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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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80 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon Miststreuer » Do Mär 05, 2009 12:15

Soweit ich informiert bin darf ein Landwirt, der auch eine Biogasanlage betreibt trotzdem mit der grünen Nummer für die BGA fahren. Er muss das steuerlich nur angeben und diese Zeit dann extra versteuern. Genaues weiß ich da aber auch nicht....

Wie ist das denn wenn ich bei einer Biogasanlage Gülle abhole um auf meine Flächen auszubringen?
www.nicht-klicken.de.vu
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Zuckerfabrik und Co.?

Beitragvon Heiderose » Do Mär 05, 2009 12:36

Hallo Leute,

Wie werden Zuckerrüben zur Fabrik gebracht?
Welche Kennzeichen haben die Hobby-Holzrücker drauf?
Heu zum Pferdestall bringen geht dann auch nicht.
Im Maschinenring für andere Betriebe arbeiten?

Irgendwo sind gibt es da wohl Probleme, die der Staat mit einer Durchführungsverordnung klären müsste.

Gruss
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
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Beitragvon walddödel » Do Mär 05, 2009 13:54

fun_jump hat geschrieben:
schuelerlotse hat geschrieben:Verkauft ein LW sein Feld mit stehendem Mais an die BGA und fährt dann im Auftrag für die BGA ab, hat er keinen Lof-Zweck mehr und das Szenario (Steuern, Führerschein, usw.) trifft zu.


Hallo,

jetzt hab ich noch eine kleine Frage. Muss es eigener Wald sein in dem man das Holz komplett macht oder darf es auch Staatswald sein in dem man sein EIGENES Brennholz macht? Wir machen fast ausschließlich im Staatswald nämlich aber das Brennholz wird nicht verkauft.

Gruß Jens


Also da hat mir ein netter beamter vom amt für christenverfolgungen (FA) vor 30 jahren mal gesagt, wenns für die futterküche und das betriebliche wohnhaus ist wäre das ok, sozusagen betriebsmittel wie dünger oder diesel- da halt ich mich einfach mal dran (obwohl das wohnhaus ist ja mitlerweile nicht mehr betriebsvermögen.. :o - wer weiß das schon :oops: )
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Do Mär 05, 2009 19:11

fichtenmoped hat geschrieben:Sollten die Landwirte etwa ihre Produkte mit der Schubkarre zur Biogasanlage fahren ?
Das ist ja wohl das letzte !


Gruß aus Oberbayern
Franz


also die Umgehen das schon mit dem Biogas, denn wenn man eine Landwirtschaft angemeldet hat und eine Biogasanlage nebenbei Betreibt, dann muss diese als extra Gewerbe angemeldet sein, man kann dann also die Fahrt mit dem Futter für die Anlage über die Landwirtschaft umbuchen auf die Biogasanlage, quasi wie ein verkauf. Lücken gibts immer nur muss man sich schon seiner Sache zu 100% sicher sein.

Solche die Glauben die Wissen eben nicht! :D
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Beitragvon DX85 » Do Mär 05, 2009 19:39

@fun_jump: ja, es muß eigener Wald sein damit Du das mittels steuerbefreitem Schlepper transportieren darfst. Ausser Du kannst nachweisen das zugekauftes Holz das Du zu Deinem Hof transportierst Deinem LoF Betrieb dient, z.B. Beheizen des Kälberstalls etc....

Rein privater Brennholztransport für Dich bzw Dein Eigenheim zählt nicht zum Transport von LoF Erzeugnissen im steuerrelevanten Sinne.

Bei uns kontrollieren die Grünweissen immer häufiger Schlepper die mit Brennholz unterwegs sind.
Zwei bevorzugte Ziele haben die halt hier:
Brennholzselbstwerber mit grüner Nummer und Nichtlandwirte die hinterm Schlepper 25 Km/h Anhänger mit Folgekennzeichen haben. Lohnt sich scheinbar.
Wir haben hier halt zwei neue Polizistinnen (eine sehr nett, wenn auch nur rein optisch...). Scheinbar frisch im Dienst und scharf auf ne Beförderung.
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Beitragvon Yanmar FX24D » Do Mär 05, 2009 20:24

Guten Abend,

wie siehts denn aus wenn wir soviel Land ( Überwiegend Wald) haben das wir BG pflichtig sind, haben wir dann auch ein anrecht auf eine grüne Nummer?

MfG Andreas
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Beitragvon walddödel » Do Mär 05, 2009 20:34

Yanmar FX24D hat geschrieben:Guten Abend,

wie siehts denn aus wenn wir soviel Land ( Überwiegend Wald) haben das wir BG pflichtig sind, haben wir dann auch ein anrecht auf eine grüne Nummer?

