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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Beitragvon DX85 » So Mär 15, 2009 17:13

Die ganze Geschichte wird inzwischen zum Thema Nr.1.... :lol:

Sogar im Juraforum wurde es schon diskutiert.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=330423
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Beitragvon nightfighter » So Mär 15, 2009 17:21

Lars, was machst du so oft im Juraforum ? :lol: :lol:

:wink:
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Beitragvon DX85 » So Mär 15, 2009 17:30

Hab mich halt verirrt........
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Beitragvon Obelix » Mo Mär 16, 2009 8:17

DX85 hat geschrieben: ... im Juraforum ...
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=330423


Danke "DX85" für den schönen Beitrag. Damit ist alles gesagt, für den der lesen kann und auch verstehen will! Ich kopier nochmal das wichtige raus, falls der Link in Zukunft mal verloren geht:

Befreiung von der Zulassungspflicht wird gewährt, wenn die Anhänger zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und bestimmungsgemäß für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden (BVerwG VM 79 89).

Die Zulassungs- und Versicherungsfreiheit ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut. Kriterien sind die Betriebszugehörigkeit und die bestimmungsgemäße Verwendung:

In § 18 II Nr. 6a StVZO werden entsprechend vom Zulassungsverfahren ausgenommen "Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden ..."


Vielen Dank an "Faust" aus dem Forum jurathek.de

gruesse
hueroth
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Beitragvon DX85 » Mo Mär 16, 2009 8:41

Anzumerken wär nur das der damalige §18 der StvZo inzwischen in den §3 der heutigen FZV gewandert ist.
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