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Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesitz

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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78 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Westerwälder » Do Jan 28, 2021 6:59

Schönes Thema, ich versuche mir das mal hier vorzustellen:
Würde sicher gut umsetzbar sein im staatlichen, kommunalen und Genossenschaftlichen Waldeigentum. Im kleinparzelligen Privatwald gäbe es dann ganze Waldgebiete in denen die Jagd verboten wäre, weil Eigentum unter 1 ha zusammenhängend und verpachten geht erst ab 5 ha (in Dänemark).

In Brandenburg dürften die Flächen auch deutlich größer sein als in Hessen oder RLP. Hier wäre erst mal die Jagd im Privatwald verboten, bis auf wenige Ausnahmen mit über 1ha die dann Jagdinseln im Wald wären.

Bei mir mit meinen 20 ha z.B. dürfte ich dann auf einigen wenigen Flächen selber jagen, gut. Andererseits hätte ich viele kleinere Flächen auf denen die Jagd verboten ist. Das hätten die Rehe schnell raus denke ich.

Die Durchführung von Drückjagden geht im Privatwald auch nicht mehr, bleibt noch einzäunen.

Der kleine Waldbesitzer wäre dann beim Thema Jagd praktisch komplett raus, hat nix mehr zu melden.

Im Feld: Dann können sich die Bauern endlich selber um ihren Wildschaden kümmern, auf Eigentumsflächen! Viel Spaß!
Auf angepachteten Flächen wird es dann ganz interessant wenn ich den Verpächter anrufen muss er soll jetzt mal die Sauen zum Nachbarn vergrämen, sonst....ja was sonst?

....und die Sauen kapieren das neue Jagdrecht schneller als man denkt und suchen sich nur noch Eigentumsflächen unter 1ha.

Wenn das Modell eingeführt wird werden sicher einige Probleme besser zu lösen sein, aber dafür werden neue bisher unbekannte Probleme auftauchen. Es ist anders in Dänemark, ob es auch besser ist???

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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Badener » Do Jan 28, 2021 7:45

Das ist totaler Blödsinn und dann wird nach #WaldvorWild alles abgeknallt was Schalen hat. Wenn das so käme würde ich jede Nacht jemanden anrufen weil ein angeschweißtes Stück zu ihm eingewechselt hat. Mal sehen wie lange das den Leuten noch Spaß macht. Selbst wenn jeder nur 1 Reh schießen würde wären auf einer Waldfläche von 400 ha (Durchschnittliche Waldfläche in D sind 2,4ha) würden da fast 170 Stück erlegt. Dass ist weder Nachhaltig noch ist es mit dem Waidwerk zu vereinbaren.

Ich glaube auch nicht dass das durch geht, erstens haben die Jäger eine gute Lobby und zweitens werden die grünen immer stärker und die fordern die Abschaffung der Jagd durch Privatpersonen, was im krassen Gegenteil zu dem steht was da gefordert wird. Das in Deutschland 1 Jäger auf 230 Nichtjäger kommt stimmt übrigens nicht! Du kannst na nicht die komplette Bevöklkerung durch die Anzahl der Jagdscheininhaber teilen, alles unter 16 Jahren muss man raus rechnen, weil die ja faktisch gar kein Jäger sein können.

In den klein parzellierten Flächen die wir hier im Südschwarzwald haben wäre zudem der Verbiss extrem. Wer soll im übrigen dann das Grün und Ackerland bejagen und die Wildschäden zahlen? Dafür ist dann der Jagdpächter gut oder wie.... Der bedankt sich.

Edit: OK hab mal ganz kurz etwas quer gelesen. Das ist ja nur eine Forderung von Nabu und co.... Das kommt nicht!

