, die mit BIO ihren Abnehmern eine zweite Schiene bieten
b) Ausgründungen großer Betriebe, die mit schlechten Ackerflächen und Grünland einfach nur überzogen hohe Staatsprämien abrippen
c) dito das gleiche als Einzelbetriebe mit Flächen und Gründen wie unter b)
d) Milchviehbetriebe in Grünlandregionen mit hohem Flächenangebot und niedrigen Pachtpreisen



Ausnahmen bestätigen die Regel.....habe Kunden im Hochpreisigen Güllegürtel. Seit 14 Jahren Biomilcherzeuger (1 Million kg) .....sehr erfolgreich.
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Ferengi » Di Dez 13, 2016 12:28

cerebro hat geschrieben:Zusammenfassend kann man sagen das bio mittlerweile nur zum Prämien Optimierung gemacht wird. Lebensmittel werden abgesehen von paar kg Fleisch von den Viechern die nicht selber verrecken keine produziert.......! Manche bio Milch Betriebe in grünLandRegionen bin ich geneigt auszunehmen


Dummes Gebrabbel!

Wer Bio nur wegen der vermeintlich höheren Prämie macht, der wird ganz böse auf den Mors fallen.
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon stamo » Di Dez 13, 2016 16:23

Ja dann mal Butter bei die Fische und nicht nur blabla: Warum glaubst du das?
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Ferengi » Di Dez 13, 2016 16:38

Eigene Erfahrungen.


Im ersten Jahr gibts keinen Cent Bioförderung, man hat aber bereits die vollen Biounkosten.
Und als Bio vermarkten darf man im ersten Jahr auch noch nicht.
Erst im zweiten Jahr darfst du deine Erzeugnisse als "Umstellungserzeugnis" verkaufen.
Vollwertige Bioerzeugnisse sind sie erst im dritten Jahr.
Absatzmärkte muss man sich erstmal erschließen.
Vor Allem beim Fleisch ist das mitunter extrem schwer (2015 hatte Bio beim Fleisch einen Marktanteil von nur etwa 2%).
Die guten Preise bei der Bio-Milch werden auch bald der Vergangenheit angehören,
da viele Konvis jetzt meinen mit Biomilch viel Geld verdienen zu können.
Allgemein ist der Marktkampf beim Bio viel härter als beim Kovni.
Sofern man nicht grade im direkten Randgebiet der Großstädte als Direktvermarkter auftreten kann.
Die Direktvermarktung von Fleisch ist allerdings mit hohen Auflagen verbunden.
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon stamo » Di Dez 13, 2016 16:54

Ferengi hat geschrieben:Im ersten Jahr gibts keinen Cent Bioförderung, man hat aber bereits die vollen Biounkosten.

hmmm, also die bisherige AUM GL1 wird ausgezahlt, also kommt auch Geld rein. Außerdem hat man dann im 6. Jahr noch Bioförderung, auch wenn man kein bio mehr ist (möglicherweise).
Die Kontrollstelle sagt, ab dem 1.1. darf ich nichts konventionelles mehr zukaufen. Reste darf ich aber selbstverständlich aufbrauchen - theroetisch kann man also am 31.12. noch zum Landhandel :lol:
NATÜRLICH NUR THEORETISCH! Weil der 31.12. ist ein Samstag, da haben die bei mir nicht auf :klug:
Ferengi hat geschrieben:Und als Bio vermarkten darf man im ersten Jahr auch noch nicht.

zahlt eh keiner einen Euro mehr für Lämmer
Ferengi hat geschrieben:Erst im zweiten Jahr darfst du deine Erzeugnisse als "Umstellungserzeugnis" verkaufen.

zahlt eh keiner einen Euro mehr für Lämmer
Ferengi hat geschrieben:Vollwertige Bioerzeugnisse sind sie erst im dritten Jahr.

wie gesagt, zahlt eh keiner einen Euro mehr.
Ferengi hat geschrieben:Absatzmärkte muss man sich erstmal erschließen.

hab ich auch nicht vor.
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Tinyburli » Mi Dez 14, 2016 5:55

Ist ja in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt.
In Niedersachsen:
http://www.ml.niedersachsen.de/themen/l ... 22405.html

GL 1 - Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (GL11/GL12)
GL 11 - Grundförderung

Fördersatz: 170,00 €/ha

Gegenstand der Förderung: Gefördert wird eine umweltgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland durch die Verringerung der Betriebsmittelanwendung und durch Vorgabe des ersten Schnitttermins.

