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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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80 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Beitragvon Hartmut Würzburg » Do Mär 05, 2009 3:11

Hab eine frage, vor 14 Tagen wurden in einem Ort in Unterfranken 3 Landwirte von der Polizei angehalten.
3 Schlepper mit Abschiebern voll mit Material für die Biogasanlage.
Anzeige wurde erstattet, Fahren ohne Gültige Fahrerlaubnis (alter 3er), ohne Versicherungsschutz, und Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Biogas ist ein Extra Gewerbe und gehört nicht zur Landwirtschaft, somit keine Steuerbefreite Zugmaschinen dafür Nutzbar, ebenso ist der alte 3er Lappen, nur für Land und Fortwirtschaft, nicht aber für Gewerblich genutzte Traktoren (nur mit LKW oder T Führerschein).

Nun zu meiner Frage:
Wenn ich Brennholz ausliefere mit einem Schlepper mit grünen Nummern, dann mache ich mich doch auch Strafbar, weil wenn ich z.B. beim Holzmachen verunglücke, und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nachprüft bei was für einer Art Arbeit das passiert ist, und ich nicht Wertholzverkauf, sondern Brennholz machen angebe, erlischt der Versicherungsschutz der BG weil Brennholz machen keine Land und Forstwirtschaftliche Sache sondern Privatsache ist.

Wie seht Ihr das?
Zuckerrübenbauer aus Leidenschaft.
Südzucker AG Ochsenfurt
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Beitragvon Andy_S » Do Mär 05, 2009 6:18

Wenn Du Brennholz in deinem eigenem Wald machst, zahlt die BG auf jeden fall, anders ist es, wenn du Brennholzwerber z.B. im Gemeindewald bist.
Das mit der grünen Nummer ist problematisch, allerdings wird das in meiner Gegend relativ locker gesehen, noch.
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Beitragvon Johannes D. » Do Mär 05, 2009 8:13

Hi,

es heist doch immer für "land- und forstwirtschaftliche Zwecke". Zur Forst-
wirtschaft gehört doch auch das Ausliefern des Produktes oder nicht?

Man schlägt das Holz ja nicht im Wald ein um es dort zu belassen. Analog
müsste dann ja auch der Transport von Waizen, Mais etc nicht erlaubt sein
wenn er zum Käufer (kann ja auch das Lagerhaus kaufen) geht.

Zu dem konkreten Fall müsste man etwas mehr wissen. Haben die Landwirte
als solche die Erzeugnisse Ihres Ackers an eine Firma verkauft die eine
Biogasanlage betreibt so sollte das ok sein (Vergleich, Zuckerrüben zur
Zuckerfabrik).
Wenn jetzt allerdings der Bauer selber Betreiber der Biogasanlage ist,
könnte es evlt. anders aussehen....

@Andy_S
Die BG ist ein anderer Fall. Wenn Du Brennholz für den Eigenbedarf machst
dann dürftest Du wohl streng genommen auch kein grünes Kennzeichen
nutzten.

cu

Johannes D.
Sonnenlicht, frische Luft und das unheimlich laute Gebrüll der Vögel sind die drei schlimmsten Feinde des ITlers
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Beitragvon 63holgi » Do Mär 05, 2009 8:36

Moin

das Thema interessiert mich auch...

Ich hab eigenen Wald und kaufe noch Stammholz dazu für Brennholz. Wenn
das nun alles gesägt und gespalten ist, kann man wirklich nicht
mehr unterscheiden welches Holz ist aus dem eigenen Wald und welches nicht.

Gleiches beim Ausliefern mit grüner Nummer, sofern da Unterschiede zwischen
Zukaufholz und eigenem gemacht werden. Muss ich dann 2 Fahrzeuge vorhalten?
Grüne und Schwarze Nummer?

Nächste Frage, wer definiert Wertholz? Bei 70€/srm ist auch das umgangssprachlich
genannte Brennholz im gewissen Sinne Wertholz, nur eben nicht am Stück sondern
zerschnipselt... evtl. nur eine Frage der Wortfindung...(?)

Um das mit dem Zukaufholz regelkonform zu machen, müsste man
dafür ein Nebengewerbe anmelden und das dann eben nicht ausliefern sondern nur an Selbstabholer verkaufen,
das Holz aus dem eigenen Wald könnte man aber ausliefern mit Grüner Nummer?
Sofern man kein Fahrzeug mit entsprechend Schw. Nummer und das
dazugehörige Patent (Führerschein) hat?