Grüße
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Steyrer8055 » Do Jan 28, 2021 8:09

Hallo Zusammen!
Das was "Tyras" vorschlägt ist ja einen Gedanken wert! Es ist doch komisch,in den Gebieten wo Wald vor Wild gehandhabt wird,kommt Jungwald auf woanders nicht o.nur mit Zaun o. Einzelschutz.

mag Steyrer8055
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Badener » Do Jan 28, 2021 8:13

Steyrer8055 hat geschrieben:Hallo Zusammen!
Das was "Tyras" vorschlägt ist ja einen Gedanken wert! Es ist doch komisch,in den Gebieten wo Wald vor Wild gehandhabt wird,kommt Jungwald auf woanders nicht o.nur mit Zaun o. Einzelschutz.

mag Steyrer8055


Es kommt immer Jungwald auf. Nur unterscheiden sich die Einschätzungen von Waldbesitzern und Jägern was denn verbiss ist und was nicht. Ein Waldnachbar von uns hat behauptet es geht nichts ohne Zaun. Auf einer Lothar Fläche haben wir dann Weißtannen und Douglasien gesetzt, die Weißtannen haben nur Terminaltriebschutz bekommen die Douglasien Stachenbäumchen und siehe da, mittlerweile hat sich ein schöner bestand entwickelt. Das Reh gehört halt nunmal auch zum Wald.
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Tyras » Do Jan 28, 2021 8:25

(Vorneweg: Das ist alles unter der annahme, dass man Dänemark eins-zu-eines kopiert, was alles andere als ausgemacht ist.)
Westerwälder hat geschrieben:Im kleinparzelligen Privatwald gäbe es dann ganze Waldgebiete in denen die Jagd verboten wäre, weil Eigentum unter 1 ha zusammenhängend und verpachten geht erst ab 5 ha (in Dänemark).

Nein, den Teil hast etwas falsch verstanden.

Jagdbewirtschaftung ist gemäß § 18 Abs. 3 von Dänemarks Jagdgesetz auch auf Flurstücken unter 1 ha möglich, wenn eine Nachbarschaftsübereinkunft (Mustervertrag auf der Website des Dänischen Jagdverbands) besteht, wodurch eine Art "Mini-Jagdgenossenschaft" auf freiwilliger Basis entsteht, die bzgl. der gesetzlichen Mindestflächen als eine Partei behandelt wird.

Fall 1:
Waldbesitzer A (0,8 ha) und Waldbesitzer B (0,7 ha) schließen sich zusammen und können ihre zusammen 1,5 ha gemäß den Bestimmungen ihrer Nachbarschaftsübereinkunft selbst bejagen.
Fall 2:
Waldbesitzer C (2,1 ha), Waldbesitzer D (2,3 ha) und Waldbesitzer E (0,7 ha) interessieren sich nicht selbst für die Jagd und schließen zusammen, womit sie gemeinsam auf 5,1 ha kommen und die Jagd offen zur Verpachtung (unter beliebigen Konditionen) ausschreiben können.
§ 18. No hunting may be conducted on or from a contiguous area of ​​less than 1 ha. An area is considered contiguous, regardless of whether it is intersected by road or rail, when these can be legally crossed on foot.

PCS. (2) Only the owner of the property and his household may hunt on or from a contiguous area, cf. 1, 2nd sentence, which is less than 5 ha. If the right to hunt has been transferred together with the right of use of the property, the hunt may only be conducted by the person who has the right of use and his household.

PCS. The restrictions in para. 1 and 2 do not apply if an agreement has been entered into that the hunting on the area is carried out together with the hunting on adjacent areas, so that the total area exceeds the mentioned area limits. The presence between the areas of road or rail that can be legally crossed on foot does not imply any restrictions on the right to enter into an agreement.

PCS. The restriction in para. 1 does not apply to islands smaller than 1 ha when hunting is permitted in the surrounding fishing territory or parts thereof.

https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2018/270 (Übersetzung via Googel Translate)

edit: typo
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon H1asl » Do Jan 28, 2021 8:39

Badener hat geschrieben:Es kommt immer Jungwald auf. Nur unterscheiden sich die Einschätzungen von Waldbesitzern und Jägern was denn verbiss ist und was nicht.


Mhm, dann fallen den Bäumen wohl wegen dem Klimawandel die Köpfe ab. Beim Verbisschutz wohl Materialfehler :)

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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Tyras » Do Jan 28, 2021 8:44

Badener hat geschrieben:Wenn das so käme würde ich jede Nacht jemanden anrufen weil ein angeschweißtes Stück zu ihm eingewechselt hat.

