Vier Fälle:
Der Staatsanwaltschaft Kiel liegt ein Fall vor, in den ein schleswig-holsteinischer Betrieb verwickelt ist
wurden im vergangenen Jahr bei Kontrollen in vier Fällen Verstöße gegen die Legehennen-Verordnung festgestellt. Dabei waren die für die Freiland-Haltung vorgeschriebenen Auslaufflächen nicht groß genug. In allen Fällen wurden die Mängel beseitigt. Die Verstöße seien abgestellt und geahndet worden
Hört sich auch nicht nach Skandal an.
