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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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80 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon nightfighter » Mi Mär 11, 2009 17:21

@MANKarl:

Da gebe ich dir vollkommen Recht, das alles abzuschaffen wäre das einfachste. ABER der Staat will ja kassieren, deshalb Ausnahmen. Bevorteilt sind deshalb also nur die, die von Berufswegen aus auf Land und Forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen angewiesen sind, also eine Art "Subvention". so ist es nunmal, man wird nichts dran ändern können. Was die Sache mit dem Folgekennzeichen bei 25km7h Anhängern angeht bin ich hier genau deiner Meinung.

@ fun_jump:

Meiner Meinung nach dürftest du das nicht mit grüner Nummer machen, da kein Lof Zweck vorliegt. Das liegt daran, dass dein Kollege das Holz nicht selbst erzeugt (Privatwald) sondern gekauft hat. Ergo beginnt oder endet die Transportfahrt nicht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist somit nicht mit einem grünen Kennzeichen durchzuführen. Wiederum etwas anderes wäre es, wenn das Holz aus deinem Wald stammt, du es zu ihm nach Hause transportierst und ihm dort erst verkaufen würdest. Dann wäre es legal. Desweiteren kommt noch folgendes Problem auf dich zu, da ich annehme, dass der Trac über die 3,5to zGG kommt und du nicht den LKW Schein hast:

Das Problem an der Sache ist ja, dass man sich in diesem Falle nicht nur der Steuerhinterziehung schuldig macht, sondern auch eventuell noch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, was oft vergessen wird.
Hier reichen dann Klasse L & T nämlich nicht mehr aus. Dumm für die, die nach dem 31.12.98 ihren Lappen gemacht haben.
Hat man also nicht Klasse BE oder C1E / CE siehts hier ziemlich schnell ziemlich dunkel aus für den Betroffenen. Mindeststrafe sind da nämlich 6 Monate Führerscheinentzug.

PS: Trotzdem 'nen super schöner Trac. Was hat das eigentlich mit deiner Kupplung gegeben?
nightfighter
 
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Beitragvon fun_jump » Mi Mär 11, 2009 20:00

@nightfighter

Erstmal danke für die Infos. Irgendwie regt mich diese ganze Geschichte mit grünen Nummernschider und so doch sehr auf. Aber zum Glück gabs bei uns bis jetzt soweit ich weis in der Gegend noch keine Probleme mit solchen Transporten im allgemeinen. Ich weis nur einen und da war die Ladung nicht gesichert, der Anhänger viel halb auseinander und er hatte gar kein Nummerschild drauf. Also bei uns sieht man auch nicht sooo häufig Polizei rumfahren und manchmal glaub ich auch das die aufs "anhalten" gar keine Lust haben :-) Ich versuche sowieso soweit wies immer geht auf Feldwegen zu fahren.

Zur Kupplung. Nun ja die hab ich jetzt erst mal auf meine Kosten gemacht da der Hersteller es nicht für nötig hält wenigstens eine E-Mail zu schreiben. Werde die defekte Kupplung jetzt dem Händler schicken und dieser wird es nochmals der defekten Ware versuchen reklamieren. Wäre schon sehr froh wenn der Hersteller wenigstens sagt er würde aus Kullanz 50% des Schadens übernehmen weil das ja kein Problem für ihn sein sollte aber ich glaube das werd ich sehr sehr wenig Erfolgschancen haben.

Gruß Jens
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Do Mär 12, 2009 4:03

nightfighter hat geschrieben:
Desweiteren kommt noch folgendes Problem auf dich zu, da ich annehme, dass der Trac über die 3,5to zGG kommt und du nicht den LKW Schein hast:



habe neulich auch gehört das der T Schein nur für Land und Forstwirtschaft ist, und der L neben Land und Forst auch Gewerblich nutzbar ist aben nur bis 32km/h.

Wie sieht es dann mit einem aus, der den alten 3er Lappen hat, und z.B. bis 12,5t fahren darf?

Beispiel mein 275er Deutz wiegt 10,5t Leer, mit Anbaugeräten Front und Heckhydraulik bekomme ich je nach dem Locker an die 20t Gesamtgewicht zusammen.