In DK können registrierte Schweißhundeführer zur Nachsuche ohne Voranmeldung Reviergrenzen überschreiten.
Badener hat geschrieben:Dass ist weder Nachhaltig noch ist es mit dem Waidwerk zu vereinbaren.

DK praktiziert das seit weit über 100 Jahren und es gibt weiterhin flächig Rehe. Insofern: Doch, das kann bzgl. des Wildes definitv nachhaltig praktiziert werden.
(Was du unter Waidwerk verstehst, weiß ich nicht, deswegen kann ich zu dem Teil nix sagen.)
Badener hat geschrieben:Das in Deutschland 1 Jäger auf 230 Nichtjäger kommt stimmt übrigens nicht!

Doch, das ist in der Größenordnung schlichtweg Fakt. Als Vergleichsmetrik zum Nachbarland ist das durchaus nützlich.
(Aber wenn du unbedingt willst, kannst du ja mal das Verhältnis von Jagdscheininhabern zur Bevölkerung Ü16 ausrechnen und mit Dänemark vergleichen. Spoiler Alert: Das Verhältnis ist größenordnungsmäßig das gleiche.)

Badener hat geschrieben:[Die Grünen] fordern die Abschaffung der Jagd durch Privatpersonen

Ich verweise auf den ersten Beitrag. Der zuständige Minister Brandenburgs, selbst ein Grüner, unterstützt explizit die Forderung nach Jagdausübungsrecht für Grundeigentümer.

Übrigens waren es historisch in aller erster Linie die Konservativen bzw. Reaktionäre, die nach der gewaltsamen Niederschlagung der bürgerlichen Revolution von 1848/1849 das Jagdrecht der Grundeigentümer Stück für Stück demontiert haben (vor allem durch die Jagdpolizeigesetze ab 1850 und das Reichsjagdgesetz von 1934).

edit: typo
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon take_it_1999 » Do Jan 28, 2021 9:03

Hallo,

ich begrüße auch, dass das Jagdrecht mal überprüft wird. Es ist manchmal fraglich ob die Jagdgenossenschaft noch das zukunftsfähigste Modell ist. Weil im Moment laufen die Interessen des Jagdpächters und des Landwirts auseinander. Unter der Prämisse wäre ein Miteinander vielleicht besser und vielleicht gibt es was besserer als Jagdgenossenschaften.

Bitte hier nicht Brandenburg mit Süddeutschland vergleichen. Historisch gesehen, waren Brandenburg kein Realteilungsgebiet, d.h. kleine Waldstücke gibt es dort zwar auch aber eher wenig. Meist sind die Stücke deutlich größer als 5 ha. Insofern ist Brandenburg wirklich dafür geeignet mal theoretisch solch ein Muster-Experiment durchzuführen.
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Badener » Do Jan 28, 2021 10:10

H1asl hat geschrieben:Mhm, dann fallen den Bäumen wohl wegen dem Klimawandel die Köpfe ab. Beim Verbisschutz wohl Materialfehler :)


Naja ich hab auch einzelne Bäume die so aussehen. Aber die Frage ist ja wie sich die ganze Fläche zeigt.

Tyras hat geschrieben:DK praktiziert das seit weit über 100 Jahren und es gibt weiterhin flächig Rehe. Insofern: Doch, das kann bzgl. des Wildes definitv nachhaltig praktiziert werden.
(Was du unter Waidwerk verstehst, weiß ich nicht, deswegen kann ich zu dem Teil nix sagen.)

Waidwerken setzt Waidgerechtigkeit Vorraus! Die Jagd auf so kleinen Flächen kann nicht waidgerecht sein.
Tyras hat geschrieben:Doch, das ist in der Größenordnung schlichtweg Fakt. Als Vergleichsmetrik zum Nachbarland ist das durchaus nützlich.
(Aber wenn du unbedingt willst, kannst du ja mal das Verhältnis von Jagdscheininhabern zur Bevölkerung Ü16 ausrechnen und mit Dänemark vergleichen. Spoiler Alert: Das Verhältnis ist größenordnungsmäßig das gleiche.)

