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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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80 Beiträge • Seite 4 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon landyjoerg » Mo Mär 09, 2009 8:59

Isler hat geschrieben:dann Verstehe ich nicht warum der Auflieger einer Spedition in dem Fall ein Großvolumiger der absolut garnichts mit LoF zu tun hat eine Grüne Nummer hat.

Wenn das legal ist dann kann ich mit meinem Kipper auch Brennholz fahren.


Hallo,

wenn man Mal nach den Bedingungen für "Grüne Nummer" googlelt, stellt man fest, dass das "grüne" Kennzeichen gar nichts mit LoF zu tun hat, sondern eine Kennzeichnung steuerbefreiter Fahrzeuge ist. Der Gesetzgeber hatte übrigens bei der Steuerbefreieung Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz, Zivilschutz, Rettungsdienste, medinzinische Notfallversorgung, usw. im Auge. Dem Gemeinwohl dienende Hilfsorganisationen sollten nicht noch mit der Kfz-Steuer "bestraft" werden.

Gruss Jörg
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Beitragvon DX85 » Mo Mär 09, 2009 9:20

Super Erklärung, danke.

@Isler: Wie bereits geschrieben, viele verbinden das grüne Kennzeichen zwangsläufig mit LoF Einsatz obwohl das gar nicht sein muß. Das sollte man halt nicht verwechseln.
Wir haben hier auch einen grossen Metallbetrieb (Hauptsächlich Alu Felgen für Nobelmarken und Flugzeugbau) die Auflieger mit grünem Kennzeichen haben.
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Beitragvon MANKarl » Mo Mär 09, 2009 10:21

Der Landwirt, welche eine Grüne Nummer hat darf auch nur zum Eigenbedarf andere Güter wie seine Ernteerzeugnisse fahren.
Will er z.B. Schotter holen um seinen Hof auszubessern, darf er das, ist der Schotter jedoch für den Nachbar bestimmt darf er das dann nicht, da dies gewerblicher Güterkraftverkehr ist.
Genaugenommen darf er eigentlich auch sein geerntetes Getreide nicht von seinem Hof zur Mühle fahren mit grüner Nummer, jedoch sehr wohl das Getreide vom Feld auf seinen Hof.

Die Spetitionen haben soweit ich weis jeden 10. Hänger steuerbefreit, dies soll eine steuerliche entlastung für die Speditionen im Vergleich zum internationalen Verkehr sein. Eigentlich könnte man ja auch den Steuersatz um ein 10tel einkürzen, aber das wäre vermutlich für unsere Bürokraten zu einfach.
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 09, 2009 10:46

MANKarl hat geschrieben:Die Spetitionen haben soweit ich weis jeden 10. Hänger steuerbefreit, dies soll eine steuerliche entlastung für die Speditionen im Vergleich zum internationalen Verkehr sein. Eigentlich könnte man ja auch den Steuersatz um ein 10tel einkürzen, aber das wäre vermutlich für unsere Bürokraten zu einfach.


so ein Quark! die Steuer wird der Zugmaschine aufgeschlagen,
es wird winfach zu jeder Zugmaschine die Steuer für den maximal möglichen Auflieger aufgeschlagen und alle Auflieger dafür "Steuerbefreit", so muss man für die überzahl an Auflieger die nur rumstehen keine Steuer bezahlen.
Gruß Jo


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Beitragvon Robiwahn » Mo Mär 09, 2009 11:24

Moin

Mal ne Frage am Rand:

Wieviel kostet so ein Schlepper um die 50Ps eigentlich an Steuer ? Kann mir da mal jemand eine Hausordnung sagen. Gilt da auch die Hubraumbesteuerung wie bei Pkw oder Gewicht wie bei Lkw?

Danke und Grüße, Robert
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 09, 2009 11:25

Robiwahn hat geschrieben:Moin

Mal ne Frage am Rand:

Wieviel kostet so ein Schlepper um die 50Ps eigentlich an Steuer ? Kann mir da mal jemand eine Hausordnung sagen.

Danke und Grüße, Robert


hat nix mit PS zu tun, hängt vom ZGG ab
Gruß Jo


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Beitragvon nightfighter » Mo Mär 09, 2009 12:57

MANKarl hat geschrieben:Will er z.B. Schotter holen um seinen Hof auszubessern, darf er das, ist der Schotter jedoch für den Nachbar bestimmt darf er das dann nicht, da dies gewerblicher Güterkraftverkehr ist.
Genaugenommen darf er eigentlich auch sein geerntetes Getreide nicht von seinem Hof zur Mühle fahren mit grüner Nummer, jedoch sehr wohl das Getreide vom Feld auf seinen Hof.