Wo leben wir eigentlich und was würde das für Kreise ziehen?
Um z.B. dem Nachbarn des Freundes beim Brennholz machen zu helfen wäre
es dann ja untersagt mit dem Schlepper und der Kreissäge o. Spalter dahinter
dorthin zu fahren und wehe man wird dafür auch noch Geldmässig entlohnt!
Wäre man dann ohne entsprechendes Nebengewerbe wg. Steuerhinterziehung dran?

Wie ist dass wenn ein Wald brennt und die umliegenden Landwirte mit
Güllefässern Wasser ranschaffen?
Muss ich da als Gewerblicher Feuerlöscher angemeldet sein und einen
Schlepper mit Schw. Nummer haben sowie zugelassenes Güllefass?
Hat mit Land/Forstw. nix zu tun.

Osterfeuer fahren würde ganz rausfallen!!

Die haben hier mal ein Maisfeld zu früh gehäckselt um einen dort drin
versteckten Treibtäter zu ergreifen.
Der gehäckslete Mais wurde vom Landwirt über Öffentl. Strassen zum Hof abgefahren,
der hatte kein Gewerbe als Verbrechensbekämpfer angemeldet, ebenso wenig
wie der Häckslerfahrer!
Zudem kam da noch verbotene Personenbeförderung dazu, auf dem Dach
vom Häcksler fuhr ein Scharfschütze mit!
Junge junge, wenn man da mal den ganzen Strafkatalog ausgepackt hätte!

Das ist alles komplett lächerlich und an den Haaren herbeigezogen, aber
es wirft tatsächlich die Frage auf, wie weit die Systematische und Gesetzliche
Untergrabung von Betrieben hier noch gehen wird!

Gruß
Holgi
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Beitragvon fichtenmoped » Do Mär 05, 2009 8:39

Sollten die Landwirte etwa ihre Produkte mit der Schubkarre zur Biogasanlage fahren ?
Das ist ja wohl das letzte !
Aber im Beamtenstaat BRD muss man wohl mit allem rechnen .
Wenn ich mein Brennholz ausliefere hängt der Kipper logischerweise auch an einem Schlepper mit grünem Kennzeichen . Wie sollte ich sonst das Holz zum Kunden bringen ?
Mit dem selben Schlepper habe ich auch Hackschnitzel zum Heizwerk gefahren wie alle andern Landwirte auch . Wie anders sollte das sonst funktionieren ?

Gruß aus Oberbayern
Franz
Wer einmal Stihlt, Stihlt immer wieder......
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Beitragvon LKW-Stefan » Do Mär 05, 2009 8:48

da gabs doch mal einen Artikel in einer Landmaschinenzeitung -
dort gings genau über das Thema.

Wenn ich mich recht entsinne gibts 2 verschiedene Fälle:

1. du transportierst Material für die BGA - und übernimmst den
Transport im Auftrag der Firma, die die BGA betreibt.
Das wäre gewerblicher Gütertransport - da kommt auch das zum tragen,
was oben im Beitrag beschrieben wurde. (Lizenz fürn Gewerblichen
Güterverkehr, Steuerpflicht und Zulassungspflicht für Anhänger / Fahrzeug,
sowie den entsprechenden Führerschein CE)

2. du verkaufst dein Material für die BGA so, dass Lieferung inbegriffen ist
(frei BGA) dann sollte es keinerlei Probleme geben, weil der Transport
zur landwirtschaftlichen Arbeit dazugehört.
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Beitragvon DX85 » Do Mär 05, 2009 10:03

LKW-Stefan hat geschrieben:
2. du verkaufst dein Material für die BGA so, dass Lieferung inbegriffen ist
(frei BGA) dann sollte es keinerlei Probleme geben, weil der Transport
zur landwirtschaftlichen Arbeit dazugehört.


Treffer. Man muß halt unterscheiden ob man LoF Arbeiten ausführt oder für jemanden etwas transportiert.
Transportarbeiten mit steuerbefreitem Gespann ist nur für andere landwirtschaftliche Betriebe erlaubt. Die BGA wäre hier logischerweise ein Gewerbebetrieb.
Anders siehts halt aus wenn der landwirtschaftliche Betrieb seine Produkte (in diesem Fall z.B. Hackschnitzel) verkauft. Dann wird ein LoF Erzeugnis an den Endkunden gebracht. Dabei ists egal ob Endkunde privat, Landwirt oder gewerblich ist. Nur berechnen sollte man den Transport nicht bzw ins Produkt einrechnen.