Jagdscheininhaber sagen nicht über die Art der Bejagung und die Nachhaltigkeit der Jagd aus. Woher weißt Du dass Dänemark nicht die U 16 herausgerechnet hat die du hier anbringst?

Tyras hat geschrieben:Ich verweise auf den ersten Beitrag. Der zuständige Minister Brandenburgs, selbst ein Grüner, unterstützt explizit die Forderung nach Jagdausübungsrecht für Grundeigentümer.

Übrigens waren es historisch in aller erster Linie die Konservativen bzw. Reaktionäre, die nach der gewaltsamen Niederschlagung der bürgerlichen Revolution von 1848/1849 das Jagdrecht der Grundeigentümer Stück für Stück demontiert haben (vor allem durch die Jagdpolizeigesetze ab 1850 und das Reichsjagdgesetz von 1934).

edit: typo
Ja dann ist der "zuständige Minister" aber allein auf weiter Flur. Der Bundesverband der Grünen sieht das anders. Einzelne Minister mögen da vielleicht ihre eigenen Vorstellungen haben, aber mit erstarken der Grünen wird die Jagd eher heruntergefahren wie stärker praktiziert. Das Reichsjagdgesetz von 1934 war ein großer Fortschritt im Jagdrecht und gebiet der Wilderei Einhalt.

Irgendwie ist jetzt der Part mit dem Schweißhunde Führer verloren gegangen.
Was machst Du dann wenn der Schweißhundeführer es erlegt hat? Aneignen darfst Du es dir nämlich nicht auf fremden Boden.

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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Tyras » Do Jan 28, 2021 11:25

Badener hat geschrieben:Woher weißt Du dass [...]

Weil ich meine Zahlen recherchiere.
Übrigens habe ich den Anteil der Jäger an der Gesamtbevölkerung ursprünglich nur deswegen erwähnt, weil ein andere Nutzer hier für den Fall einer erfolgreichen Umsetzung der Reform hin zum Jagdausübungsrecht für Grundeigentümer irgendwelche Horrorszenarien vom Ende der Jagd an die Wand gemalt hat.
Badener hat geschrieben:Die Jagd auf so kleinen Flächen kann nicht waidgerecht sein.

Warum sollte das was mit Reviergröße zu tun haben?
Ob Bambi seinen Blattschuss im 75 ha oder im 7,5 ha Revier bekommt, kann ihm herzlich egal sein.
Badener hat geschrieben:Was machst Du dann wenn der Schweißhundeführer es erlegt hat? Aneignen darfst Du es dir nämlich nicht auf fremden Boden.

Nun, dann ermöglicht man im Zuge der Reform die Aneignung im Beisein von registrierten Schweißhundeführern eben.
Badener hat geschrieben:Das Reichsjagdgesetz von 1934 war ein großer Fortschritt im Jagdrecht und gebiet der Wilderei Einhalt.

Wilderei an sich bzw. durch Wilderei dezimierte Wildbestände waren in den 1930er Jahren kein nennenswertes Problem mehr (jedenfalls nicht bei den Wildarten, um die sich die Macher des Gesetzes kümmerten, also die Trophäenträger - dass damals jeder Luchs über den Haufen geschossen wurde, ist natürlich klar).

Und das Reichsjagdgesetz von 1934 selbst war ein von Blut-und-Boden-Ideologie und Autoritarismus nur so triefendes Machwerk, das Trophäenjagd zum Leitstern der Jagdausübung erhob, allen Jägern die Zwangsmitgliedschaft im Reichsbund Deutsche Jägerschaft auferlegte, eine verbandsinterne "Ehrengerichtsbarkeit" etablierte und Jagdgenossen die gemeindchaftliche Anpachtung ihres eigenen Grundbesitzes verbot - was in Summe jeden erdenklichen Vorteil des Gesetzes zur Makulatur machte. Insofern war es nur richtig so, dass der US-Militärgouverneur Lucius D. Clay das Gesetz 1948 vollständig aufgehob (schlimm genug, dass die alten Seilschaften aus der NS-Zeit es dann hinterher fertigbrachten etliches aus dem RJagdG ins BJagdG zu übernehmen).
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Groaßraider » Do Jan 28, 2021 12:37

Badener hat geschrieben:
Es kommt immer Jungwald auf.