Das stimmt so nicht ganz. Ist der Nachbar auch Landwirt, so läuft dies unter Nachbarschaftshilfe und ist ebenfalls ein LoF Zweck.

Zum Getreide: Schaust du mal auf Seite 3 in die Erklärung von Frankenbauer: "Alles, was Du selbst produzierst darfst Du mit grüner Nummer ausliefern, wenns sein muss sogar Feldsteine. Entscheidend ist der sog. Gefahrenübergang an der Ware. Übernimmt der Kunde bei Dir, darfst Du nicht mehr transportieren ist der Übergabeort beim Kunden darfst Du fahren. " Da hats nämlich jemand genau auf den Punkt getroffen..

Als Anregung für die Mod's / den Admin:
Vielleicht sollte man die hier gepostete Erklärung mal als geschlossenen "Top-Thread" ähnlich "Links zur Forstwirtschaft" reinstellen um es für alle sichtbar zu machen. Sonst wird das in den nächsten drei Monaten noch 5 mal diskutiert werden müssen.
nightfighter
 
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Mo Mär 09, 2009 17:55

MANKarl hat geschrieben:Will er z.B. Schotter holen um seinen Hof auszubessern, darf er das, ist der Schotter jedoch für den Nachbar bestimmt darf er das dann nicht, da dies gewerblicher Güterkraftverkehr ist.
Genaugenommen darf er eigentlich auch sein geerntetes Getreide nicht von seinem Hof zur Mühle fahren mit grüner Nummer, jedoch sehr wohl das Getreide vom Feld auf seinen Hof.
.



Sorry Karl genau das meine ich auch, aber es ist laut mancher hier falsch!
Schotter zum Hof ja zum Nachbarn nein.
Holz zum Hof ja zum Nachbarn nein. oder ist da ein Unterschied?
Jetzt sind wir zu 2. :P
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Mo Mär 09, 2009 17:57

Ich sehe das jedenfalls so, das hier viele nicht wissen, (wie ich auch)
Was Erlaubt ist mit grünen Schildern und was nicht!

Das ist der Stand der Dinge.
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Beitragvon 63holgi » Mo Mär 09, 2009 18:35

MANKarl hat geschrieben:Genaugenommen darf er eigentlich auch sein geerntetes Getreide nicht von seinem Hof zur Mühle fahren mit grüner Nummer, jedoch sehr wohl das Getreide vom Feld auf seinen Hof.


Also, das möcht ich gern mal als klaren Gesetzestext sehen! Ich verkaufe mein Getreide
dem Landhandel/Mühle etc., Gefahrenübergang ist logischerweise nach dem Abkippen,
also ist das solange auch mein Getreide und das darf ich fahren!

Heisst doch immer so schön bei den Preisverhandlungen:
frei Mühle/Lager

Wie machst du das denn wenn du mal Heu/Stroh verkaufst und das anlieferst?
Darf man das auch nicht? Ist ein LoF Erzeugnis vom eigenen Betrieb!
Entweder verkaufe ich das ab Hof dann ist der Transport nicht
mein Problem.
Der Landw. der es kauft darf es dann sehr wohl fahren.
Oder ich verkaufe es frei Hof dann darf ich es fahren, ist also völlig Latte
wer es von uns beiden dann fährt.

Was sagt denn §3, Absatz 7? -> http://www.auto-steuer.de/gesetz.html

zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,

Dazu zählt auch der angesprochene Wegeschotter für den Landw. Nachbarn!
Wenn jemand an eine BGA verkauft frei BGA darf er es fahren, verkauft er
ab Feld dann nicht!

Hab ich als Nebengewerbe eine BGA 5km weiter und verkaufe es mir
frei BGA darf der Schlepper der Landwirtschaft es dorthin fahren.
Verkaufe ich mir den Mais o. was auch immer ab Feld muss die BGA es
mit Schw. Nummern fahren und ich müsste welche mit dem Knüppel kriegen...

Verkaufe ich Brennholz aus dem eigenen Wald darf ich es ausliefern.
Verkaufe ich Brennholz aus dem Nebengewerblichen Brennholzhandel brauche
ich zum Ausliefern Schw.Nummern.

Alles andere würde völlig ad absurdum geführt werden!!

LG
Holger
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Beitragvon Holzteufele » Mo Mär 09, 2009 20:40

Das würde aber auch bedeuten daß Du als Schlagräumer/Durchforster/Kahlhiebloskäufer im Gemeindewald mit schwarzer Nummer anrücken müsstest - denn Du hast den "Besitzübergang" ja im Wald -oder seh ich das jetzt verdreht. Die Gemeinde verkauft ja das Los im Wald??? :roll:
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Beitragvon 63holgi » Mo Mär 09, 2009 21:30

Holzteufele hat geschrieben:Das würde aber auch bedeuten daß Du als Schlagräumer/Durchforster/Kahlhiebloskäufer im Gemeindewald mit schwarzer Nummer anrücken müsstest - denn Du hast den "Besitzübergang" ja im Wald -oder seh ich das jetzt verdreht. Die Gemeinde verkauft ja das Los im Wald??? :roll:


Tja, da kenn ich mich nicht soo aus, allerdings, kommst du
als Privatmensch = Schw. Nummer.