Gleiches gilt doch auch fürs Brennholz.
Eigenes Holz aus eigenem Wald -> LoF Erzeugnis und Lieferung erlaubt.
Zugekauft: Handel und damit gewerblich, also nicht erlaubt.

Hartmut Würzburg hat geschrieben:Nun zu meiner Frage:
Wenn ich Brennholz ausliefere mit einem Schlepper mit grünen Nummern, dann mache ich mich doch auch Strafbar, weil wenn ich z.B. beim Holzmachen verunglücke, und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nachprüft bei was für einer Art Arbeit das passiert ist, und ich nicht Wertholzverkauf, sondern Brennholz machen angebe, erlischt der Versicherungsschutz der BG weil Brennholz machen keine Land und Forstwirtschaftliche Sache sondern Privatsache ist.

Wie seht Ihr das?


Wie bereits geschrieben: Brennholz aus Deinem Wald, dann ists OK, machst Dich nicht strafbar.
Und die BG hat sicherlich nichts gegen das Brennholzmachen. Im jährlichen Fragebogen gibts (jedenfalls bei uns) dafür eine extra Rubrik im Breich forstwirtschaftliche Tätigkeiten.
Zuletzt geändert von DX85 am Do Mär 05, 2009 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Falke » Do Mär 05, 2009 10:07

Mann o mann, wenn ich eure Beiträge lese, kann ich nur sagen :
"Tu Felix Austria !" (Du glückliches Österreich !)

Probleme mit schwarzen oder grünen oder sonstwie bunten Nummernschildern
haben wir hier GsD nicht.
Oder weiß jemand von den Ösis hier im Forum ob auch bei uns solche
Unterscheidungen bzgl. land-und-forstwirtschaftlich bzw. gewerblich gemacht werden ?

Gruß
Adi
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Beitragvon DX85 » Do Mär 05, 2009 10:11

@ Falke: sieh mal hier, vielleicht hilft das weiter:

http://www.wirtschaftszeit.at/detail/ar ... eckewagen/

Passt zwar nicht direkt, aber auch bei Euch wird bei Tätigkeiten bei steuerbefreiten Fahrzeugen zwischen LoF und nicht-LoF unterschieden.
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Beitragvon Falke » Do Mär 05, 2009 10:22

Danke, DX85 , für den Link.
Gar sooo einfach sind die Verordnungen also auch hiezulande nicht...

Gruß
Adi
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Beitragvon schuelerlotse » Do Mär 05, 2009 10:23

Moin,

es muss nicht grundsätzlich unzulässig sein, wenn der Landwirt (LW) die Biogasanlage (BGA) beliefert.

Allerdings kann es auch schnell passieren, dass ein LW sich im gewerblichen Güterkraftverkehr bewegt.

Um es mal zuerst auf die BGA zuzuschneiden, ist es abhängig, wer im Besitz der transportierten Ware ist.

Verkauft ein LW sein Feld mit stehendem Mais an die BGA und fährt dann im Auftrag für die BGA ab, hat er keinen Lof-Zweck mehr und das Szenario (Steuern, Führerschein, usw.) trifft zu.

Häckselt der LW selber, fährt zu BGA und verkauft erst dort, dann fällt er nicht darunter (§ 2 I GüKG).

Eine Biogasanlage kann aber auch Teil eines Lof-Betriebes sein. Wird sie jedoch alleine betrieben, ist von einem reinen Gewerbe (ohne Lof-Zwecke) auszugehen.

So verhält es sich natürlich auch mit Getreide, usw..


Verkaufe ich Holz und fahre es aus, dann muss ich es selber "hergestellt" haben. Das heißt, es muss aus meinem Wald/Knick stammen.
Kaufe ich bloß Holz an und verkaufe es weiter, dann kann ich unter Umständen aus dem Bereich Lof fallen.
Zwar dient es ja irgendwie dem Betrieb, aber ich würde es nicht darauf anlegen.

Jemand, der als Holzwerber ohne eigenen/gepachteten Wald Holz schlägt und verkauft, erfüllt keinen Lof-Zweck. Wenn derjenige irgendwie eine grüne Nummer für sein Fahrzeug hat (evtl. kleines Stück Land oder ähnlich), dann darf er das Holz nicht mit dem Fahrzeug ausliefern, da er dann, rechtlich gesehen, Güter befördert.



