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Brennholz Ausliefern, mit grünem Nummernschild am Schlepper

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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80 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon DX85 » Sa Mär 07, 2009 0:19

Hartmut, gehts noch? wie kommst Du auf den Trichter das die BG beim Brennholzmachen in Deinem Wald nicht zahlt? Das ist doch völliger Schwachsinn.

Wenn Du Deinen Wald bewirtschaftest dann darfst Du die Erzeugnisse nebenbei auch mit steuerbefreitem Schlepper zum Endkunden transportieren (egal ob Wertholz oder Brennholz). Wie kommst Du überhaupt auf Wertholz? Im Gesetzestext steht 'Transport von land- / und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Und die BG hat da auch kein Problem mit, ausser es gelten bei euch andere Regeln als hier in NRW. Hier ist es definitiv im Versicherungsbereich der BG aufgeführt. Wenn ich morgen wirklich mal nicht weiß was ich machen soll kopier ich mal die Unterlagen und schick sie Dir.
Warum sollte es auch sonst Vorgaben von der BG bezüglich Sicherheitseinrichtungen an z.B. Holzspaltern geben wenn die für Brennholzaufarbeitung nicht zuständig wären?

Die Direktvermarktung von LoF Erzeugnissen ist immer noch erlaubt und fällt ja auch völlig in den LoF Bereich.
Natürlich darfst Du dem Kunden den Transport nicht berechnen, das wars dann aber auch schon.
Siehe dazu auch §3 KfZ Steuergesetz.
Auszug: '... zu Fahrten für lof Betriebe wenn sie dort beginnen oder enden....'
Als forstwirschaftlicher Betrieb zählt dazu natürlich auch Dein bewirtschafteter Wald. Dessen Erzeugnis wird transportiert. Das darf dann Dein geliebtes Wertholz, aber auch Tannengrün, Brennholz, Reisig, Hackschnitzel oder etwas in der Art sein.

Und was soll 'Gewerbe im privaten Sinne' sein? Das ist ja ein Oxymoron.
Das Brennholzverkauf (eigentlich) versteuert wird ist ja wohl eh klar, oder?

EDIT: Morgen werd ich wohl keine Langeweile haben, daher hab ich mal jetzt schon den Wisch der BG rausgesucht...
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Beitragvon walddödel » Sa Mär 07, 2009 2:02

@DX85 :klee: super Antwort, aber was machst du dir soviel Mühe? Die einen glaubens nicht weil sies nicht glauben wollen und die anderen Mißverstehens oder Interpretieren irgendwas anderes rein-ich werd mich ab jetzt aus solchen Diskussionen die alle Woche neu aufflammen in Zukunft raushalten (außer vielleicht ein paar dummen Kommentaren wenn ichs mir nicht verkneifen kann...)

@Hartmut Würzburg Nach deiner Rechtsauffassung müßtest du das Rübenblatt mit Schwarzer Nummer abfahren und nur die (Wert)Rüben mit Grüner!? Und vom Getreide nur die Körner, das Stroh z. B. an einen Reitstall wieder mit Schwarzer!? Schul um und werd Politiker oder Fimanzbeamter, da wirst du fürs komisch um die Ecke denken und Gesetzte verdrehen gut bezahlt :evil: 8)
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Beitragvon DX85 » Sa Mär 07, 2009 8:17

@walddödel: Hast Recht, ich gebs auch auf. :roll:
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Sa Mär 07, 2009 14:37

Tret mal auf die Bremse DX hier kann jeder seine Meinung schreiben, werd bloß nicht ausfällig.

Maissilage ist auch ein Landwirtschaftliches Erzeugnis, warum wurden dann die 3 Männer zur Steuerhinterziehung verklagt, weil die BGA ein Anderes (externes) Gewerbe ist.

Warum durften die Privaten noch bis vor kurzem mit einem Schneckenspalter arbeiten, und die Angemeldeten mussten Hydraulische Spalter nehmen?

Es gibt auch Sonn und Feiertagsfahrverbot, es gibt das Verbot von Bewegungsfahrten, und es gibt das Verbot Dinge mit Grünen Kennzeichen zu transportieren die für :::::::und ich sags noch mal::::::::::: Gewerblich sind.

Beispiel:
Ich fahre heute von Kitzingen aus nach Berlin, mit meinem Schlepper und habe grüne Kennzeichen, um Herrn X in der Strasse XXXX mit meinem Brennholz zu Beliefern.
Das ist GEWERBE!!!! UND VERSTEUERUNGSPFLICHTIG!!!