Kommst du als Landw. der das Holz holt um es auf/in seinem Betrieb
zu verheizen/verarbeiten = Gr. Nummer

Kommst du als Land-/Forstw. Lohnunternehmer der diese Arbeit für einen Land-o. Forstwirt durchführt =
Gr. Nummer

Machst du etwas mehr, kommst du also mit einem Harvester o.ä., sind das
meist größere
Forstbetriebe oder Lohnunternehmer die für größere Forstwirtsch. Betriebe arbeiten = Gr. Nummer

Professionelle Durchforster sind meist Forstwirtschaftl. Betriebe.

Nicht jeder der mittlerweile das Glück hat ein Flächenlos zu ergattern
kann/darf mit Gr. Nummer unterwegs sein.
Es soll ja schon stolze Besitzer von Uralttraktoren oder Unimogs o.ä.
gegeben haben, die sich nur um die Grü. Nr zu bekommen, ein Stückchen
Wald gekauft haben :roll:

Irgendwie wird´s jetzt kleinlich, wer weiterhin Zweifel hat oder es genau
wissen muss, sollte evtl.
mal seine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und einen Anwalt befragen.
Die einzelnen Belange sind derart vielfältig, da blickt dank des Bürokratenstaates
eh keiner 100%ig genau durch... Am wenigsten vermutlich die Rennleitung!
Wer aber Bescheid weiss sind die Versicherungen und deren Anwälte, daher
da mal unverbindlich nachfragen.

LG
Holger
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Beitragvon Frankenbauer » Mo Mär 09, 2009 21:35

@holzteufele

...dann endet die Fahrt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb! Rest s.o.
Das Holz wird erst auf dem Betrieb privat entnommen, es könnte ebenso zum Schnapsbrennen, Kartoffeldämpfen o.ä. genutzt werden. Hier gabs noch nicht einmal bei der Mineralölsteuerrückvergütung Probleme (lang ists her, seufz).

Gruß

Werner
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Beitragvon MANKarl » Mi Mär 11, 2009 15:59

Ein Freund von mir hat sich selbständig gemacht mit der Herstellung und Vertrieb von Brennholz.
Sein Holz käuft er im Gemeinde und Privatwald ein( Fällt selber und arbeitet im Wald auf).
Die zuständige BG ist die HolzBG, da Holzverarbeitendes Gewerbe.
Für seinen Schlepper hatte er anfangs eine grüne Nr. erhalten, da er wohl ausreichend Land besitzt und auch glaube noch so ca. 15 St. Rinder hält.
Nach der ersten Steuerprüfung vom Finanzamt bekam er sein grünes Nr. Schild aberkannt und mußte von nn an ein Schwarzes am Schlepper führen, wegen überwiegend gewerblicher Nutzung.
Seinen Hänger fährt er auf jeden Fall unangemeldet mit einem Nachfolgekennzeichen.
Wenn mal ein Landwirt mit seinem Schlepper mit grüner Nr. etwas Schotter für seinen Nachbar holt, egal ob Bauer oder Privatmann wird wohl nicht gerade jemand was dagegen haben, fährt er allerdings für die halbe Gemeinde den Schotter oder sonstwas durch die Gegend spazieren, so das er einem Transportunternehmer damit beruflich Konkurenz macht, wird sich dieser das bestimmt nicht lange gefallen lassen, und es wird Ärger geben.

Das einfachste wäre doch wenn die Grüne Nummer einfach abgeschafft würde. Alle Hänger bis 25 km Steuer, Versicherungs und Zulassungsfrei, und darüber hinaus das volle Programm.
Dann wäre die Sache ganz einfach und klar ohne Misverständnisse.
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Beitragvon fun_jump » Mi Mär 11, 2009 17:03

Hallo,

ich habe auch gleich mal eine Frage zu diesem Thema. Ich mache mit einem Bekannten zusammen Brennholz. Er lagert sein Holz bei mir da er selbst keinen Platz dazu hat. Das Holz wird dann bei mir Ofenfertig gesägt. Ich fahre es dann mit dem Schlepper und Anhänger zu ihm und lade es dort ab. Darf ich das so tun mit grünen Nummernschildern? Ich verkaufe es ihm ja nicht sondern er kauft sich sein Holz selbst und lagert es nur bei mir.

Gruß Jens
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