Hab eine frage, vor 14 Tagen wurden in einem Ort in Unterfranken 3 Landwirte von der Polizei angehalten.
3 Schlepper mit Abschiebern voll mit Material für die Biogasanlage.
Anzeige wurde erstattet, Fahren ohne Gültige Fahrerlaubnis (alter 3er), ohne Versicherungsschutz, und Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Biogas ist ein Extra Gewerbe und gehört nicht zur Landwirtschaft, somit keine Steuerbefreite Zugmaschinen dafür Nutzbar, ebenso ist der alte 3er Lappen, nur für Land und Fortwirtschaft, nicht aber für Gewerblich genutzte Traktoren (nur mit LKW oder T Führerschein).
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich Brennholz ausliefere mit einem Schlepper mit grünen Nummern, dann mache ich mich doch auch Strafbar, weil wenn ich z.B. beim Holzmachen verunglücke, und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nachprüft bei was für einer Art Arbeit das passiert ist, und ich nicht Wertholzverkauf, sondern Brennholz machen angebe, erlischt der Versicherungsschutz der BG weil Brennholz machen keine Land und Forstwirtschaftliche Sache sondern Privatsache ist.
Wie seht Ihr das?