Darf jemand ohne CE oder alten 2er dann den Schlepper Gewerblich fahren weil er ja den 12,5t Lappen hat. Leer würde er ja reichen, nur mit Geräten dran ist er schwerer als 12,5t.

Ich arbeite bei den Gebr. Markewitsch in Schweinfurt habe den alten 2er (CE) kann also alles Fahren, nur wie läuft das mit den alten 3er Lappen die noch bis 12,5t fahren dürfen?

Das wäre auch mal Interessant zu wissen.
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Beitragvon DX85 » Do Mär 12, 2009 8:33

Bei dem alten 3er bleibt das ZGG der Zugmaschine auf 7,5T beschränkt. die 12,5 beziehen sich dann auf den Gesamtzug inkl Hänger.
Allerdings gibt es für Umschreiber des 3ers auf Wunsch den Zusatz CE79 der eine Gesamtzugmasse vonZGG Zugmaschine + 1,5-fache Gewicht des Anhänger erlaubt, also 18,75T.

Umschreiber des alten 3er Scheins bekommen beim L auch den Zusatzvermerk 174, dieser hebt die Nutzungsbeschränkung auf loF Nutzung auf. Also dürfte Dein Deutz damit gewerblich gefahren werden sofern er nur 32 läuft (Bestandsrecht der alten Klasse 5).
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Beitragvon abu_Moritz » Do Mär 12, 2009 9:58

DX85 hat geschrieben:Bei dem alten 3er bleibt das ZGG der Zugmaschine auf 7,5T beschränkt. die 12,5 beziehen sich dann auf den Gesamtzug inkl Hänger.
Allerdings gibt es für Umschreiber des 3ers auf Wunsch den Zusatz CE79 der eine Gesamtzugmasse vonZGG Zugmaschine + 1,5-fache Gewicht des Anhänger erlaubt, also 18,75T.

Umschreiber des alten 3er Scheins bekommen beim L auch den Zusatzvermerk 174, dieser hebt die Nutzungsbeschränkung auf loF Nutzung auf. Also dürfte Dein Deutz damit gewerblich gefahren werden sofern er nur 32 läuft (Bestandsrecht der alten Klasse 5).


alles soweit richtig, bei meinem C1 ist aber der Zusatz 171 drinnen und nicht CE79 - ist dann was schief gelaufen, andererseits steht ja drinnen seit wann ich den habe, damit ist ja auch ersichtlich dass ich den alten 3er hatte...
Gruß Jo


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Beitragvon Christian_S » Do Mär 12, 2009 10:32

Wenn man erst einmal den neuen Führerschein hat, ist egal was auf dem alten stand. Es gilt nur noch, was auf dem Neuen eingetragen ist.

Fehlt bei Dir der CE79 Eintrag, bist Du an die normle C1E Klasse gebunden.

Nachtragen ist übrigens auch nicht möglich. Einmal nicht aufgepasst und schon ist das Anrecht futsch. Es gab sogar schon Leute die zu diesem Thema geklagt und verloren haben.


Gruß
Christian
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Beitragvon DX85 » Do Mär 12, 2009 10:48

Wenn muß der Eintrag auch beim CE stehen, sollte dann so aussehen:

79(C1E>12000kg,L<=3). In der Spalte 11 steht dann auch das Datum Deines 50. Geburstags.
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Beitragvon abu_Moritz » Do Mär 12, 2009 10:50

Christian_S hat geschrieben:Wenn man erst einmal den neuen Führerschein hat, ist egal was auf dem alten stand. Es gilt nur noch, was auf dem Neuen eingetragen ist.

Fehlt bei Dir der CE79 Eintrag, bist Du an die normle C1E Klasse gebunden.

Nachtragen ist übrigens auch nicht möglich. Einmal nicht aufgepasst und schon ist das Anrecht futsch. Es gab sogar schon Leute die zu diesem Thema geklagt und verloren haben.