Wenn ich Gras in meinen Kustall fahre, oder mit der Sähmaschine durch Würzburg fahr weil ich zu meinem Feld will, oder weil ich Kunstdünger bei der Baywa für Meinen Betrieb will dann ist alles für MEINEN Betrieb.

Wenn ich Holz Verklopfe dann nicht mit grünen Kennzeichen.

In Ingolstadt gibts einen Brennholzbetrieb war neulich auf dem TV dran er hat 64ha und liefert bis nach München, er hat eine Angemeldete Land und Fortwirtschaft und auch grüne Kennzeichen, nur wenn er sein Holz an die Kunden liefert dann per 12,5t LKW mit scharzer Zulassung.

Nach deinem Reden müssteer doch grüne bekommen weil es ja mit Wald und Bäumen zu tun hat :lol:

Erklär das und dann kannst wieder Maulen, alter Schoppenfetzer.
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Sa Mär 07, 2009 14:40

Du darfst ja nicht mal wenn du den alten 3er Lappen hast, im Winter mit deinem Großen Schlepper Schnee Räumen!

Du darfst den T Lappen Z.B. nur für Land und Forstwirtschaft nehmen, sobald du im Winter vorm Aldi Schnee schieben willst brauchst du den LKW Schein und warum???

WEIL ES GEWERBLICH IST!!!!!!!!!!!
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Beitragvon nightfighter » Sa Mär 07, 2009 14:54

Jetzt macht doch mal langsam, man probiert hier doch ein heikeles Thema zu diskutieren. Keiner möchte dem anderen damit auf den Schlips treten, sondern helfen! Man muss sich doch nicht aufregen wegen so einem Kinderkram.

Letztendlich ist das Thema "LoF Zweck" sehr heikel. Es bringt aber auch nichts, die Diskussion durch unsachgemäße Äusserungen oder gar durch unbelegte Argumente und verwirrende Rechtschreibung aus dem Ruder laufen zu lassen.

Übrigens ist Winterdienst nach §6 Artikel 5, Fahrerlaubnisverordnung ein Land - oder Forstwirtschaflicher Zweck. Das bedeutet du darfst mit Klasse L & T Winterdienst machen.
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Beitragvon Hartmut Würzburg » Sa Mär 07, 2009 14:58

nightfighter hat geschrieben:Übrigens ist Winterdienst nach §6 Artikel 5, Fahrerlaubnisverordnung ein Land - oder Forstwirtschaflicher Zweck. Das bedeutet du darfst mit Klasse L & T Winterdienst machen.


Da stimme Ich Dir voll und ganz zu!
Wenn du es bei dir auf deinem Hof machst.

Ich habe ja Aldi Parkplatz geschriebnen! Da hat es mit Dir und deinem Bauernhof nichts mehr zu tun, daher Gewerblich.
Ebenso sehe ich das mit dem Holz zu Dir heim auf den Hof alles klar, nur wenn es zu anderen durch die Weltgeschichte kutschiert wird dann Gewerblich.
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Beitragvon nightfighter » Sa Mär 07, 2009 15:07

Nein, das ist nicht nur auf den eigenen Hof bezogen. Auf dem hof brauchste keinen Führerschein. Die FeV regelt die Gesetzeslage im öffentlichen Straßenverkehr. Schmeiß mal einen Blick in die FeV :wink:

Land- und Forstwirtschaft ist Urproduktion. Und solange du deine eigenen Erzeugnisse transportierst kann dir keiner an den Karren pinkeln. Wenn du deine eigenen erzeugten Produkte, also aus eigenem Wald, vom eigenen Feld etc. transportierst und nicht im Auftrag Dritter handelst ist dies ein LoF Zweck.

Dem Holz (und dem Amt) ist es egal ob es Stammholz oder Brennholz ist. Das macht rechtlich keinen Unterschied!
Die Sache mit der Biogasanlage kann ich mir so erklären, dass die Landwirte Transporte im Auftrag der Biogasanlage durchgeführt haben.
Zuletzt geändert von nightfighter am Sa Mär 07, 2009 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon DX85 » Sa Mär 07, 2009 20:14

Daniel, gibs auf, das bringt nichts.