MfG Andreas


Suchfunktion aktivieren, ins Deutz forum schauen, da ist alles abgehandelt. bei uns kommts aufs gewinnerzielen an, kommt auf den bearbeiter im finanzamt an, vielleicht reichts bei dir vielleicht nicht.
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Beitragvon nightfighter » Do Mär 05, 2009 22:13

Ich denke, wenn man sich die Situation "passend" zurechtdreht trifft die Regelung mit dem Folgekennzeichen bei 25kmH auf viele Arbeiten zu. Im Notfall arbeitet man für einen befreundeten Landwirt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und hilft ihm beim Transport seines Holzes vor seine Haustür. Solange die Antwort für die Rennleitung plausiblel erscheint werden sie es wohl auch durchgehen lassen. Strenggenommen dürfte man nach der LoF Regelung noch nichtmals eine T Führerscheinprüfung mit einem steuerbefreiten Schlepper machen, oder?

Man muss die Situation ja nicht herausfordern und die Hauptverkehrsstraßen wählen, was ja eh nicht zwangsläufig erlaubt ist.
Die Auslegung dieser Situation ist wohl von Beamten zu Beamten unterschiedlich. Ob die da selbst richtig Durchblicken? Wohl kaum...

Bin allerdings selbst noch nie angehalten worden, trotz diverser nicht LoF Maßnahmen, die nicht so ganz im sinne des Erfinders waren .... :oops:, obwohl ich dummerweise direkt an der Rennleitung vorbeigefahren bin. Wohl Glück gehabt...
Vermutlich ist es eine Sache persönlichen Riskiobereitschaft wenn man sowas weiß.
nightfighter
 
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Beitragvon Frankenbauer » Do Mär 05, 2009 22:27

@ hartmut

Ihr müsst Euren Brennholzgroßhändler wohl doch endlich mal kloppen!
Mehreren Kollegen zufolge kam die Rennleitung immer kurz nachdem diese den LKW eines Brennholzhändlers passiert hatten!
Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung läuft noch, aber selbst schuld, wenn man seinen Brennholzankauf in der ldw. Buchführung hat und nach erfolgter Kontrolle beim FA hausintern nachgehakt wurde. Die anderen hatten Rechtholz drauf, das gilt als im eigenen Wald geschlagen.

LoF ist auch der Betrieb von Rückefahrzeugen etc. , so lange für eindeutig berechtigte gearbeitet wird, Tätigkeiten im MR fallen da auch drunter, so lange die eindeutig LoF Zwecken dienen.
Beliebtes Ziel für Kontrollen sind bei uns die Altpapiersammlungen diverser Vereine, dazu brauch man schwarze Nummer und zugelassenen Anhänger.

Gruß

Werner
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Fr Mär 06, 2009 19:15

Frankenbauer hat geschrieben:@ hartmut

Ihr müsst Euren Brennholzgroßhändler wohl doch endlich mal kloppen!
Mehreren Kollegen zufolge kam die Rennleitung immer kurz nachdem diese den LKW eines Brennholzhändlers passiert hatten!
Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung läuft noch, aber selbst schuld, wenn man seinen Brennholzankauf in der ldw. Buchführung hat und nach erfolgter Kontrolle beim FA hausintern nachgehakt wurde. Die anderen hatten Rechtholz drauf, das gilt als im eigenen Wald geschlagen.


Gruß

Werner


Was mir aber dennoch nicht klar ist, egal ob Privatmann oder angemeldet als Land oder Fortwirtschaft, Brennholz per Schlepper mit grünen Kennzeichen frei Bordsteinkante zu liefern ist doch unzulässig.
Wo der Holzprügel hinten auf der Ladefläche herkommt (Privat, Staatsforst, Rechtlerholz) ist doch zweitrangig. Ich denke Brennholz ausliefern kann man nur mit schwarzen Kennzeichen sprich einem kleinen LKW oder mit einem Authänger, oder eben schwarzen Schildern am Schlepper.
Zum Thema, wie soll ich denn sonst mein Holz zum Kunden bringen wenn nicht mit dem Schlepper.
Dann muss es der Kunde eben selber abholen oder man muss es mit Steuerlich Richtigem Gerät anliefern.
Bewegungsfahtren mit grünen Schildern sind ja auch Tabu.
Wertholz machen zum Verkauf wird ja auch per LKW Langholztransport zu den Submissionsplätzen angeliefert, das ist auch wie Brennholz Material aus der Land und Forstwirtschaft!
Natürlich kann ich mit meinem Schlepper und Langholz hinten drauf zum Sägewerk fahren solange die Bretter und Balken, wieder in meine Forst und Landwirtschaft fließen, also Scheune oder Maschinenhallenbau.
Wenn ich das für nen Freund sein Einfamilienhaus zum schneiden fahr dann betreibe ich Steuerhinterziehung.
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Beitragvon Nils Korn » Fr Mär 06, 2009 20:49

Man ist das bei Euch alles kompliziert.

Bei uns bekommt ein Traktor eine grüne Nummer wenn man genug Wald/Wiesen nachweisen kann (genaue a-Zahl weiss ich jetzt nicht).

Es ist nicht von belang ob der Traktor gewerblich oder privat genutzt wird.

Ich habe auch noch nie von Problemen zwische Polizei und Traktorfahrern gehört.