@63holgi:

Rein rechtlich betrachtet, so dürfte deine Vermutung zutreffen, was das Ausliefern mit zwei Fahrzeugen betrifft. Allerdings öffnest du damit einen Spalt, in dem sich die betrieblichen Interessen wiederfinden. Schwer zu sagen, ich weiß nicht, ob da schonmal ein Richter ein Urteil gefällt hat.

Das Helfen des Nachbarn ist nicht betrieblich bzw. erfüllt es keinen Lof-Zweck. Also verboten, wenn du unter den Voraussetzungen einer grünen Nummer fährst. Das kann also Probleme geben.

Der Transport mit Wasser im Güllefass in Gefahrensituationen fällt nicht darunter. Hier würde es einen rechtfertigen Notstand geben -> ähnlich wie z.B. Notwehr.



Diese speziellen Fälle, gerade in der Landwirtschaft, kann man oft beobachten. Ich lehne mich aber nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass vielleicht 5 % aller Polizeibeamten hiervon Ahnung haben. Übrige Beamte haben davon allenfalls mal gehört. Das Thema ist zu komplex, als dass eine Pauschalantwort möglich wäre.


Letztlich kann man aber sagen, dass alle landwirtschaftlichen Arbeiten für den eigenen Betrieb/Nachbarbetrieb möglich sind.
Hilfe für Nachbarn, Bekannte oder gar andere Gewerbetreibende, ob gegen Entgelt oder nicht, sind unter den Bestimmungen des Lof-Zwecks nicht erlaubt.
Es kann ja jeder machen, was er will...

Ich will es nur wissen...

u.

Früher musste man den Drachen töten, um die Jungfrau zu heiraten. Heute findet man keine Jungfrauen mehr und muss den Drachen heiraten...
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Beitragvon Sauerländer-2 » Do Mär 05, 2009 11:20

Ich kann mich erinnern das diese Problematik im LW-Wochenblatt von Westfalen-Lippe im letzten Jahr behandelt wurde.
Danach ist die Belieferung eines Biomasseheizkraftwerks in der Tat als gewerbliche Tätigkeit anzusehen und somit die schwarze Nummer nötig - wenn ein Liefervertrag /Abnahmevertrag mit dem Betreiber besteht.
Will mal schauen ob ich den Artikel wiederfinde.

Gruß
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Beitragvon fun_jump » Do Mär 05, 2009 11:32

schuelerlotse hat geschrieben:Verkauft ein LW sein Feld mit stehendem Mais an die BGA und fährt dann im Auftrag für die BGA ab, hat er keinen Lof-Zweck mehr und das Szenario (Steuern, Führerschein, usw.) trifft zu.


Hallo,

jetzt hab ich noch eine kleine Frage. Muss es eigener Wald sein in dem man das Holz komplett macht oder darf es auch Staatswald sein in dem man sein EIGENES Brennholz macht? Wir machen fast ausschließlich im Staatswald nämlich aber das Brennholz wird nicht verkauft.

Gruß Jens
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Beitragvon Elch » Do Mär 05, 2009 11:44

Da das Tehma eh schon entbrannt ist kann ich auch meine Frage stellen
Wir machen Holz mit dem Schlepper-Hänger der auf dem Hof eines Freundes läuft allerdings ist er sehr krank und erhält sein Holz (Eigenbedarf) sozusagen für die Maschinen dürfen wir jetzt mehr Holz machen als Er braucht für uns ?? das wirs nicht zu uns fahren dürfen ist klar aber in den Schopf auf dem Feld schon oder??
gruß
sebastian
(wenn du eine Behörde betrittst dann möglichst mit ner Feldhaubitze als Rückendeckung)
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Beitragvon Zog88 » Do Mär 05, 2009 12:02

Falke hat geschrieben:Oder weiß jemand von den Ösis hier im Forum ob auch bei uns solche
Unterscheidungen bzgl. land-und-forstwirtschaftlich bzw. gewerblich gemacht werden ?

Gruß
Adi


Adi hier findest du eine Seite des WKO wo ziemlich alles drinsteht was man in einer Land und Forstwirtschaftlichen Tätigkeit darf.
Schonmal vorweg, verkauf von Brennholz gehört dazu.

Der Wirtschaftszeit Artikel ist auch sehr gut.
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