Hartmut, gehts noch? wie kommst Du auf den Trichter das die BG beim Brennholzmachen in Deinem Wald nicht zahlt? Das ist doch völliger Schwachsinn.
Wenn Du Deinen Wald bewirtschaftest dann darfst Du die Erzeugnisse nebenbei auch mit steuerbefreitem Schlepper zum Endkunden transportieren (egal ob Wertholz oder Brennholz). Wie kommst Du überhaupt auf Wertholz? Im Gesetzestext steht 'Transport von land- / und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Und die BG hat da auch kein Problem mit, ausser es gelten bei euch andere Regeln als hier in NRW. Hier ist es definitiv im Versicherungsbereich der BG aufgeführt. Wenn ich morgen wirklich mal nicht weiß was ich machen soll kopier ich mal die Unterlagen und schick sie Dir.
Warum sollte es auch sonst Vorgaben von der BG bezüglich Sicherheitseinrichtungen an z.B. Holzspaltern geben wenn die für Brennholzaufarbeitung nicht zuständig wären?
Die Direktvermarktung von LoF Erzeugnissen ist immer noch erlaubt und fällt ja auch völlig in den LoF Bereich.
Natürlich darfst Du dem Kunden den Transport nicht berechnen, das wars dann aber auch schon.
Siehe dazu auch §3 KfZ Steuergesetz.
Auszug: '... zu Fahrten für lof Betriebe wenn sie dort beginnen oder enden....'
Als forstwirschaftlicher Betrieb zählt dazu natürlich auch Dein bewirtschafteter Wald. Dessen Erzeugnis wird transportiert. Das darf dann Dein geliebtes Wertholz, aber auch Tannengrün, Brennholz, Reisig, Hackschnitzel oder etwas in der Art sein.
Und was soll 'Gewerbe im privaten Sinne' sein? Das ist ja ein Oxymoron.
Das Brennholzverkauf (eigentlich) versteuert wird ist ja wohl eh klar, oder?
EDIT: Morgen werd ich wohl keine Langeweile haben, daher hab ich mal jetzt schon den Wisch der BG rausgesucht...