Hartmut, sollte ich Dir zu nahe getreten sein entschuldige ich mich dafür, das war nicht meine Absicht. Aber leider deutest Du manche Sachen falsch.
Zum Thema Winterdienst: ist natürlich LoF Einsatz auch auf öffentlichen Flächen. Nebenbei die Standardlektüre: 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr'. Ist ja alles nachzulesen.
Das im Fragebogen vom Finanzamt zum Thema Steuerbefreiung (bekommt man ja zugeschickt) der öffentliche Winterdienst als LoF Fahrt aufgeführt ist weißt Du schon, oder?
Nimm es mir bitte nicht (erneut) übel, aber ich ziehe mich aus dieser Diskussion zurück. Du schmeißt Behauptungen in den Raum ohne Nachweise. Das führt zu nichts.

Schonmal dran gedacht das es steuerlich sehr Interessant sein kann einen landwirtschaftlichen Betrieb zu haben der das Holz bereit stellt und dann an den eigenen, zweiten Gewerbebetrieb veräussert. Dieser verkauft dann das Brennholz gewerblich.
Das führt zu flexiblen Steuermodellen und einigem Spielraum bei den Steuererklärungen.

Auszug aus §3 KraftStG :
Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;



Hartmut Würzburg hat geschrieben:Tret mal auf die Bremse DX hier kann jeder seine Meinung schreiben, werd bloß nicht ausfällig.
....

Erklär das und dann kannst wieder Maulen, alter Schoppenfetzer.


Möchte mal wissen wer hier ausfällig wird.....
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Beitragvon Frankenbauer » Mo Mär 09, 2009 0:01

@ hartmut

Du bist leider auf dem "Holzweg".
Alles, was Du selbst produzierst darfst Du mit grüner Nummer ausliefern, wenns sein muss sogar Feldsteine. Entscheidend ist der sog. Gefahrenübergang an der Ware. Übernimmt der Kunde bei Dir, darfst Du nicht mehr transportieren ist der Übergabeort beim Kunden darfst Du fahren.
Alles, wofür Du vorher Geld o.ä. gezahlt hast, also nicht von Deinen Eigen- oder Pachtflächen kommt ist gewerblich und somit verboten!
Produkte, die aus einem Bewirtschaftungsvertrag mit einen außerlandwirtschaftlichen Gewerbebetrieb stammen (BGA) werden ebenfalls immer als gewerblich eingestuft. In konkreten Fall in HAB wurde der Mais schon im Sommer an die BGA verkauft, vom BGA Betreiber, einem Zusammenschluß von Landwirten selbst gehäckselt (Gefahrenübergang durch die Verarbeitung) und dann von den Verkäufern in die BGA transportiert. Einen Kilometer vor der BGA wurden alle Fahrzeuge kontrolliert und sämtliche Transporte sofort eingestellt.

Gruß

Werner
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Beitragvon DX85 » Mo Mär 09, 2009 0:08

@Frankenbauer: DANKE !!!! :lol:
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Beitragvon Isler » Mo Mär 09, 2009 6:55

dann Verstehe ich nicht warum der Auflieger einer Spedition in dem Fall ein Großvolumiger der absolut garnichts mit LoF zu tun hat eine Grüne Nummer hat.

Wenn das legal ist dann kann ich mit meinem Kipper auch Brennholz fahren.
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http://solstat.dkt204.de/
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Beitragvon walddödel » Mo Mär 09, 2009 7:42

Isler hat geschrieben:dann Verstehe ich nicht warum der Auflieger einer Spedition in dem Fall ein Großvolumiger der absolut garnichts mit LoF zu tun hat eine Grüne Nummer hat.

Wenn das legal ist dann kann ich mit meinem Kipper auch Brennholz fahren.


In dem Fall bedeutet "grüne Nummer" am Anhänger das beim Zugfahrzeug der Anhängerzuschlag bei der Kfz-Steuer gezahlt wurde. Diese Anhänger durfen nur hinter Zugfahrzeugen betrieben werden für die dieser Zuschlag bezahlt wurde. Googel einfach, ist leichter :mrgreen: sonst läuft der Thread hier ganz aus dem Ruder :regen:
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Beitragvon 63holgi » Mo Mär 09, 2009 7:49

Isler hat geschrieben:dann Verstehe ich nicht warum der Auflieger einer Spedition in dem Fall ein Großvolumiger der absolut garnichts mit LoF zu tun hat eine Grüne Nummer hat.

Wenn das legal ist dann kann ich mit meinem Kipper auch Brennholz fahren.


Da war Walddödel schneller, hier mal ein Link, §10.

http://www.auto-steuer.de/gesetz.html

LG
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Beitragvon walddödel » Mo Mär 09, 2009 8:10

Holgi63, du hast etwas länger schon eine PM
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