Angebot: landesweit

(Flächen, die in Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" liegen oder andere Flächen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen. Flächen in gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG sind von der Förderung nur dann ausgeschlossen, wenn ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt. Flächen in Landschaftsschutzgebieten sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen, soweit generelle Verbote hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen.)

Einzuhaltende Bedingungen:

Keine mineralischen Düngemittel, die Stickstoff enthalten (siehe Anlage 9 der RL), sowie keine Pflanzenschutzmittel.

Die betreffenden Dauergrünlandflächen dürfen nicht vor einem Termin gemäht werden, der nach dem phänologischen Ablauf dem 25. Mai entspricht. Dieser Termin wird jährlich neu ermittelt und für ganz Niedersachsen und Bremen einheitlich festgelegt.

Die Veränderung des Bodenreliefs sowie sämtliche Meliorationsmaßnahmen wie Be- und Entwässerung sowie die Beregnung sind untersagt.

Eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung ist untersagt, Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat sind grundsätzlich zulässig.

Die Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September zu nutzen.

Es sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen, diese sind im Betrieb vorzuhalten.



Der früheste Mähtermin wurde für 2016 auf den 23. Mai festgesetzt.


GL 12 - Zusatzförderung - naturschutzgerechte Bewirtschaftung außerhalb von Schutzgebieten

Fördersatz (zusätzlich zum Fördersatz GL11):

11 € je Punktwert/ha

Die Punktanzahl für die einzelnen Bewirtschaftungsbedingungen hat dabei eine unterschiedliche Höhe (möglich sind bis zu 60 Punkte).

Zuschlag:

Pflegeschnitt im Herbst: 85 €/ha

Gegenstand der Förderung:

Aufbauend auf der Grundförderung nach GL 11 wird eine zusätzliche Förderung für weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen, die sich aus der Punktwerttabelle (Anlage 10 der RL) ergeben, gewährt.

Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)

Zuwendungsfähig sind nur Flächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzku­lisse liegen.
Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten För­derkulisse angeschnitten sind.

Einzuhaltende Bedingungen (die von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und bestätigt werden):

Bewirtschaftungsauflagen der Grundförderung (siehe Merkblatt GL11) sowie
zeitliche Beschränkung der maschinellen Bodenbearbeitung, der Mahd oder der Beweidung
die Beschränkung der Anzahl der Weidetiere
die erhöhte Wasserstandshaltung für einen befristeten Zeitraum


Die Förderkulisse für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie auf der ANDI-CD oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).

Die Fördermaßnahme GL12 wird zur Antragstellung 2016 in Niedersachsen und Bremen nur in einem eingeschränktem Umfang angeboten. Detalis entnehmen Sie bitte den Antragsunterlagen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Tinyburli » Mi Dez 14, 2016 16:36

stamo hat geschrieben:
Vorschlag: Kaufe ausgewachsene Mutterschafe, keinen Bock = keine Nachzucht = kein Kraffutter = wenig Wurmsorgen, ganzjährige Weidehaltung (da keie Lämmer) = kein Stall = kein Düngeranfall


Stamo, ich müßte für meine 17 ha 35 Stück Mutterschafe halten. Die Herde ist mir zu groß.

Die 6 Mutterkühe wären da eher übersichtlich. Ich hab meinen Vater gefragt und der sagt, fang nichts an mit Viehhaltung in Deinen alten Tagen.

Da es nur bei meinen Äckern eine Doppelförderung gäbe, wären es nur ca. 1575,- mehr Prämie.

Der vom Amt sagte, es gingen auch Pferde. Nach dem internet zählen sie zu 0,8, was bei mir dann wohl 8 Pferde wären.

Außerdem gäbe es für Streuobstbäume 8,- pro Baum.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Biobetrieb - Möglichkeiten, Anforderungen, Perspektiven

Beitragvon Fassi » Mi Dez 14, 2016 20:59

Richtige Pferde zählen 1,1GV, Kleinpferde und Ponys sind 0,7GV. 0,8GV gibts bei Pferden nicht. Ansonsten gehen sich arbeitsmässig die Tierarten alle nicht viel aus dem Weg, wenn man sie nur halten und nichts damit erzeugen will. Achja, bei Deinen Berechnungen solltest Du auch die Tierseuchenkassenbeiträge, erhöhte BG- Beiträge und evtl. noch eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit einbeziehen.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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