....ich will damit nicht sagen das dies alles so rechtens wäre, aber es ist bei uns halt so
Holz zu haben ist kein Reichtum -
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Beitragvon 63holgi » Fr Mär 06, 2009 20:53

Ich muss da auch noch mal nachfragen, wenn ich Wald habe, Eigentum oder Gepachtet,
und von dort Holzstämme verkaufe, darf ich die mit Grüner Nummer ausliefern.
Wenn ich jetzt aus dem Wald minderwertigeres Holz nehme und mache das
zu Brennholz,
müsste ich das doch auch ausliefern dürfen.

Ob ich als Landwirt nun Weizen anbaue und den nach der Ernte/
Bearbeitung (dreschen, trocknen, reinigen) zur Mühle/Landhandel/Futtermittlfabrik
bringe oder ob ich als Forstwirt Bäume bzw. Holz ernte sollte doch egal sein.
Wichtig wäre doch nur dass ich nur eigenes Holz in welcher
Form auch immer, auch als Brennholz, und kein Zugekauftes bearbeitetes Holz nehme.
Ist ja ebenso ein Ernteertrag, nur eben aus dem Wald und nicht vom Acker,
und ganz klar ein Produkt aus dem Bereich LuF.

Wie gesagt, ich meine jetzt das eigene Holz, kein Zugekauftes. Dass wäre
dann ja Gewerblicher Handel und ich muss in jedem Falle schw. Nummern haben!
Ich meine jetzt nur das Fahren mit grüner/schw. Nummer, Nebengewerbe anmelden usw.
käme zusätzlich.

Is das nu so richtig?

LG
Holger
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Beitragvon walddödel » Fr Mär 06, 2009 22:52

@ Holger JA!
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Fr Mär 06, 2009 23:38

Nils Korn hat geschrieben:Man ist das bei Euch alles kompliziert.

Bei uns bekommt ein Traktor eine grüne Nummer wenn man genug Wald/Wiesen nachweisen kann (genaue a-Zahl weiss ich jetzt nicht).

Es ist nicht von belang ob der Traktor gewerblich oder privat genutzt wird.

Ich habe auch noch nie von Problemen zwische Polizei und Traktorfahrern gehört.



....ich will damit nicht sagen das dies alles so rechtens wäre, aber es ist bei uns halt so


es ist ja kein Problem!
Du bekommst auch ne grüne nummer wenn du nur zwei Tagwerk Steinäcker hast, aber Brennholz Transport für Fremde Privatmenschen mit einem Traktor der grüne Schilder hat dann wird es ein Problem!
Um das gehts hier.
Und nicht um "wann bekomme ich grüne Schilder"
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Fr Mär 06, 2009 23:48

63holgi hat geschrieben:
Ob ich als Landwirt nun Weizen anbaue und den nach der Ernte/
Bearbeitung (dreschen, trocknen, reinigen) zur Mühle/Landhandel/Futtermittlfabrik
bringe oder ob ich als Forstwirt Bäume bzw. Holz ernte sollte doch egal sein.
Wichtig wäre doch nur dass ich nur eigenes Holz in welcher
Form auch immer, auch als Brennholz, und kein Zugekauftes bearbeitetes Holz nehme.

LG
Holger


Das mit der Mühle ist schon Richtig.
Ich bin habe einen Ackerbaubetrieb mit meinem Nachbarn zusammen, insg. 386ha fläche davon bis zu 180ha Zuckerrüben, die fahren wir auch mit Kippern nach Ochsenfurt rüber zur Südzucker AG, weil es ja mit unserem Anbau Unabdinglich ist.

Wenn Du nun Wertholz machst, wohlgemerkt Wertholz und dieses dann Verkaufst oder sonstiges, dann ist das "Forstwirtschaft", weil das Holz ja über Großhändler, Sägewerke oder ähnliches angenommen wird.

Wenn Du brennholz machst dann ist das anders.

Wie schon gesagt, Passiert mir als BG Mitglied im Wald beim "Brennholz machen" ein Unfall, so das meine Landwirtschaftliche Unfallversicherung einspringen muss, und ich denen erzähle ich hab 10 ster Brennholz für einen Bekannten gemacht dann, Gute Nacht Marie die Zahlen das nicht.
Nur wenn ich Wertholz oder Bauholz für meine Land und Forstwirtschaft mache.
Genauso das Brennholz, solange ich das zu mir heim fahre zu meinem Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb passiert nichts mit meinen grünen Kennzeichen, weil ja ich angemeldet bin ein recht auf Steuerbefreite Fahrzeuge habe und das Holz nur auf meinem Hof habe.

Wenn ich aber damit durch Würzburg fahre zu einem Kunden in die Innenstadt z.B. , was hat denn mein Holz bei einem Privatmann in der Stadt zu suchen? wenn es mit einer Steuerbefreiten Zugmaschine meiner Land und Forstwirtschaft gebracht wurde?
das hat nichts mehr mit Land und Forstwirtschaft zu tun sondern ist "Gewerbe" im Privatem Sinne. Somit zu Versteuern wie das Brennholz auch!
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