Nur unterscheiden sich die Einschätzungen von Waldbesitzern und Jägern was denn verbiss ist und was nicht.

Ein Waldnachbar von uns hat behauptet es geht nichts ohne Zaun.

Auf einer Lothar Fläche haben wir dann Weißtannen und Douglasien gesetzt, die Weißtannen haben nur Terminaltriebschutz bekommen die Douglasien Stachenbäumchen und siehe da, mittlerweile hat sich ein schöner bestand entwickelt.

Das Reh gehört halt nunmal auch zum Wald.



Badener ich kopiere mir deine 5 Aussagen mal raus …. ich brauche für die nächste Jagdversammlung eine lustige Einleitung :lol: :lol: :lol:
Gruß R. M.
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Badener » Do Jan 28, 2021 12:50

Groaßraider hat geschrieben:
Badener hat geschrieben:
Es kommt immer Jungwald auf.

Nur unterscheiden sich die Einschätzungen von Waldbesitzern und Jägern was denn verbiss ist und was nicht.

Ein Waldnachbar von uns hat behauptet es geht nichts ohne Zaun.

Auf einer Lothar Fläche haben wir dann Weißtannen und Douglasien gesetzt, die Weißtannen haben nur Terminaltriebschutz bekommen die Douglasien Stachenbäumchen und siehe da, mittlerweile hat sich ein schöner bestand entwickelt.

Das Reh gehört halt nunmal auch zum Wald.



Badener ich kopiere mir deine 5 Aussagen mal raus …. ich brauche für die nächste Jagdversammlung eine lustige Einleitung :lol: :lol: :lol:


Alles Gut ich weiß dass das nicht alle Jagdgenossen hören wollen ;)
BTW... Gibt es auch Naturschutzgebiete in denen die Jagd ruht und auch dort wächst Wald ------ OMG
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon T5060 » Do Jan 28, 2021 13:38

Ein Hektar sind 100x100m bis 25x400m. Wir können uns dann schon schonmal in der Jagd mit Pfeil + Bogen bzw. der Wasserpistole üben.
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[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Tyras » Do Jan 28, 2021 15:37

T5060 hat geschrieben:Jagd mit Pfeil + Bogen

...was übrigens, wo wir schon dabei sind, in DK ebenfalls seit über 20 Jahren legal praktiziert wird (mit Zusatzausbildung und Schießprüfung).
T5060 hat geschrieben:Ein Hektar sind 100x100m bis 25x400m.

Nun, es hat sich hier ja niemand zu der Behauptung verstiegen, dass das die jagdtechnische Optimalgröße wäre (dass Drückjagden sehr effizient sind, ist kein Geheimnis). Nichtsdestotrotz bin ich der Überzeugung, dass es dem Grundeigentümer als Option prinzipiell offenstehen muss. Ob tatsächlich davon Gebrauch gemacht wird, hat dann im Einzelfall jeder selbst zu entscheiden.
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Re: Brandenburg: Waldbauern für Jagdrecht ab 1 ha Grundbesit

Beitragvon Badener » Do Jan 28, 2021 16:10

Ich halte das derzeitige Jagdgenossenschaftssystem immer noch am besten. Wenngleich es meiner Meinung nach mehr Jäger auf den einzelnen Revieren geben sollte und die Einheimischen Jäger immer den Vorzug bekommen sollten (wenn sie Waldbesitzer sind schon zweimal). Wenn es den Leuten freigestellt ist wie ihr Grundstück bejagt wird, wird die Jagd (auch wieder in Süddeutschland) nicht mehr effizient stattfinden können weil es zu besagten Inseln kömmen wird.
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