Gruß
Christian


kann man also NICHT davon ausgehen dass man beim Umschreiben alles umgeschrieben bekommt :evil:
muss man Sachkundiger sein als die Führerscheinstelle?
ist ja schon ein Wunder das man den C1 überhaupt eingetragen bekommen hat, oder den BE,
naja solange ich den CE habe ist mir das eh egal, aber ab 50 siehts dann schon anders aus,
lt Auskunft vom LRA hat man CE79 nicht eingetragen weil ich ja CE habe .... so ein quark, was ist ab 50? für C1E braucht man ja keine Verlängerung ...
Gruß Jo


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Beitragvon 63holgi » Do Mär 12, 2009 11:14

abu_Moritz hat geschrieben:
kann man also NICHT davon ausgehen dass man beim Umschreiben alles umgeschrieben bekommt :evil:
muss man Sachkundiger sein als die Führerscheinstelle?
ist ja schon ein Wunder das man den C1 überhaupt eingetragen bekommen hat, oder den BE,
naja solange ich den CE habe ist mir das eh egal, aber ab 50 siehts dann schon anders aus,
lt Auskunft vom LRA hat man CE79 nicht eingetragen weil ich ja CE habe .... so ein quark, was ist ab 50? für C1E braucht man ja keine Verlängerung ...


Ist auch richtig so, der CE(79) verfällt ab 50 Jahren auch, es sei denn du
verlängerst den ebenso wie du das mit dem CE auch machen musst.
Hast du nicht umgeschrieben verfällt der alte 3er entsprechend auch bzw.
das was du jetzt mit CE(79) fahren darfst ab 50 Jahre.

LG
Holger

C1E wird für "Altführerscheininhaber" nicht altersmässig begrenzt, gilt
nur für neuere.
Der Zusatz 171 besagt übrigens dass du auch Busse OHNE Fahrgäste bis 7,5t fahren darfst.
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Do Mär 12, 2009 18:39

DX85 hat geschrieben:Umschreiber des alten 3er Scheins bekommen beim L auch den Zusatzvermerk 174, dieser hebt die Nutzungsbeschränkung auf loF Nutzung auf. Also dürfte Dein Deutz damit gewerblich gefahren werden sofern er nur 32 läuft (Bestandsrecht der alten Klasse 5).


Das heißt also er darf wenn er seinen 3er Umgeschrieben hat auf 18,75t meinen Deutz gewerblich fahren wenn er nur 32 laufen würde?
Und Lof bis 50km/h oder?

Und derjenige der einen 3er mit einem zgg von 7,5t hat der darf doch auch lof bis 50km/h fahren, und Gewerblich hängt es dann von seinen 7,5t ab? also das zgg vom Schlepper darf dann nicht über 7,5t liegen.

Da blickt man kaum mehr durch, kein wunder das bei der Polizei da auch jeder was anderes erzählt. :)
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Beitragvon abu_Moritz » Do Mär 12, 2009 19:58

Hartmut Würzburg hat geschrieben:Und derjenige der einen 3er mit einem zgg von 7,5t hat der darf doch auch lof bis 50km/h fahren, und Gewerblich hängt es dann von seinen 7,5t ab? also das zgg vom Schlepper darf dann nicht über 7,5t liegen.

Da blickt man kaum mehr durch, kein wunder das bei der Polizei da auch jeder was anderes erzählt. :)


also bis 32km/h ist das zGG egal beim alten 3er + 2x 2-Achs Anhänger sind erlaubt
über 32km/h darf der Schlepper halt nur 7,49t zGG haben, und der Anhänger (1x 1-Achser) max 1,5x zGG des Zugfahrzeugs bei Druckluftbremsanlage.
Gruß Jo


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Beitragvon DX85 » Do Mär 12, 2009 21:29

Deutsches Recht war schon immer etwas kompliziert. Und ich denke mal viel von dem Chaos haben wir auch der EU zu verdanken. Da blicken selbst die Behörden nicht mehr durch.

@Hartmut: eine Beschränkung auf 50 Km/h gibt es da nicht. Der T ist bei Umschreibung auf Antrag erhältlich, dann halt bei LoF bis 60 Km/h, ausserhalb LoF ungültig.
Der L bis 32 Km/h ohne Einschränkung. Sollte also Dein Deutz nur 32 fahren gilt dafür der L (durch alte Klasse 5) auch gewerblich.

Klasse L normal:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mit Zusatz 174 (alte Klasse 5):
174 Klasse L, zusätzlich auch gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.


LoF komplett gestrichen und Nutzung frei.

Wenn es aber der Deutz auf Deinem Avatarbild ist würd ich aber eher einen Panzerführerschein vorschlagen.... :wink:
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Fr Mär 13, 2009 0:24

Ja der gehört mir und der fähr auch 50km/h.

Mir ist es ja eh egal hab den CE den T und den L aber denke es ist für viele hier im Forum interessant mal ein paar genauere Daten zu sowas hier finden zu können.

MFG Hartmut.
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Beitragvon Obelix » So Mär 15, 2009 12:29

Hallo,

bei dem Thema grüne/schwarze Nummer kochen die Emmotionen immer sehr hoch und es wird sehr viel bewußt unrichtig gepostet, um das eigene Fehlverhalten zu rechtfertigen.

Warum ist das so?
1. mit grüner Nummer ist die Zugmaschine billig (keine Steuer, wesentlich billigere Haftpflichtversicherung)
2. mit grüner Nummer sind Anhänger mit grünen Folgekennzeichen möglich (keine Steuer, keine Haftpflichtversicherungsbeitrage, kein TÜV)
3. mit grüner Nummer umgeht man imho die Führerscheinproblematik (Klasse 2 notwendig)
4. mit grüner Nummer braucht man imho keinen Fahrtenschreiber oder Tachografen

In meinen Augen ist ganz klar definiert, was dem Zweick des eigenen Land-/Forstwirtschaftlichen Produktion/Betrieb dient und was nicht.

Wenn man ein Brennholzgewerbe oder irgend ein anderes Gewerbe außerhalb der Land-/Forstwirtschaft angemeldet hat, ist das meiner Ansicht nach ein eindeutiges Zeichen für die Notwendigkeit eines schwarzes Kennzeichen mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Grüße
Obelix

p.s.: Grüne Nummer an LKW-Anhängern kommt u.a. dann vor, wenn das betroffene Unternehmen mehr Anhänger/Auflieger als Zugfahrzeuge hat. Bsp.: 3 Sattelzugmaschinen, 10 Auflieger. Dann können je nur immer 3 Auflieger im Betrieb sein. Also können die restlichen 7 grüne Nummer bekommen.
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Beitragvon Dirk G » So Mär 15, 2009 13:21

Obelix hat geschrieben:Hallo,

bei dem Thema grüne/schwarze Nummer kochen die Emmotionen immer sehr hoch und es wird sehr viel bewußt unrichtig gepostet, um das eigene Fehlverhalten zu rechtfertigen.

Warum ist das so?
1. mit grüner Nummer ist die Zugmaschine billig (keine Steuer, wesentlich billigere Haftpflichtversicherung)
2. mit grüner Nummer sind Anhänger mit grünen Folgekennzeichen möglich (keine Steuer, keine Haftpflichtversicherungsbeitrage, kein TÜV)
3. mit grüner Nummer umgeht man imho die Führerscheinproblematik (Klasse 2 notwendig)
4. mit grüner Nummer braucht man imho keinen Fahrtenschreiber oder Tachografen

In meinen Augen ist ganz klar definiert, was dem Zweick des eigenen Land-/Forstwirtschaftlichen Produktion/Betrieb dient und was nicht.

Wenn man ein Brennholzgewerbe oder irgend ein anderes Gewerbe außerhalb der Land-/Forstwirtschaft angemeldet hat, ist das meiner Ansicht nach ein eindeutiges Zeichen für die Notwendigkeit eines schwarzes Kennzeichen mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Grüße
Obelix

p.s.: Grüne Nummer an LKW-Anhängern kommt u.a. dann vor, wenn das betroffene Unternehmen mehr Anhänger/Auflieger als Zugfahrzeuge hat. Bsp.: 3 Sattelzugmaschinen, 10 Auflieger. Dann können je nur immer 3 Auflieger im Betrieb sein. Also können die restlichen 7 grüne Nummer bekommen.


Hi ,

genauso ist es .

Jedoch würde das betreffende Unternehmen alle 10 Auflieger mit grüner Nummer bekommen und die Zugmaschine jeweils einen Steueraufschlag bekommen der in Höhe des schwersten Anhänger/Aufliegers ist der an der betreffenden Zugmaschine gefahren wird. ( Hatte das gleiche mit einem 7,5 tonner und Tandemanhänger ) Zugmaschine schwarze Nummer und Anhänger grüne Nummer

Gruß Dirk
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